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HAND in HAND Plattform für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Heute, am 3. Dezember 2020, ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN). An diesem bedeutungsvollen Tag, der von der UN ins Leben gerufen wurde, um an Menschen mit Behinderung zu erinnern und auf ihre Probleme aufmerksam zu machen, verkünden wir die Gründung unserer Plattform, die wir seit langem vorbereitet haben, um den Menschen mit Behinderung, die ungerecht behandelt werden und deren Rechte verletzt werden, eine Stimme zu geben.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation leben weltweit etwa 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen. Etwa ein Fünftel dieser Bevölkerung, die die größte Minderheit der Welt darstellt, hat schwere Behinderungen, sodass sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Mit dem am 13. Dezember 2006 verabschiedeten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden Menschen mit Behinderungen folgende Rechte garantiert: Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Zugang zur Justiz, Verbot von Folter, Schutz vor Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch, Respekt vor der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, Reisefreiheit und Staatsangehörigkeit, Leben in der Gemeinschaft, persönliche Mobilität, Respekt vor dem Privatleben, Respekt vor dem Familienleben, Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit, Recht auf Arbeit, angemessener Lebensstandard, Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben sowie Teilnahme am kulturellen Leben.

Dieses Übereinkommen wurde zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt, die die größte Minderheit der Welt darstellen. Das Ziel dieses Übereinkommens ist es nicht, neue Rechte und Freiheiten zu schaffen, sondern die bereits in Übereinkommen zur Gewährleistung der Menschenrechte und Freiheiten bestehenden Rechte im Zusammenhang mit Behinderungen neu zu ordnen.

Menschen mit Behinderungen sind wie alle anderen Menschen Personen, die Rechte haben, die in allen Lebensbereichen gesetzlich geschützt werden müssen. Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde der Begriff der Behinderung erweitert und die Perspektive der Rechtsverteidigung vertieft, indem das Thema Behinderung mit dem Konzept der Menschenrechte zusammengeführt wurde.

Auch in unserer modernen Welt sind Menschen mit Behinderungen in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Einkommensgleichheit nach wie vor erheblichen Ungerechtigkeiten ausgesetzt. Nach Angaben der UNESCO haben 90 % der Kinder mit Behinderungen im schulpflichtigen Alter in Entwicklungsländern keinen Zugang zu Bildung. Darüber hinaus liegt die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen weltweit bei etwa 80 %. Die Internationale Arbeitsorganisation weist darauf hin, dass ein erheblicher Teil dieser Quote nicht auf die Behinderungen der Menschen zurückzuführen ist, sondern auf die Beschäftigungspolitik der Staaten und des privaten Sektors.

In der Türkei, einem der ersten Staaten, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet haben, werden Millionen von Menschen mit Behinderungen an diesem bedeutenden Tag vieler Rechte beraubt, darunter Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Mobilität. Da die Hindernisse für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestehen bleiben, sind Millionen von Menschen mit Behinderungen dazu verdammt, ein Leben zwischen vier Wänden zu führen. Leider werden Menschen mit Behinderungen in der Türkei immer noch nicht als Rechtssubjekte, sondern als Hilfssubjekte betrachtet.

Das türkische Behindertengesetz muss an die Sprache der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden, d. h. es muss eine Harmonisierung der Sprache erfolgen, insbesondere eine umfassende Neufassung der Definition von Behinderung. Das türkische Gesetz konzentriert sich nicht auf die Ursachen von Behinderungen, sondern auf die „Beeinträchtigung”. Anstelle eines menschenzentrierten Ansatzes wird ein medizinisches Modell verfolgt.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eines der grundlegendsten universellen Menschenrechte. In der Türkei sind jedoch selbst im öffentlichen Bereich noch keine geeigneten Regelungen für Menschen mit Behinderungen getroffen worden. Das Arbeitsleben von Beamten mit Behinderungen ist sowohl während des Bewerbungsverfahrens als auch danach mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

Menschen mit Behinderungen, die in der Türkei leben, haben viele Probleme. Wir werden versuchen, diese Probleme auf allen nationalen und internationalen Plattformen zur Sprache zu bringen.

Anlässlich des heutigen Tages möchten wir auf ein Problem aufmerksam machen, das für Menschen mit Behinderungen in der Türkei derzeit ein offenes Wund ist. Über 2000 behinderte Beamte, die sich als Beamte in der Türkei unzählige Schwierigkeiten überwunden und sich das Recht auf eine Anstellung verdient haben und anschließend ihre Aufgaben hier ordnungsgemäß erfüllt haben, wurden durch Dekrete mit Gesetzeskraft (KHK) ungerechtfertigt aus ihrem Amt entlassen. Diese behinderten Beamten, die in ihrem Leben nie mit Straftaten in Berührung gekommen sind und keine Vorstrafen haben, wurden ohne vorherige Ermittlungen und ohne Gerichtsbeschluss völlig willkürlich ihrer Berufe, ihres Lebens und ihrer erworbenen Rechte beraubt und arbeitslos gemacht.

Nach Angaben der Gewerkschaft KESK befanden sich unter den Hunderttausenden entlassenen Arbeitnehmern neben Menschen mit orthopädischen, Seh-, Hör-, geistigen und mehrfachen Behinderungen auch Menschen mit „chronischen Krankheiten”. In der Untersuchung wurde angegeben, dass aus 55 verschiedenen Provinzen und 19 verschiedenen Einrichtungen Menschen mit Behinderungen entlassen wurden. Von den entlassenen Menschen mit Behinderungen gaben 42 % an, orthopädisch behindert zu sein, 13 % sehbehindert, 9 % mehrfach behindert (mit mehr als einer Behinderung) und 7 % hörbehindert, während der Anteil derjenigen mit chronischen Erkrankungen bei 29 % lag. 82 % der entlassenen Menschen mit Behinderung sind Männer, 18 % sind Frauen. In der Studie wurde betont, dass die entlassenen Menschen mit Behinderung vor ihrer Entlassung keiner administrativen oder gerichtlichen Verfolgung/Ermittlung unterzogen wurden und dass ihnen während des Entlassungsverfahrens kein Recht auf Verteidigung eingeräumt wurde.

Die völlig zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmer mit Behinderungen wurden auch ihres wichtigen Rechts auf Rente beraubt. Obwohl Arbeitnehmer mit Behinderungen, die 15 Jahre lang gearbeitet haben, laut Gesetz Anspruch auf Rente haben, wurden die Rentenanträge der entlassenen Arbeitnehmer mit Behinderungen, die diese Frist erfüllt hatten, abgelehnt. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie, ungeachtet ihres Behindertenstatus, wie normale öffentliche Angestellte erst nach 25 Dienstjahren in den Ruhestand treten können. Durch diese ungerechtfertigte Praxis wurden entlassene Arbeitnehmer mit Behinderung, die 15 Dienstjahre absolviert hatten, ihres Rechts auf Rente beraubt.

Mit der „Hand in Hand Plattform für die Rechte von Menschen mit Behinderung“, deren Gründungsurkunde wir heute hier unterzeichnet und deren Gründung wir offiziell vollzogen haben, wollen wir:

  • vorrangig auf die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der Türkei aufmerksam machen,
  • die Stimme der Menschen mit Behinderungen sein, die Ungerechtigkeiten erfahren haben und die Türkei verlassen haben, um ins Ausland zu kommen,
  • Menschen mit Behinderungen dazu bringen, sich in unserer Plattform zu organisieren, damit sie Teil der Lösung und des Kampfes werden,
  • die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren und Lösungen zu finden,
  • die Integration von Menschen mit Behinderungen, die die Türkei verlassen mussten, in ihre neue Gesellschaft zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, die Gründung der HAND in HAND-Plattform im Rahmen von Human Rights Defenders (HRD) bekannt zu geben.

Dies wird der Öffentlichkeit mit Respekt bekannt gegeben.

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