Turkey Rights Monitor / 6

Die wöchentliche Bilanz der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei:

  • 190 Verhaftungen wegen angeblicher Verbindung zur Gülen-Bewegung,
  • 98 Verhaftungen auf friedlichen Protesten,
  • 7 Verhaftungen und 21 Verurteilungen wegen Handlungen im Rahmen der Pressefreiheit,
  • 7 gemeldete Fälle von Folter.

Turkey Rights Monitor: 5 / 29 Mai – 5 Juni 2022

Turkey Rights Monitor 4 / 23 – 29 Mai 2022

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEn UND VERHAFTUNGen

Im Laufe der Woche ordnete die Staatsanwaltschaft die Inhaftierung von mindestens 323 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung an. Im Oktober 2020 hieß es in einer Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD), dass die weit verbreitete oder systematische Inhaftierung von Personen mit angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnte. Solidarity with OTHERS hat eine detaillierte Datenbank zusammengestellt, um die Massenverhaftungen von Gülen-Anhänger zu überwachen, die seit dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 durchgeführt wurden.

ERZWUNGENES VERSCHWINDENLASSEN
Yusuf Bilge Tunç, ein ehemaliger Angestellter im öffentlichen Dienst, wurde während des Ausnahmezustands 2016-2018 per Dekret entlassen und ist seit dem 6. August 2019 als vermisst gemeldet. Von ihm gibt es immer noch keine Neuigkeiten. Es scheint sich dabei um einen der jüngsten Fälle in einer Reihe mutmaßlich gewaltsam verschwundener Regierungskritiker seit 2016 zu handeln.

VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

  1. Mai: Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen 40 Personen wegen ihrer Teilnahme an einer Frauenrechtsdemonstration in Antalya.
  2. Mai: Die Polizei nahm zwei Personen in Istanbul fest, die für die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen protestiert haben.
  3. Mai: Die Polizei nahm kurzzeitig sieben Personen in Istanbul fest, die gegen einen Energieversorger protestiert haben.
  4. Mai: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Türkei das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit von 22 Gewerkschaftsmitgliedern verletzt hat, die 2012 auf dem Weg zu einer Demonstration verhaftet wurden.
  5. Mai: Die Polizei nahm vier Personen in Istanbul fest, die vor einem Gerichtsgebäude eine Mahnwache abgehalten haben.
  6. Mai: Die Polizei nahm drei Personen in Ankara fest, die gegen die Verurteilung der prominenten Menschenrechtsaktivistin Nuriye Gülmen protestiert haben.
  7. Mai: Die Polizei nahm zwei Personen in Istanbul fest, die für die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen protestiert haben.
  8. Mai: Ein Konzert des kurdischen Sängers Mem Ararat wurde vom Gouverneursamt mit der Begründung der „öffentlichen Sicherheit“ verboten.
  9. Mai: In Bursa wurde ein Verbot aller Versammlungen vom Gouverneursamt im Freien für einen Zeitraum von sieben Tagen verhängt.
  10. Mai: Die Polizei nahm kurzzeitig 16 Personen in Ankara fest, die auf dem Campus einer Universität protestiert haben.
  11. Mai: Die Polizei nahm kurzzeitig 11 Personen in Tunceli fest, die an einer Demonstration teilgenommen haben.
  12. Mai: Die Polizei nahm kurzzeitig sieben Personen in Ankara fest, die für die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen protestiert haben.
  13. Mai: Die Polizei nahm 20 Personen in Tunceli fest, die an den Newroz-Feierlichkeiten teilgenommen haben.
  14. Mai: Ein Konzert der spanisch-armenischen Geigerin Ara Malikian wurde vom Ministerium für Kultur und Tourismus abgesagt.
  15. Mai: Das Büro des Gouverneurs von Van erließ ein Verbot aller Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 15 Tagen.

MEINUNGSFREIHEIT UND MEDIENFREIHEIT

  1. Mai: Ein Gericht in Ankara verurteilte die Schauspielerin Ezgi Mola zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung eines ehemaligen Soldaten, der des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden worden ist.
  2. Mai: Ein Gericht in Ankara entschied, den Zugang zu drei Nachrichtenberichten über Bestechungsvorwürfe gegen einen Geschäftsmann und den Innenminister zu sperren.
  3. Mai: Ein Istanbuler Gericht verurteilte den Oppositionsführer Kemal Kılıçdaroğlu zur Zahlung von Schadenersatz an den Präsidenten und Personen aus seinem engsten Umfeld, weil Kılıçdaroğlu damals Erdogan vorgeworfen hatte, Millionen Dollar an eine Firma in der Steueroase Isle of Man überwiesen zu haben.
  4. Mai: Die Behörden blockierten den Zugang zu drei Nachrichtenberichten über Korruptionsvorwürfe gegen einen hochrangigen Polizeichef in Istanbul.
  5. Mai: Die Regierungspartei stellte einen Gesetzentwurf vor, der Haftstrafen von bis zu drei Jahren für die „Verbreitung von Fake News im Internet“ vorsieht.
  6. Mai: Ein Gericht in Istanbul entschied, den Zugang zu einem Bericht über Bestechungsvorwürfe gegen hochrangige Polizeichefs in der Provinz zu blockieren.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

  1. Mai: Ein Gericht in Istanbul verurteilte die Akademikerin und prominente Menschenrechtsaktivistin Nuriye Gülmen wegen Terrorismus zu 10 Jahren Haft.

UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ UND RECHTSSTAATLICHKEIT

  1. Mai: Das Verfassungsgericht lehnte die Anträge der kurdischen Politikerinnen Aysel Tuğluk und Sebahat Tuncel ab, die geltend machten, dass ihre Verhaftung im Zusammenhang mit Protesten im Jahr 2014 unrechtmäßig und politisch motiviert war.
  2. Mai: Die parlamentarische Kommission, die die unrechtmäßigen Entlassungen untersuchen soll, hat bisher 106.970 der 124.235 Anträge abgelehnt, die sie seit ihrer Einrichtung im Jahr 2017 bearbeitet hat.

KURDISCHE MINDERHEIT

  1. Mai: Das Verfassungsgericht lehnte die Anträge der kurdischen Politikerinnen Aysel Tuğluk und Sebahat Tuncel ab, die geltend machten, dass ihre Verhaftung im Zusammenhang mit Protesten im Jahr 2014 unrechtmäßig und politisch motiviert war.
  2. Mai: Ein rechter Mob in Antalya attackierte eine Gruppe kurdischer Studierende tätlich.
  3. Mai: In Bursa wurde ein Konzert des kurdischen Sängers Mem Ararat vom Gouverneursamt mit der Begründung der „öffentlichen Sicherheit“ verboten.

HAFTBEDINGUNGEN

  1. Mai: In einem Frauengefängnis in Ankara wurde eine Disziplinaruntersuchung gegen sechs Häftlinge eingeleitet, weil sie mit Sprechchören an das Massaker von Halabja im Irak erinnert haben, und beschloss, ihre Kommunikation einen Monat lang einzuschränken.
  2. Mai: In einem Gefängnis in Denizli wurde dem kranken Häftling Ekim Polat die medizinische Behandlung verweigert.

FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN

  1. Mai: Die Behörden gaben bekannt, dass die Türkei seit dem Jahresbeginn 2022 28.581 „irreguläre Migrant:innen“ abgeschoben hat, was einem Anstieg von 70 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht.

FOLTER UND MISSHANDLUNG

  1. Mai: In einem Gefängnis in Denizli wurde Berichten zufolge der kranke Häftling Ekim Polat von den Wärter gefoltert.
  2. Mai: Das Verfassungsgericht verurteilte den Staat zur Zahlung von Schadenersatz an einen Bürger, der 2015 von der Polizei körperlich angegriffen worden war.

FRAUENRECHTE

  1. Mai: Emma Sinclair Webb, leitende Türkei-Forscherin von Human Rights Watch (HRW), sagte in einem Interview, dass etwa vier von zehn Frauen in der Türkei im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt ausgesetzt sind.N

Turkey Rights Monitor – 3

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND VERHAFTUNGEN

Im Laufe der Woche ordnete die Staatsanwaltschaft die Inhaftierung von mindestens 134 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung an. Im Oktober 2020 hieß es in einer Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD), dass die weit verbreitete oder systematische Inhaftierung von Personen mit angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnte. Solidarity with OTHERS hat eine detaillierte Datenbank zusammengestellt, um die Massenverhaftungen von Gülen-Anhänger zu überwachen, die seit dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 durchgeführt wurden.

21. Mai: Abdullah Aslan, ein ehemaliger Lehrer, wurde wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung verhaftet. Seit der Operation zur Entfernung eines Tumors in seinem Gehirn erleidet er einen zweiten Rückfall und hat seine Freilassung beantragt, um sich medizinisch behandeln zu lassen.

ERZWUNGENES VERSCHWINDENLASSEN

Yusuf Bilge Tunç, ein ehemaliger Angestellter im öffentlichen Dienst, wurde während des Ausnahmezustands 2016-2018 per Dekret entlassen und ist seit dem 6. August 2019 als vermisst gemeldet. Von ihm gibt es immer noch keine Neuigkeiten. Es scheint sich dabei um einen der jüngsten Fälle in einer Reihe mutmaßlich gewaltsam verschwundener Regierungskritiker seit 2016 zu handeln.

VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

16. Mai: In İstanbul hat die Polizei zwei Personen festgenommen, die für die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen protestiert haben.

17. Mai: : In İstanbul hat die Polizei eine Friedensaktivistin Hanife Yıldız kurzzeitig festgenommen, die sich für die Rechenschaftspflicht für das gewaltsame Verschwindenlassen in den 1990er Jahren einsetzt, während sie versuchte, eine Demonstration vor einem Gerichtsgebäude zu veranstalten.

17. Mai: In Şanlıurfa hat die Gendarmerie fünf Personen kurzzeitig festgenommen, die gegen einen örtlichen Energieversorger protestiert haben.

17. Mai: In Balıkesir hat die Polizei drei Personen festgenommen, weil sie während einer LGBT-Veranstaltung Regenbogenflaggen getragen haben.

17. Mai: In Muş hat der Gouverneur ein Konzert von Metin Kahraman und Kemal Kahraman verboten.

17. Mai: Das Ministerium für Kultur und Tourismus entfernt eine K-Pop-Gruppe von einem Festival mit der Begründung, die Gruppe fördere Homosexualität.

17. Mai: In Kocaeli ist die Aufführung des Theaterstücks in kurdischer Sprache verboten worden.

18. Mai: Ein Gericht in Istanbul hat 17 Personen freigesprochen, weil sie auf Hungerstreiks in Gefängnissen aufmerksam gemacht haben.

18. Mai: In İstanbul hat die Polizei in eine Demonstration zum Gedenken an einen linken Aktivisten eingegriffen und 25 Personen festgenommen. Die Festgenommenen sind am nächsten Tag freigelassen worden.

19. Mai: In İstanbul hat die Polizei zwei Personen festgenommen, die für die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen protestiert haben.

20. Mai: In İstanbul hat die Polizei in eine von der HDP organisierte Demonstration eingegriffen und vier Personen kurzzeitig festgenommen.

20. Mai: In İstanbul hat die Polizei in eine LGBT-Demonstration eingegriffen und 70 Aktivisten festgenommen.

22. Mai: In İstanbul ist ein von einem Verein organisiertes Picknick vom Gouverneursamt verboten.

22. Mai: In İstanbul hat die Polizei bei einem Protest gegen den Militärschlag der Türkei im Nordirak eingegriffen und 25 Demonstranten festgenommen.

22. Mai: In İstanbul, Adana und Hatay hat die Polizei bei den Demonstrationen eingegriffen, die von Mitgliedern einer regierungsfeindlichen religiösen Gruppe organisiert wurden, und mindestens 11 Personen festgenommen.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG UND MEDIENFREIHEIT

17. Mai: Die Polizei hat zwei Minderjährige kurzzeitig festgenommen, weil sie während eines Marsches für die Rechte der Frauen Parolen skandiert haben sollen, die den Präsidenten beleidigen.

17. Mai: Ein Gericht in Istanbul hat die Zeitung BirGün zu Schadensersatzzahlungen an den Schwiegersohn des Präsidenten aufgrund eines Berichts verurteilt, in dem behauptet wird, dass sein Unternehmen von einer Regierungsbehörde begünstigt wurde.

18. Mai: Die Journalistin Reyhan Çapan wurde wegen einer Reportage zu einem Jahr und sechs Monaten in Haft verurteilt.

20. Mai: In İstanbul hat die Polizei die kurdische Musikerin Zelal Gökçe wegen des Vorwurfs der Verbreitung terroristischer Propaganda kurzzeitig festgenommen.

20. Mai: Die Journalistinnen Seyhan Avşar, Hale Gönültaş und Eylem Emel Yıldız haben bekanntgegeben, dass sie wegen ihrer Berichterstattung Morddrohungen erhalten haben sollen.

20. Mai: Der Zugang zu zwei Tweets und mindestens vier Nachrichtenberichten wurde von einem Gericht in Gaziantep gesperrt, weil einige Nachrichten-Websites gefälschte Gerichtsbeschlüsse zur Entfernung von Inhalten erhalten haben sollen.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

17. Mai: Die Menschenrechtsvereinigung (İHD) hat bekanntgegeben, dass einer ihrer Ko-Vorsitzenden in der Provinz Hakkari Morddrohungen erhalten haben soll.

21. Mai: Ein Antrag der Ko-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) ist vom Justizministerium abgelehnt worden, den inhaftierten Unternehmer und Menschenrechtsaktivist Osman Kavala im Gefängnis zu besuchen.

UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ UND RECHTSSTAATLICHKEIT

16. Mai: Der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat 15 Richter und Staatsanwälte wegen angeblicher Verbindungen zum Terrorismus ausgeschlossen.

KURDISCHE MINDERHEIT

19. Mai: In Diyarbakır hat die Polizei 12 Personen festgenommen, darunter Führungskräfte und Mitglieder der HDP.

20. Mai: In İstanbul hat die Polizei in eine von der HDP organisierte Demonstration eingegriffen und vier Personen kurzzeitig festgenommen.

20. Mai: In İstanbul hat die Polizei die kurdische Musikerin Zelal Gökçe kurzzeitig unter dem Vorwurf der Verbreitung terroristischer Propaganda festgenommen.

ANDERE MINDERHEITEN

17. Mai: In Balıkesir hat die Polizei drei Personen festgenommen, weil sie während einer LGBT-Veranstaltung Regenbogenflaggen getragen haben.

19. Mai: In Eskişehir haben LGBT-Rechtsaktivisten und Anwälte Strafanzeige wegen anonymer Flugblätter erstattet, in denen zur Ermordung von LGBT-Menschen aufgerufen wird.

HAFTBEDINGUNGEN

19. Mai: In Aksaray wurde den politischen Gefangenen von einer Gefängnisverwaltung das Recht auf Videoanrufe verweigert.

FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN

16. Mai: Medienberichten zufolge sind 15 türkische Staatsangehörige von den griechischen Soldaten zurückgedrängt worden, die die Landgrenze überquerten, um politisches Asyl zu beantragen.

17. Mai: Die Anwaltskammer von Ankara hat bekanntgegeben, dass Hunderte von Flüchtlingen vor kurzem festgenommen und in ein Rückführungszentrum gebracht wurden. Zudem hat sie Informationen von den Behörden und die Möglichkeit gefordert, mit den Flüchtlingen zu sprechen.

18. Mai: Die Stadtverwaltung-Bolu hängte Banner in arabischer Sprache auf, die hasserfüllte Rhetorik gegen die in der Provinz lebenden Flüchtlinge enthalten.

GRENZÜBERSCHREITENDE UNTERDRÜCKUNG

17. Mai: Der ehemalige Geheimdienstoffizier Ali Burak Darıcılı hat in einem YouTube-Interview bekanntgegeben, dass der türkische Geheimdienst Einheimische in Afrika und Zentralasien bestochen habe, um die Entführung von Mitgliedern der Gülen-Bewegung sicherzustellen, die dann gewaltsam in die Türkei zurückgebracht wurden.

18. Mai: Die türkische Regierung hat die Auslieferung von 21 politischen Exilanten aus Schweden als Gegenleistung dafür gefordert, dass sie den Antrag auf eine NATO-Mitgliedschaft nicht blockiert.

18. Mai: Ein türkischer Dönerladenbesitzer in Deutschland hat Ramazan Yılmazer, einen Regierungskritiker, der seit 41 Jahren in Deutschland lebt, körperlich angegriffen.

Turkey Rights Monitor / 9 – 15 Mai 2022

WILLKÜRLICHE FESTNAHME UND VERHAFTUNG

Im Laufe der Woche ordnete die Staatsanwaltschaft die Inhaftierung von mindestens 113 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung an. Im Oktober 2020 hieß es in einer Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD), dass die weit verbreitete oder systematische Inhaftierung von Personen mit angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnte. Solidarität mit ANDEREN hat eine detaillierte Datenbank erstellt, um die Massenverhaftungen mit Gülen-Bezug seit dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 zu überwachen.

Gewaltsames Verschwindenlassen

Von Yusuf Bilge Tunç, einem ehemaligen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, der während des Ausnahmezustands 2016-2018 per Dekret entlassen wurde und seit dem 6. August 2019 als vermisst gilt, gibt es keine Neuigkeiten. Es scheint sich um einen der jüngsten Fälle in einer Reihe von mutmaßlichen Verschwindenlassen von Regierungskritikern seit 2016 zu handeln.

VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

9. Mai: Das Gouverneursamt von Eskişehir verbietet ein geplantes Musikfestival.

9. Mai: Das Gouverneursamt von Adana verhängt ein Verbot aller Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 15 Tagen.

10. Mai: Die Polizei in Mardin nimmt 12 Personen, darunter fünf Minderjährige, wegen ihrer Teilnahme an den Newroz-Feierlichkeiten kurzzeitig fest.

10. Mai: Ein Gericht in Istanbul spricht zwei minderjährige Kinder frei, die wegen ihrer Teilnahme an einem LGBT-Pride-Marsch inhaftiert und angeklagt worden waren.

10. Mai: Das Gouverneursamt von Eskişehir verhängt ein Verbot aller Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 15 Tagen.

10. Mai: Das Büro des Gouverneurs von Batman erlässt ein Verbot aller Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 15 Tagen.

10. Mai: Das Gouverneursamt von Rize erlässt ein Verbot aller Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 5 Tagen.

11. Mai: Die Polizei in Mardin nimmt 10 Personen wegen ihrer Teilnahme an den Newroz-Feierlichkeiten fest.

11. Mai: Die Polizei in Istanbul nimmt kurzzeitig sechs Personen fest, die gegen den Hungerstreik von Gefangenen protestieren.

11. Mai: Das Gouverneursamt von Gaziantep verbietet eine von der Oppositionspartei DEVA geplante Kundgebung.

13. Mai: Die Polizei in Ankara nimmt kurzzeitig drei Personen fest, die für die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen protestieren.

13. Mai: Das Büro des Gouverneurs von Van erlässt ein Verbot aller Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 15 Tagen.

13. Mai: Das Gouverneursamt von Tunceli verhängt ein Verbot für alle Versammlungen im Freien für einen Zeitraum von 7 Tagen.

14. Mai: Die Polizei in Tunceli griff gewaltsam in die Beerdigung eines kurdischen Politikers ein und nahm vier Personen fest. Drei der Festgenommenen wurden später wieder freigelassen, während einer von ihnen von einem Gericht wegen Widerstands gegen die Polizei verhaftet wurde.

15. Mai: Die Stadtverwaltung von Kocaeli sagt ein Konzert der kurdischen Sängerin Aynur Doğan ab.

16. Mai: Der Oppositionsabgeordnete Sezgin Tanrıkulu gibt bekannt, dass die Polizei im April bei 45 Demonstrationen 288 Personen festgenommen hat.

MEINUNGSFREIHEIT UND MEDIENFREIHEIT

10. Mai: Ein Gericht in Mersin hat entschieden, den Zugang zu drei Kolumnen über den mutmaßlichen Kokainhandel im Hafen von Mersin zu sperren.

10. Mai: Die Istanbuler Staatsanwaltschaft leitet wegen einer seiner Reportagen eine Untersuchung gegen den Journalisten Ismail Saymaz ein.

10. Mai: Die Istanbuler Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung gegen eine Person ein, die ein Foto in den sozialen Medien während einer religiös bedeutsamen Nacht gepostet hatte. Die Person wurde befragt und später von einem Gericht freigelassen.

11. Mai: Ein Gericht in Ankara verurteilt den Oppositionspolitiker Kemal Kılıçdaroğlu wegen einer von ihm gehaltenen Rede zur Zahlung von Schadenersatz an Präsident Recep Tayyip Erdoğan.

11. Mai: Ein Gericht in Diyarbakır sperrt den Zugang zu einer Webseite, die von der pro-kurdischen Nachrichtenagentur Etkin (ETHA) genutzt wird.

11. Mai: Der Oberste Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK), die Regulierungsbehörde für den Rundfunk, verhängte Geldstrafen gegen die oppositionellen Sender TELE1, Halk TV, KRT und Flash Haber TV wegen der Berichterstattung über Äußerungen von zwei Oppositionspolitikern zu einem Gerichtsurteil.

12. Mai: Das Oberste Berufungsgericht bestätigt eine Haftstrafe von fast 10 Jahren, die zuvor gegen die Oppositionspolitikerin Canan Kaftancıoğlu verhängt worden war, weil sie zwischen 2012 und 2017 in Tweets terroristische Propaganda verbreitet und den Präsidenten beleidigt hatte.

12. Mai: Ein Gericht in İzmir verurteilt den Oppositionspolitiker Tacettin Çolak wegen Beleidigung des Präsidenten in sozialen Medien zu drei Jahren, einem Monat und 27 Tagen Haft.

12. Mai: Medienberichten zufolge werden türkische Gerichte im Rahmen eines neuen Gesetzes, das demnächst von der Regierungspartei vorgeschlagen werden soll, darüber entscheiden, ob ein Beitrag in sozialen Medien auf die Produktion oder Verbreitung von Fake News und Desinformationen abzielt oder nicht.

UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ UND RECHTSSTAATLICHKEIT

10. Mai: Justizminister Bekir Bozdağ kündigte an, dass die Regierung an einem Gesetz arbeitet, das die Haftstrafen für die Anhäufung von Lebensmitteln auf bis zu drei Jahre erhöht. Die Ankündigung erfolgte inmitten von Berichten über eine hohe Inflation im Land.

10. Mai: Ein Gericht in Diyarbakır spricht vier Polizeibeamte frei, die zuvor wegen eines Bombenanschlags auf eine von der HDP organisierte Kundgebung zu zwei Jahren und 15 Tagen Haft wegen Fahrlässigkeit verurteilt worden waren. Die Beamten wurden erneut vor Gericht gestellt, nachdem ein Berufungsgericht ihre Urteile aufgehoben hatte.

KURDISCHE MINDERHEIT

10. Mai: Die Polizei in Mardin nimmt 12 Personen, darunter fünf Minderjährige, wegen ihrer Teilnahme an den Newroz-Feierlichkeiten kurzzeitig fest.

10. Mai: Die Polizei in Şırnak nimmt zwei Personen fest, darunter die HDP-Abgeordnete Müzeyyen İnan.

11. Mai: Die Polizei in Mardin nimmt 10 Personen wegen ihrer Teilnahme an den Newroz-Feierlichkeiten fest.

14. Mai: Die Polizei in Tunceli griff gewaltsam in die Beerdigung eines kurdischen Politikers ein und nahm vier Personen fest. Drei der Festgenommenen wurden später wieder freigelassen, während einer von ihnen von einem Gericht wegen Widerstands gegen die Polizei verhaftet wurde.

15. Mai: Ein Gefängnis in Ankara verweigert dem inhaftierten kurdischen Politiker Sebahat Tuncel die Auslieferung eines Buches mit der Begründung, es enthalte „Sicherheitsbedrohungen“.

15. Mai: Die Polizei in Diyarbakır verhaftet den pro-kurdischen Politiker Hafize İpek und den NGO-Manager Metin Kılavuz im Rahmen von Ermittlungen zu den weit verbreiteten kurdischen Protesten im Jahr 2014.

HAFTBEDINGUNGEN

9. Mai: Suat Oğuz, ein an Hepatitis B erkrankter Häftling, infiziert sich zum zweiten Mal hinter Gittern mit Covid-19.

14. Mai: Abdullah Ece, ein 73-jähriger Häftling, der sich in einem Gefängnis in İzmir mit Covid-19 infiziert hat, stirbt nach einem Krankenhausaufenthalt.

15. Mai: Ein Istanbuler Krankenhaus verweigert dem kranken Häftling Cengiz Halis Çelik eine notwendige Operation mit der Begründung, es gebe keine freien Häftlingszimmer.

15. Mai: Ein Gefängnis in Ankara verweigert dem inhaftierten kurdischen Politiker Sebahat Tuncel die Auslieferung eines Buches mit der Begründung, es enthalte „Sicherheitsbedrohungen“.

FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN

10. Mai: Menschenrechtsaktivisten und Gewerkschafter erklärten, dass Wanderarbeitnehmer in der Türkei von ihren Arbeitgebern ausgebeutet werden und dass sie nicht das Recht haben, Gewerkschaften beizutreten.

FOLTER UND MISSHANDLUNG

10. Mai: In Istanbul wurde ein 16-jähriges Mädchen von Wachleuten zunächst verbal belästigt, dann festgehalten und körperlich angegriffen.

12. Mai: Die Polizei in İstanbul führt eine gewaltsame Razzia im Haus der Musikerin Halime Demirkapı durch, greift Demirkapı körperlich an und beschädigt einige ihrer Habseligkeiten im Haus.

12. Mai: Die Polizei in İstanbul misshandelt Vedat Özdemir und Münevver Ilgın bei einer Hausdurchsuchung.

12. Mai: Die Wärter eines Gefängnisses in Adana nehmen eine Leibesvisitation bei zwei Insassen vor, die aus einem anderen Gefängnis verlegt wurden.

13. Mai: Yılmaz Uzun, ein Mann, der in İstanbul festgenommen wurde, gab an, er sei von der Polizei an einen Stuhl gefesselt und zwei Stunden lang geschlagen worden.

14. Mai: Die Oppositionsabgeordnete Sezgin Tanrıkulu berichtet, dass es im April insgesamt 339 Vorfälle von Folter oder Misshandlung gegeben hat, davon 78 in Gefängnissen.

TRANSNATIONALE UNTERDRÜCKUNG

13. Mai: Das Stockholm Center for Freedom (SCF), eine in Schweden ansässige Organisation, veröffentlichte einen Bericht über die grenzüberschreitende Unterdrückung in der Türkei, in dem der Missbrauch von Sanktionen zur Finanzierung des Terrorismus gegen im Ausland lebende Regierungskritiker detailliert beschrieben wird.

Unser Beitrag zum Entscheidungsprozess des ILO Verwaltungsrates

Download Report : ILO GB.341NS135 Deutsch
Internationale Menschenrechtsarbeit bewegt sich manchmal quälend langsam. Und dann kommt ein formeller Beschluss, der das, was wir seit Jahren zu erklären versuchen, in der Sprache des internationalen Rechts festhält. Für unseren Verein stellt der Beschluss des Verwaltungsrates der Internationalen Arbeitsorganisation ILO vom 24. März 2021, veröffentlicht unter der Referenz GB.341/INS/13/5, genau einen solchen Wendepunkt dar.

Dieser Beschluss bezieht sich auf zwei getrennte Beschwerden, die im Rahmen zweier ILO Übereinkommen geprüft wurden. Er umfasst die Billigung der Berichte der eingesetzten Ausschüsse, Aufforderungen an die Regierung, bestimmte Feststellungen zu berücksichtigen, eine Einladung zur Übermittlung weiterer Informationen für die laufende Aufsicht, sowie die öffentliche Veröffentlichung der Berichte.

Unser Verein hat in dem Prozess, der dieses Ergebnis ermöglicht hat, eine aktive Rolle gespielt, indem wir zentrale Berichte erstellt, zusammengetragen und in die relevanten Verfahren eingebracht haben. Wir haben Informationen und Dokumentationen aus dem Feld systematisch in eine Form überführt, die internationalen Aufsichtsstandards entspricht, und sie in die zuständigen Mechanismen getragen. Für uns ist dies nicht nur ein institutioneller Erfolg, sondern auch ein international dokumentierter Sichtbarkeits und Überwachungskanal für Betroffene.

Worum ging es in dem Beschluss

Im ILO Verfahren standen zwei Kernbereiche im Mittelpunkt:

  1. Übereinkommen Nr. 87 von 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, mit Blick auf Vorwürfe im Zusammenhang mit Gewerkschaftsfreiheiten und dem Recht, sich zu organisieren.
  2. Übereinkommen Nr. 158 von 1982 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit Blick auf Vorwürfe zu Schutzvorkehrungen bei Kündigungen und wirksamen Rechtsschutzmechanismen.

Auf Empfehlung der zur Prüfung der Beschwerden eingesetzten Ausschüsse hat der ILO Verwaltungsrat die Ausschussberichte gebilligt, die Regierung aufgefordert, die Beobachtungen der Ausschüsse im Rahmen der Anwendung der jeweiligen Übereinkommen zu berücksichtigen, die Regierung zur Übermittlung von Informationen für die Prüfung durch den Ausschuss der Sachverständigen für die Anwendung von Übereinkommen und Empfehlungen CEACR eingeladen, die Berichte öffentlich gemacht und das Beschwerdeverfahren geschlossen.

Ein zentraler Punkt im Beschluss

Zu den wichtigsten Aspekten des Beschlusses gehört die Betonung der Notwendigkeit einer vollständigen, unabhängigen und unparteiischen Untersuchung in Bezug auf Beschäftigte, die Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in aufgelösten Gewerkschaften ausgesetzt waren. Diese Formulierung ist nicht nur beschreibend. Sie setzt einen klaren internationalen Maßstab zum Schutz der Vereinigungsfreiheit und unterstreicht den Grundsatz, dass Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht sanktioniert werden darf.

Was unser Verein beigetragen hat

Mechanismen wie die ILO arbeiten nicht mit allgemeinen Erzählungen allein. Sie benötigen überprüfbare, konsistente und systematisch strukturierte Informationen, die mit den einschlägigen Verpflichtungen der Übereinkommen verknüpft sind. Genau an diesem Punkt liegt die Bedeutung unseres Beitrags.

Die von uns mitgetragenen und eingebrachten Berichte waren so angelegt, dass sie mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen:

  1. Muster dokumentieren
    Einzelne Fälle können als Ausnahmen abgetan werden. Wir haben Fälle zusammengeführt und wiederkehrende Muster durch strukturierte Dokumentation sichtbar gemacht.
  2. Rechtlichen Rahmen klären
    Wir haben klar dargestellt, wie die Vorwürfe mit ILO Standards zusammenhängen, welche Schutzvorgaben greifen und welche Verpflichtungen Risiken der Nichtbeachtung begründen.
  3. Die Sprache der internationalen Aufsicht nutzen
    Zwischen gelebter Erfahrung und der technischen Sprache von Aufsichtssystemen besteht häufig eine Übersetzungslücke. Wir haben Aussagen und Belege in ein kohärentes Format übertragen, das innerhalb der ILO Logik und Verfahren bewertet werden kann.

Dadurch wurde aus dem, was sonst abstrakt als Beschwerde stehen bleiben könnte, eine Akte, die in einem formellen internationalen Aufsichtsprozess tatsächlich geprüft werden kann.

Warum dieser Beschluss wichtig ist

Die Bedeutung dieses Beschlusses ist nicht auf eine einzige Dimension beschränkt. Er wirkt auf mehreren Ebenen zugleich:

  1. Internationaler Akteneintrag und Sichtbarkeit
    Die öffentliche Veröffentlichung der Berichte bestätigt, dass diese Themen Teil eines international anerkannten Registers geworden sind.
  2. Laufende Aufsicht
    Die Einladung, Informationen für die CEACR Prüfung zu übermitteln, zeigt, dass das Thema nicht einfach beendet, sondern in die weitere Aufsicht eingebettet wird.
  3. Referenzpunkt für rechtsbasierte Arbeit
    Ein Beschluss, der Beobachtungen und Empfehlungen zu Vereinigungsfreiheit und Kündigungsschutz bestätigt, wird zu einem starken Bezugspunkt für Advocacy und Rechenschaftsarbeit.
  4. Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft
    Dieses Ergebnis zeigt, dass Zivilgesellschaft mehr sein kann als reaktiv. Sie kann Akten aufbauen, Belege in internationale Mechanismen tragen und Nachverfolgung sichern.

Für uns ist dies eine Erfolgsgeschichte

Für unseren Verein war dies nicht einfach eine Berichtsaktivität. Es war ein Einsatz, internationale Sichtbarkeit in einem Umfeld zu schaffen, in dem Verletzungen oft unsichtbar gemacht werden.

Internationale Institutionen bewegen sich nicht von selbst. Sie benötigen konkrete Informationen, konsistente Dokumentation, glaubwürdige rechtliche Einordnung und hartnäckige Nachverfolgung. Unser Beitrag hat geholfen, diese Elemente so zusammenzuführen, dass der Weg zu einem offiziellen Beschluss unterstützt wurde.

Deshalb ist der Beschluss GB.341/INS/13/5 vom 24. März 2021 ein Meilenstein für unsere Arbeit.

Wie wir weiterarbeiten

Ein Beschluss ist nicht das Ende der Geschichte. Entscheidend ist, ob die darin benannten Standards sich in der Praxis widerspiegeln. Deshalb setzt unser Verein seine Arbeit fort und wird:

  1. Internationale Aufsichtsprozesse und Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Akte weiter beobachten
  2. Neue Fälle und Belege mit derselben methodischen Sorgfalt dokumentieren
  3. Praktische Ressourcen erstellen, die die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten Betroffener stärken
  4. Advocacy und strukturierten Austausch mit relevanten internationalen Mechanismen aufrechterhalten

Dokumentenangaben

Referenz: GB.341/INS/13/5
Datum: 24. März 2021
Inhalt: Billigung der Ausschussberichte zu Übereinkommen Nr. 87 und Übereinkommen Nr. 158, Aufforderungen an die Regierung, die Beobachtungen im Rahmen der Anwendung der Übereinkommen zu berücksichtigen, Einladung zur Übermittlung von Informationen für die CEACR Prüfung, öffentliche Veröffentlichung der Berichte sowie Schließung des Beschwerdeverfahrens.

 

HAND in HAND Plattform für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Heute, am 3. Dezember 2020, ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN). An diesem bedeutungsvollen Tag, der von der UN ins Leben gerufen wurde, um an Menschen mit Behinderung zu erinnern und auf ihre Probleme aufmerksam zu machen, verkünden wir die Gründung unserer Plattform, die wir seit langem vorbereitet haben, um den Menschen mit Behinderung, die ungerecht behandelt werden und deren Rechte verletzt werden, eine Stimme zu geben.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation leben weltweit etwa 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen. Etwa ein Fünftel dieser Bevölkerung, die die größte Minderheit der Welt darstellt, hat schwere Behinderungen, sodass sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Mit dem am 13. Dezember 2006 verabschiedeten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden Menschen mit Behinderungen folgende Rechte garantiert: Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Zugang zur Justiz, Verbot von Folter, Schutz vor Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch, Respekt vor der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, Reisefreiheit und Staatsangehörigkeit, Leben in der Gemeinschaft, persönliche Mobilität, Respekt vor dem Privatleben, Respekt vor dem Familienleben, Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit, Recht auf Arbeit, angemessener Lebensstandard, Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben sowie Teilnahme am kulturellen Leben.

Dieses Übereinkommen wurde zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt, die die größte Minderheit der Welt darstellen. Das Ziel dieses Übereinkommens ist es nicht, neue Rechte und Freiheiten zu schaffen, sondern die bereits in Übereinkommen zur Gewährleistung der Menschenrechte und Freiheiten bestehenden Rechte im Zusammenhang mit Behinderungen neu zu ordnen.

Menschen mit Behinderungen sind wie alle anderen Menschen Personen, die Rechte haben, die in allen Lebensbereichen gesetzlich geschützt werden müssen. Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde der Begriff der Behinderung erweitert und die Perspektive der Rechtsverteidigung vertieft, indem das Thema Behinderung mit dem Konzept der Menschenrechte zusammengeführt wurde.

Auch in unserer modernen Welt sind Menschen mit Behinderungen in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Einkommensgleichheit nach wie vor erheblichen Ungerechtigkeiten ausgesetzt. Nach Angaben der UNESCO haben 90 % der Kinder mit Behinderungen im schulpflichtigen Alter in Entwicklungsländern keinen Zugang zu Bildung. Darüber hinaus liegt die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen weltweit bei etwa 80 %. Die Internationale Arbeitsorganisation weist darauf hin, dass ein erheblicher Teil dieser Quote nicht auf die Behinderungen der Menschen zurückzuführen ist, sondern auf die Beschäftigungspolitik der Staaten und des privaten Sektors.

In der Türkei, einem der ersten Staaten, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet haben, werden Millionen von Menschen mit Behinderungen an diesem bedeutenden Tag vieler Rechte beraubt, darunter Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Mobilität. Da die Hindernisse für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestehen bleiben, sind Millionen von Menschen mit Behinderungen dazu verdammt, ein Leben zwischen vier Wänden zu führen. Leider werden Menschen mit Behinderungen in der Türkei immer noch nicht als Rechtssubjekte, sondern als Hilfssubjekte betrachtet.

Das türkische Behindertengesetz muss an die Sprache der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden, d. h. es muss eine Harmonisierung der Sprache erfolgen, insbesondere eine umfassende Neufassung der Definition von Behinderung. Das türkische Gesetz konzentriert sich nicht auf die Ursachen von Behinderungen, sondern auf die „Beeinträchtigung”. Anstelle eines menschenzentrierten Ansatzes wird ein medizinisches Modell verfolgt.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eines der grundlegendsten universellen Menschenrechte. In der Türkei sind jedoch selbst im öffentlichen Bereich noch keine geeigneten Regelungen für Menschen mit Behinderungen getroffen worden. Das Arbeitsleben von Beamten mit Behinderungen ist sowohl während des Bewerbungsverfahrens als auch danach mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

Menschen mit Behinderungen, die in der Türkei leben, haben viele Probleme. Wir werden versuchen, diese Probleme auf allen nationalen und internationalen Plattformen zur Sprache zu bringen.

Anlässlich des heutigen Tages möchten wir auf ein Problem aufmerksam machen, das für Menschen mit Behinderungen in der Türkei derzeit ein offenes Wund ist. Über 2000 behinderte Beamte, die sich als Beamte in der Türkei unzählige Schwierigkeiten überwunden und sich das Recht auf eine Anstellung verdient haben und anschließend ihre Aufgaben hier ordnungsgemäß erfüllt haben, wurden durch Dekrete mit Gesetzeskraft (KHK) ungerechtfertigt aus ihrem Amt entlassen. Diese behinderten Beamten, die in ihrem Leben nie mit Straftaten in Berührung gekommen sind und keine Vorstrafen haben, wurden ohne vorherige Ermittlungen und ohne Gerichtsbeschluss völlig willkürlich ihrer Berufe, ihres Lebens und ihrer erworbenen Rechte beraubt und arbeitslos gemacht.

Nach Angaben der Gewerkschaft KESK befanden sich unter den Hunderttausenden entlassenen Arbeitnehmern neben Menschen mit orthopädischen, Seh-, Hör-, geistigen und mehrfachen Behinderungen auch Menschen mit „chronischen Krankheiten”. In der Untersuchung wurde angegeben, dass aus 55 verschiedenen Provinzen und 19 verschiedenen Einrichtungen Menschen mit Behinderungen entlassen wurden. Von den entlassenen Menschen mit Behinderungen gaben 42 % an, orthopädisch behindert zu sein, 13 % sehbehindert, 9 % mehrfach behindert (mit mehr als einer Behinderung) und 7 % hörbehindert, während der Anteil derjenigen mit chronischen Erkrankungen bei 29 % lag. 82 % der entlassenen Menschen mit Behinderung sind Männer, 18 % sind Frauen. In der Studie wurde betont, dass die entlassenen Menschen mit Behinderung vor ihrer Entlassung keiner administrativen oder gerichtlichen Verfolgung/Ermittlung unterzogen wurden und dass ihnen während des Entlassungsverfahrens kein Recht auf Verteidigung eingeräumt wurde.

Die völlig zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmer mit Behinderungen wurden auch ihres wichtigen Rechts auf Rente beraubt. Obwohl Arbeitnehmer mit Behinderungen, die 15 Jahre lang gearbeitet haben, laut Gesetz Anspruch auf Rente haben, wurden die Rentenanträge der entlassenen Arbeitnehmer mit Behinderungen, die diese Frist erfüllt hatten, abgelehnt. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie, ungeachtet ihres Behindertenstatus, wie normale öffentliche Angestellte erst nach 25 Dienstjahren in den Ruhestand treten können. Durch diese ungerechtfertigte Praxis wurden entlassene Arbeitnehmer mit Behinderung, die 15 Dienstjahre absolviert hatten, ihres Rechts auf Rente beraubt.

Mit der „Hand in Hand Plattform für die Rechte von Menschen mit Behinderung“, deren Gründungsurkunde wir heute hier unterzeichnet und deren Gründung wir offiziell vollzogen haben, wollen wir:

  • vorrangig auf die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der Türkei aufmerksam machen,
  • die Stimme der Menschen mit Behinderungen sein, die Ungerechtigkeiten erfahren haben und die Türkei verlassen haben, um ins Ausland zu kommen,
  • Menschen mit Behinderungen dazu bringen, sich in unserer Plattform zu organisieren, damit sie Teil der Lösung und des Kampfes werden,
  • die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren und Lösungen zu finden,
  • die Integration von Menschen mit Behinderungen, die die Türkei verlassen mussten, in ihre neue Gesellschaft zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, die Gründung der HAND in HAND-Plattform im Rahmen von Human Rights Defenders (HRD) bekannt zu geben.

Dies wird der Öffentlichkeit mit Respekt bekannt gegeben.