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Kinderschutzrichtlinie

Kinderschutzrichtlinie

 

  1. Einleitung und Zweck

HRD- Human Rights Defenders e.V. setzt sich uneingeschränkt für den Schutz und die Förderung des Wohlergehens, der Rechte und der Würde aller Kinder ein, die an unseren Aktivitäten beteiligt sind. Wir erkennen unsere Fürsorgepflicht an, Kinder vor Schaden, Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung zu schützen, in Übereinstimmung mit:

  • dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC)
  • der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 24 und 32)
  • den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften zum Kinderschutz

Diese Richtlinie beschreibt unsere Grundsätze, Verfahren und Standards zur Gewährleistung einer sicheren Umgebung für alle Kinder, die an unseren Programmen teilnehmen oder davon betroffen sind.

 

  1. Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für:

  • Alle Mitarbeiter, Berater und Praktikanten von HRD- Human Rights Defenders e.V.
  • Freiwillige und Vorstandsmitglieder
  • Auftragnehmer, Dienstleister und assoziierte Partner, die an unseren Projekten beteiligt sind
  • Alle Personen, die HRD- Human Rights Defenders e.V. vertreten oder in dessen Namen handeln

Sie gilt für alle Interaktionen mit Kindern während Aktivitäten, auf Online-Plattformen, bei Veranstaltungen, Schulungen und in der Kommunikation.

 

  1. Leitprinzipien
  • Das Wohl des Kindes – Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen.
  • Null Toleranz – HRD- Human Rights Defenders e.V. toleriert keinerlei Form von Kindesmissbrauch oder -ausbeutung.
  • Nichtdiskriminierung – Alle Kinder müssen gleichermaßen geschützt werden, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, Migrationsstatus oder anderen Merkmalen.
  • Teilhabe – Kinder haben das Recht, gehört zu werden, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden.
  • Verantwortlichkeit – Alle Erwachsenen, die mit HRD- Human Rights Defenders e.V. zusammenarbeiten, sind für die Sicherheit der Kinder verantwortlich.

 

  1. Definitionen
  • Kind: Jede Person unter 18 Jahren.
  • Missbrauch: Umfasst körperlichen, emotionalen und sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung (kommerzieller oder anderer Art).
  • Schutz: Proaktive Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Entwicklung und des Wohlergehens von Kindern.

 

  1. Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Freiwillige

Alle Mitarbeiter, Freiwilligen und Partner müssen:

  • Alle Kinder mit Respekt und Würde behandeln.
  • sich jederzeit angemessen ausdrücken und verhalten.
  • Sicherstellen, dass Kinder niemals mit einem Erwachsenen allein gelassen werden (nach Möglichkeit gilt die Zwei-Erwachsenen-Regel).
  • die Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Teilnahme, Fotos oder Aufzeichnungen einholen.
  • Die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kinder respektieren.
  • Vermeiden Sie körperliche Bestrafung, Demütigung oder erniedrigende Behandlung.
  • Nutzen Sie digitale Kommunikation verantwortungsbewusst und vermeiden Sie private oder unangemessene Online-Kontakte mit Kindern.

Verbotene Handlungen:

  • Jede Form von Missbrauch, Ausbeutung oder Belästigung.
  • Das Anbieten von Alkohol, Drogen oder unangemessenen Materialien an Kinder.
  • Bevorzugung oder Sonderbehandlung, die missverstanden werden könnte.
  • Alleinige Beförderung von Kindern ohne vorherige Zustimmung und Genehmigung.

 

  1. Risikobewertung und Prävention

HRD- Human Rights Defenders e.V. führt Risikobewertungen für alle Aktivitäten durch, an denen Kinder beteiligt sind. Dazu gehören:

  • Sicherheit des Veranstaltungsortes (Zugänglichkeit, Notausgänge, Aufsicht).
  • Sicherheit bei Online-Aktivitäten (Moderation, Datenschutz, Einwilligung der Eltern).
  • Reisen, Unterkünfte oder Veranstaltungen, an denen Minderjährige beteiligt sind.
  • Hintergrundüberprüfungen (sofern gesetzlich möglich) für Mitarbeiter und Freiwillige, die in direktem Kontakt mit Kindern stehen.
  1. Melde- und Reaktionsverfahren

Jeder Verdacht, jede Anschuldigung oder jede Offenlegung von Kindesmissbrauch muss ernst genommen und unverzüglich gemeldet werden.

Meldewege:

  • Beauftragter Kinderschutzbeauftragter (CPO): [Name, Funktion, Kontaktdaten]
  • Anonyme Meldemöglichkeit: [E-Mail / Hotline]

Verfahren:

  1. Erfassen Sie die Details sachlich und unverzüglich.
  2. Melden Sie den Vorfall innerhalb von 24 Stunden an den CPO.
  3. Der CPO bewertet den Fall, berät sich mit der Geschäftsleitung und entscheidet über die nächsten Schritte.
  4. Falls erforderlich, wenden Sie sich an nationale Kinderschutzdienste, die Polizei oder zuständige Behörden.

Kein Mitarbeiter darf eigenständig Ermittlungen durchführen. Die Vertraulichkeit wird jederzeit gewahrt.

 

  1. Schulung und Sensibilisierung
  • Alle Mitarbeiter, Freiwilligen und Partner erhalten eine obligatorische Schulung zum Thema Kinderschutz.
  • Jährlich werden Auffrischungskurse angeboten.
  • Für Kinder und Eltern werden Sensibilisierungsveranstaltungen zu ihren Rechten und Meldemechanismen angeboten.

 

  1. Datenschutz und Privatsphäre
  • Die personenbezogenen Daten von Kindern werden in Übereinstimmung mit der DSGVO und den nationalen Gesetzen verarbeitet.
  • Ohne ausdrückliche Zustimmung werden keine personenbezogenen Daten von Kindern öffentlich zugänglich gemacht.
  • Alle von HRD- Human Rights Defenders e.V. genutzten digitalen Plattformen wenden Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) an.

 

  1. Überwachung, Überprüfung und Rechenschaftspflicht
  • Diese Richtlinie wird jährlich vom Kinderschutzausschuss überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  • Zu den Überwachungsinstrumenten gehören Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitern.
  • Verstöße gegen diese Richtlinie können zu Disziplinarmaßnahmen, Vertragsbeendigung oder rechtlichen Schritten führen.
  1. Festgelegte Zuständigkeiten
  • Kinderschutzbeauftragter (CPO): Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie, Schulungen und Fallmanagement.
  • Vorstand: Stellt Ressourcen und Aufsicht sicher.
  • Alle Mitarbeiter und Freiwilligen: Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und die Meldung von Bedenken.

 

  1. Erklärung

Ich, der/die Unterzeichnende, bestätige, dass ich die Kinderschutzrichtlinie von HRD- Human Rights Defenders e.V. gelesen und verstanden habe und mich zu deren Einhaltung verpflichte.


HRD- Human Rights Defenders e.V.
Vorsitzender

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