World Human Rights Defenders – Berlin | Pressemitteilung | 26. Oktober 2026
Der 73-jährige Abdullah Tırpan ist am 26. Oktober 2026 um die Mittagszeit auf der Intensivstation des Başakşehir Çam und Sakura Stadtkrankenhauses in Istanbul verstorben. Er war ein schwer kranker Gefangener: Drei Tage vor seinem Tod wurde ihm ein Bein amputiert, seine Sprechfähigkeit hatte er schon Monate zuvor verloren. Seine Familie, Abgeordnete und Menschenrechtsorganisationen hatten monatelang gewarnt, dass er im Gefängnis sterben könnte. Keine dieser Warnungen wurde ernst genommen.
Den Angehörigen, Freunden und allen, die Abdullah Tırpan geliebt haben, sprechen wir unser tief empfundenes Beileid aus. Wir teilen ihren Schmerz.
Wer war er?
Abdullah Tırpan wurde 1953 geboren. Den größten Teil seines Lebens arbeitete er in Tekirdağ, wo er mit seiner Familie eine Manufaktur für Köfte und Sucuk sowie eine Metzgerei betrieb. Im Zuge der Massenverfahren nach dem Putschversuch von 2016 wurde er am 16. August 2016 festgenommen und verbrachte 19 Monate in Untersuchungshaft. Die 3. Große Strafkammer von Tekirdağ verurteilte ihn zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft.
Grundlage der Verurteilung waren: ein Konto bei der Bank Asya, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, der Besuch seiner Kinder an Schulen, die damals legal betrieben wurden, sowie Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen. Nichts davon war zum Zeitpunkt der Handlung strafbar. Tırpan erklärte in seiner Verteidigung, er sei niemals Mitglied einer illegalen Organisation gewesen. Nachdem der Kassationshof das Urteil bestätigt hatte, kam er im Februar 2025 erneut in Haft. Genau zwanzig Monate später starb er in staatlichem Gewahrsam.
Die Kette von Entscheidungen, die zum Tod führte
Der Tod von Abdullah Tırpan ist kein plötzliches Unglück. Er ist das Ergebnis eines Prozesses, der immer wieder hätte gestoppt werden können.
1. Haft trotz schwerer Krankheit: Ein 72-jähriger Mann mit fortgeschrittenem Diabetes, Bluthochdruck, Nervenschäden, Sehverlust und nicht heilenden Wunden an den Füßen wurde im Februar 2025 erneut inhaftiert.
2. Vierzigmal ins Krankenhaus, vierzigmal zurück: Während seiner Haft wurde er rund vierzigmal ins Krankenhaus oder auf die Krankenstation gebracht und jedes Mal in seine Zelle zurückgeschickt. Am 3. November 2025 verlor er in seiner Zelle das Bewusstsein. Er wurde in die Notaufnahme gebracht und erneut ins Gefängnis zurückgeschickt. Als er wegen Atemnot und anhaltenden Erbrechens wieder eingeliefert wurde, behielt man ihn nicht einmal zur Beobachtung da.
3. Die „haftfähig”-Gutachten der Rechtsmedizin: Das Rechtsmedizinische Institut (Adli Tıp Kurumu) stellte am 17. Dezember 2025 fest, dass Tırpan in Haft bleiben könne. Im Mai und Juni 2026 kamen die Gesundheitskommissionen eines Krankenhauses in Tekirdağ zum selben Ergebnis. Diese Gutachten listeten seine schweren Erkrankungen einzeln auf und hielten einen Haftaufschub dennoch nicht für notwendig. Wie die Menschenrechtsorganisation Mazlum-Der betonte: Einen Menschen, der auf die Pflege anderer angewiesen ist, für „haftfähig” zu erklären, widerspricht Vernunft und Gewissen.
4. Verzögerte Untersuchung: Als er im Februar 2026 die Fähigkeit zu sprechen verlor, wurde eine MRT des Gehirns angeordnet. Sie wurde erst rund vier Monate später durchgeführt und zeigte eine schwere Verengung der Hirngefäße sowie ein akutes Schlaganfallrisiko.
5. Alle Anträge abgelehnt: Zwanzig Monate lang beantragte seine Familie wiederholt und öffentlich den Aufschub der Strafvollstreckung. Menschenrechtsorganisationen wandten sich an das Justizministerium, Abgeordnete brachten den Fall ins Parlament. Der Abgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu fragte im November 2025 im Parlament: „Wenn er morgen im Gefängnis stirbt, wer wird dafür verantwortlich sein?” Auf diese Frage gibt es bis heute keine Antwort.
6. Die letzten Tage: Bei einem Besuch Anfang Oktober 2026 saß Tırpan im Rollstuhl, sein linkes Bein war von fortgeschrittenem Wundbrand befallen. Am 20. Oktober wurde er ins Krankenhaus eingeliefert, in der Nacht zum 22. Oktober wurde sein linkes Bein unterhalb des Knies amputiert. Die Infektion hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits über die Amputationsstelle hinaus ausgebreitet. Nach Angaben von Gergerlioğlu wurde die Bitte abgelehnt, dass ein Familienmitglied vor der Operation bei ihm sein darf. Am 25. Oktober wurde er auf die Intensivstation verlegt und intubiert. Seine Familie erfuhr davon nicht von den Behörden, sondern über das staatliche Patientenportal e-Nabız. Am nächsten Tag starb er.
Wir verurteilen
Für den Tod von Abdullah Tırpan machen wir verantwortlich und verurteilen: die Justiz- und Vollzugsbehörden, die einen schwer kranken alten Mann weiter in Haft hielten; das Rechtsmedizinische Institut und die Krankenhauskommissionen, die realitätsferne Gutachten erstellten; das Gesundheitssystem, das notwendige Untersuchungen monatelang verzögerte; und das Justizministerium, das trotz aller Warnungen schwieg.
Dieser Tod ist kein Einzelfall. Nach Angaben des Vorsitzenden des parlamentarischen Unterausschusses für Gefängnisse starben im Jahr 2025 in türkischen Gefängnissen 1.001 Gefangene. Der Menschenrechtsverein İHD zählte im April 2025 mindestens 1.412 kranke Gefangene, von denen 230 nicht in der Lage sind, ihr Leben allein zu bewältigen.
Unsere Forderungen
- Zum Tod von Abdullah Tırpan muss unverzüglich eine unabhängige, wirksame und transparente Untersuchung eingeleitet werden.
- Datum, Begründung und medizinische Grundlage des rechtsmedizinischen Gutachtens müssen öffentlich gemacht werden.
- Gegen die verantwortlichen Amtsträger müssen straf- und disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet werden.
- Die Lage aller schwer kranken Gefangenen in türkischen Gefängnissen muss umgehend neu geprüft werden; die gesetzlichen Bestimmungen über den Haftaufschub müssen ihrem Zweck entsprechend angewendet werden.
- Die Unabhängigkeit des Rechtsmedizinischen Instituts von politischer Einflussnahme muss garantiert werden.
Wir bleiben dran
Als World Human Rights Defenders – Berlin erklären wir: Wie bei den anderen Fällen von Vernachlässigung und Menschenrechtsverletzungen, die wir öffentlich gemacht haben, werden wir auch den Fall Abdullah Tırpan verfolgen, bis Gerechtigkeit hergestellt ist. Wir werden ihn weiterhin vor die Öffentlichkeit in Deutschland und Europa, vor die zuständigen Institutionen und vor die internationalen Menschenrechtsmechanismen bringen.
Wir gedenken Abdullah Tırpan in Trauer und Respekt.
Verletzte Rechtsnormen
Internationale Menschenrechtsinstrumente
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 2 (Recht auf Leben): Pflicht des Staates, das Leben von Personen in seinem Gewahrsam zu schützen und die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen; Pflicht zur wirksamen Untersuchung von Todesfällen in Gewahrsam.
- EMRK Art. 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung): Fortgesetzte Inhaftierung eines Gefangenen, dessen Gesundheitszustand mit den Haftbedingungen unvereinbar ist, und unzureichende Behandlung. Siehe Gülay Çetin gegen Türkei (2013).
- EMRK Art. 7 (Keine Strafe ohne Gesetz): Verurteilung auf Grundlage von Handlungen, die zum Tatzeitpunkt legal waren. Siehe EGMR, Große Kammer, Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei (2023).
- EMRK Art. 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens): Keine Information der Familie über Operation und Intensivbehandlung; Ablehnung der Bitte um Anwesenheit eines Angehörigen vor der Operation.
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 6, 7 und 10: Recht auf Leben, Verbot grausamer und unmenschlicher Behandlung, menschenwürdige Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist.
- UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln), Regeln 24–27: Gesundheitsversorgung von Gefangenen auf dem Niveau der Allgemeinbevölkerung und rechtzeitiger Zugang zu fachärztlicher Behandlung in dringenden Fällen.
- Europäische Strafvollzugsgrundsätze (Rec(2006)2), Regeln 39–40: Verantwortung des Staates für den Schutz der Gesundheit von Gefangenen.
Recht der Republik Türkei
- Verfassung Art. 17: Recht auf Leben und auf körperliche und seelische Unversehrtheit; Verbot menschenunwürdiger Behandlung.
- Verfassung Art. 38: Gesetzlichkeit von Straftaten und Strafen.
- Verfassung Art. 56: Pflicht des Staates, allen ein Leben in körperlicher und seelischer Gesundheit zu ermöglichen.
- Verfassung Art. 90 Abs. 5: Vorrang internationaler Grundrechtsabkommen vor nationalen Gesetzen.
- Gesetz Nr. 5275 über die Vollstreckung von Strafen und Sicherungsmaßnahmen, Art. 2: Verbot grausamer, unmenschlicher, erniedrigender und entwürdigender Behandlung im Strafvollzug.
- Gesetz Nr. 5275, Art. 16 Abs. 3 und Abs. 6: Aufschub der Strafvollstreckung, wenn die Haft eine konkrete Lebensgefahr darstellt oder der Gefangene aufgrund schwerer Krankheit unter Haftbedingungen nicht allein leben kann.
- Türkisches Strafgesetzbuch Art. 83, 85 und 257: Notwendigkeit von Ermittlungen gegen die Verantwortlichen wegen Tötung durch Unterlassen, fahrlässiger Tötung und Amtsmissbrauchs.
World Human Rights Defenders – Berlin
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