Über uns
Über Uns
Human Rights Defenders e.V. (HRD) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte und die Unterstützung Verfolgter in aller Welt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Türkei, einsetzt. HRD e.V. wurde in Deutschland von türkischen Rechtsanwälten, ehemaligen Bürokraten und Unternehmern gegründet, die in Deutschland und Europa politisches Asyl gefunden haben.
HRD e.V. erstellt Berichte über Menschenrechtsverletzungen, stellt Kontakte zu anderen Menschenrechts-NGOs und Interessenvertretern, staatlichen Stellen sowie regionalen und internationalen Organisationen her. HRD e.V. berät Betroffene juristisch, leitet in ihrem Namen Gerichtsverfahren ein und verfasst offizielle Petitionen und Mitteilungen an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen sowie an die zuständigen europäischen Institutionen.
Vision und Mission
HRD e.V. glaubt an eine Welt, in der Straflosigkeit für internationale Verbrechen nicht länger toleriert wird. Die Verpflichtung, die Täter von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, sexueller Gewalt, Folter und Verschwindenlassen zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern die Möglichkeit zu geben, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu erlangen, kann von zukünftigen Verbrechen abschrecken. Unser oberstes Ziel ist es, die Opfer bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit zu unterstützen.
Unsere Plattformen
Zusätzlich zu unserer täglichen Menschenrechtsarbeit haben wir 4 Plattformen, die sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert haben. Diese sind
1) die „Hand in Hand Platform“ (Rechte von Menschen mit Behinderungen),
2) die „Victim Labour Platform“ (Fokus auf Arbeitsrecht und Gewerkschaften),
3) die „Victim Educators Platform“ (Fokus auf Bildung und Erziehung) und
4) die „Anti-Persecution Platform“ (Fokus auf verfolgte und ausgegrenzte Gruppen).
Was Wir Tun?
- Menschenrechtsfälle
- Advocacy
- Reports und Notes
- Strategische Prozessführung
HRD e.V. verhilft den Opfern zu Gerechtigkeit durch die Nutzung zweier verschiedener Rechtswege, entweder in Kombination oder unabhängig voneinander: das Strafrecht und die Menschenrechte. In beiden Fällen haben individuelle Opfer schweren Missbrauch erlitten und die Verbrechen sind von ähnlicher Natur. Während sich das Strafrecht jedoch mit individuellen Taten befasst, geht es bei den Menschenrechten um die Verantwortung des Staates. Die meisten von HRD behandelten Fälle werden zunächst auf nationaler Ebene unter Anwendung der Strafgesetze des jeweiligen Landes behandelt. Wenn dies nicht ausreicht, wendet sich HRD an die internationale Ebene, z.B. an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen. Unser Ziel ist es nachzuweisen, dass der Staat nicht willens oder nicht in der Lage war, das Verbrechen aufzuklären und den Opfern Wahrheit und Wiedergutmachung zukommen zu lassen.
Advocacy bedeutet für uns: für eine Sache argumentieren, Bewusstsein schaffen und Entscheidungsträger beeinflussen. HRD setzt sich für die Rechte der Opfer internationaler Verbrechen, ihrer Familien und ihrer Verteidiger ein und sorgt dafür, dass ihre Stimmen bei nationalen Behörden und internationalen Gremien Gehör finden.
Zu diesem Zweck setzt HRD eine Kombination von Methoden ein, z.B. Recherchen, Berichte und Treffen mit Entscheidungsträgern. Wir suchen Partnerschaften mit lokalen Akteuren, NGOs und/oder Rechtsanwälten.
HRD e.V. veröffentlicht regelmäßig Berichte, Rezensionen und andere Publikationen. Sie werden in der Regel zur Information der breiten Öffentlichkeit erstellt, können sich aber auch an einflussreiche Akteure (Sonderberichterstatter, Regierungsmitglieder und -beamte, regionale Institutionen usw.) richten, um die Lobbyarbeit des HRD e.V. zu unterstützen.
Als HRD e.V. vertreten wir die, dass es nicht ausreicht, Fälle zu verhandeln, die nur einzelnen Opfern Gerechtigkeit bringen würden: was benötigt wird, ist ein systemischer Wandel für alle Opfer derselben Verbrechen. In Ländern, in denen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen werden und Straflosigkeit die Norm ist, besteht die einzige Möglichkeit, die Situation der Opfer dauerhaft zu verbessern, darin, alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und internationaler Ebene.
Unser Fokus
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beziehen sich auf spezifische Verbrechen, die im Rahmen eines groß angelegten Angriffs gegen Zivilpersonen, unabhängig von ihrer Nationalität, begangen werden. Dazu gehören Mord, Folter, sexuelle Gewalt, Versklavung, Verfolgung, Verschwindenlassen usw. Als HRD e.V. verschaffen wir den Stimmen der Betroffenen Gehör, indem wir ihre Fälle vor nationale Gerichte sowie vor regionale und internationale Menschenrechtsmechanismen wie den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Insbesondere bieten wir Folteropfern kostenlosen Rechtsbeistand von der Vorbereitung und Einreichung ihres Falles über das Verfahren bis hin zur Vollstreckung der Entscheidungen. HRD e.V. kämpft gegen die Straflosigkeit, indem er Straf- und Entschädigungsklagen gegen Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einreicht. Diese Klagen werden vor internationalen Gremien und nach dem Prinzip der universellen Jurisdiktion auch vor nationalen Gerichten erhoben.
Willkürliche Verhaftungen
Willkürliche Inhaftierung ist eine Verletzung des Rechts auf Freiheit. Sie wird definiert als Festnahme und Freiheitsentzug einer Person außerhalb der Grenzen des nationalen Rechts oder anerkannter internationaler Standards. Internationale Verträge können herangezogen werden, um das Recht auf Freiheit zu garantieren, wenn die nationalen Gesetze die Person nur unvollständig oder teilweise schützen. Das Recht auf persönliche Freiheit ist in Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte definiert, in dem die Bedingungen aufgeführt sind, unter denen eine Festnahme willkürlich ist, insbesondere wenn 1) die Gründe für die Festnahme rechtswidrig sind, 2) das Opfer nicht über die Gründe für die Festnahme informiert wurde, 3) die Verfahrensrechte des Opfers nicht beachtet wurden, 4) das Opfer nicht innerhalb einer angemessenen Frist einem Richter vorgeführt wurde. HRD e.V. unterstützt in Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten die Opfer bei ihren Bemühungen, auf nationaler und supranationaler Ebene Gerechtigkeit zu erlangen. Leider ist es selten, dass Opfer willkürlicher Inhaftierung und ihre Angehörigen in ihrem eigenen Land zu ihrem Recht kommen, da das Verbrechen oft in einem Klima der Verfolgung geschieht.
Push-Backs
Push-Backs sind staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach dem Grenzübertritt – zurückgeschickt werden. Dabei wird ihnen die Möglichkeit genommen, einen Asylantrag zu stellen oder dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Push-Backs verstoßen unter anderem gegen das Verbot der Kollektivausweisung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Als HRD e.V. haben wir unseren Fokus auf die griechisch-türkische Grenze gelegt und verfolgen vor allem die Situation von türkischen StaatsbürgerInnen, die versuchen, den Repressalien der AKP-Regierung in der Türkei zu entkommen. Außerdem unterstützen wir als Verein mehrere Push-Back-Opfer, die inzwischen in der EU sind, darunter auch einen deutschen Staatsangehörigen, der von Griechenland in die Türkei zwangsrückgeführt wurde.
Unser Team
Der Vorsitzende
Dr. Hüseyin Demir ist Professor in Jura. Er hat seinen Doktortitel in Jura auf der University of Leeds, England erlangt und arbeitete lange Zeit als Dozent an verschiedenen Universitäten. Er arbeitete auch als hochrangiger Beamter im Jugendministerium und war dort für die Unterstützung und Umsetzung von Jugendprojekten verantwortlich. Er war sehr aktiv im zivilgesellschaftlichen Engagement und hat eine führende Rolle in verschiedenen Verbänden. Seine Fachgebiete sind Menschenrechte, Asylrecht und Zivilgesellschaft.
Generalsekretär
Mustafa Yasar Demircioglu schloss 1997 sein Studium an der juristischen Fakultät der Universität Ankara ab, absolvierte seinen Master an derselben Universität und promovierte an der Universität Selcuk. Von 1998 bis 2013 war er als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer Ankara eingetragen. Er arbeitete als Akademiker in den Bereichen Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Kirikkale Universität, der Bilecik Universität, der Meliksah Universität, der Turgut Özal Universität und der Ipek Universität. Seit Juli 2021 arbeitet er im Bereich der Menschenrechte bei HRD Legal Unit. Sie hat sich mit türkisch geprägten Menschenrechtsthemen wie Folter, Migration, Asyl, Pushback, Radikalisierung und Religion-Politik-Beziehungen beschäftigt.
Vorstandsmitglied
Hamza Demir, im Jahr 1966 geboren, begann seine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung im Bereich Wirtschaft. Er hat in verschiedenen Ländern wie der Türkei, Rumänien und Polen als Schulungsleiter in verschiedenen Unternehmen gedient. Dadurch hatte er die Gelegenheit, verschiedene Kulturen und Perspektiven kennenzulernen. Hamza Demir zeichnet sich nicht nur als berufliche Persönlichkeit aus, sondern ist auch als aktive Figur im Bereich der Zivilgesellschaft hervorgetreten. Er hat in den Ländern, in denen er tätig war, Führungspositionen in Organisationen übernommen, die sich für Menschenrechte, Umwelt und Geschäftsleute engagieren. Auf diese Weise hat er die Bedeutung des Beitragens zur Gesellschaft und der Verbesserung der Welt betont. Hamza Demir, verheiratet und Vater von zwei Kindern, legt auch großen Wert auf das Familienleben. Er genießt es, gemeinsam mit seiner Familie angenehme Zeiten zu verbringen und schöne Erinnerungen zu sammeln.
Vorstandsmitglied
Muhammet Şimşek erhielt sein Studium in Informatik, Biologie und Recht an der Universität. Er hat einen Masterabschluss in Pädagogik. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Derzeit lebt er in Deutschland. Bei den lokalen Wahlen am 28. März 2004 wurde er zum Mitglied des Stadtrats von Samsun gewählt. Etwa anderthalb Jahre später trat er zurück und begann eine Karriere im öffentlichen Dienst. Er arbeitete in verschiedenen Abteilungen des Justizministeriums. Gleichzeitig engagierte er sich in verschiedenen zivilgesellschaftlichen Vereinen. Derzeit arbeitet er in einem Labor in Deutschland und leistet freiwillige Beratung in den Bereichen Menschenrechte und Recht.
Ehemalige Präsidenten
Gründungspräsident
Nach seinem Abschluss in Wirtschaftswissenschaften begann Muammer Burtacgiray seine Karriere als Erzieher/Pädagoge und arbeitete zwischen 1993 und 2011 an internationalen Schulen in der Mongolei, Sibirien, Nigeria, Großbritannien, Ungarn und Polen. Im Jahr 2011 kehrte er in die Türkei zurück. In der Türkei diente er als Generalsekretär der Gewerkschaft Aksiyon İş. Als die Gewerkschaft am 23.07.2016 mit dem Gesetzesdekret Nr. 667 im Rahmen der Liquidierungsbewegung der türkischen Regierung gegen Dissidenten geschlossen wurde, musste er das Land verlassen. Er engagierte sich ehrenamtlich und trug zur Gründung verschiedener NGOs in den Ländern bei, in denen er zuvor tätig war. Er ist der Gründungspräsident von Human Rights Defenders e.V.