Gastbeitrag · Zehn Jahre nach dem 15. Juli 2016
Der Ausnahmezustand,
der nicht enden soll
Vor zehn Jahren scheiterte in der Türkei ein Putschversuch. Seine Abwehr wurde zur Rechtfertigung für einen Umbau des Staates, der bis heute andauert: Massenentlassungen per Namensliste, eine gesäuberte Justiz, Strafurteile ohne Nachweis individueller Schuld. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Mechanik dieses Jahrzehnts in vier bindenden Urteilen vermessen. Vollstreckt sind sie bis heute nicht. Europa hat das zur Kenntnis genommen und kaum gehandelt. Zum zehnten Jahrestag ist es Zeit, Konsequenzen zu ziehen.
Von Prof. Dr. Hüseyin Demir, Vorsitzender des World Human Rights Defenders e. V.
Yüksel Yalçınkaya war Lehrer in Kayseri, einer frommen Industriestadt im anatolischen Hochland. Im Herbst 2016 verlor er seine Stelle per Dekret. Sein Name stand auf einer Liste im Anhang einer Notstandsverordnung; kein Gericht hatte je ein Beweisstück gegen ihn gesehen. Ein Jahr später lieferte die Justiz das Urteil nach, das die Liste vorweggenommen hatte: sechs Jahre und drei Monate Haft wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation. Die Beweise: eine verschlüsselte Messenger-App auf seinem Telefon, ein Konto bei einer bestimmten Bank, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Nichts davon war strafbar, als er es tat. Die App, ByLock, rechnen die türkischen Behörden der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen zu, die Ankara als Drahtzieherin des Putschversuchs betrachtet; auf die Richtigkeit dieser Zuschreibung kam es im späteren Menschenrechtsverfahren nicht an.
Im September 2023 erklärte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dieses Urteil für unvereinbar mit einem der ältesten Grundsätze des Strafrechts: keine Strafe ohne Gesetz. Artikel 7 der Menschenrechtskonvention verbürgt diesen Grundsatz, und sein Zweck ist der Schutz vor willkürlicher Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung. Genau diesen Schutz sah der Gerichtshof verletzt: Die türkischen Gerichte hatten die bloße Nutzung der App nahezu automatisch als Beweis einer Terrormitgliedschaft gewertet, ohne Wissen und Wollen des Angeklagten im Einzelfall zu prüfen. Eine derart ausufernde und nicht vorhersehbare Auslegung des Strafgesetzes, so die Große Kammer, komme einer Schuldvermutung gleich und setze den Vorsatz als Tatbestandsmerkmal faktisch außer Kraft (Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei, §§ 259–272). Der Gerichtshof erinnerte zudem daran, dass Artikel 7 notstandsfest ist: Von ihm darf ein Staat selbst dann nicht abweichen, wenn das Leben der Nation bedroht ist. Rund 8.500 gleichgelagerte Beschwerden waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Straßburg anhängig.
Der Fall des Lehrers ist kein Einzelfall, sondern Baustein eines Systems: Der Putschversuch vom 15. Juli 2016 fand auf den Straßen statt und wurde dort abgewehrt. Seine Abwehr aber lieferte die Begründung, mit der die Verfassungsordnung dauerhaft umgebaut wurde. Und Europa ist an diesem Befund nicht Zuschauer, sondern beteiligt.
Die Nacht selbst wiegt schwer. Eine Fraktion der Streitkräfte versuchte, die Macht zu übernehmen. Panzer fuhren in Ankara auf, das Parlament wurde zum ersten Mal in seiner Geschichte bombardiert, nach amtlichen Angaben starben mehr als 250 Menschen. Der Gerichtshof hat den Ernst dieser Lage nie bestritten. Die Türkei zeigte am 21. Juli 2016 nach Artikel 15 der Konvention an, dass sie von einzelnen Garantien abweichen werde, und der Gerichtshof erkannte an, dass das Leben der Nation bedroht war. Was er in einem Urteil nach dem anderen zurückwies, war die Folgerung, ein Angriff auf die Verfassungsordnung erlaube deren unbefristete Außerkraftsetzung. Denn Artikel 15 gestattet Notstandsmaßnahmen nur, soweit die Lage sie zwingend erfordert. Er ist eine eng begrenzte Ausnahme, keine Generalvollmacht. Die türkische Führung las ihn umgekehrt.
Was folgte, war eine „Säuberung“ auf allen Ebenen. Der auf drei Monate befristete Ausnahmezustand wurde siebenmal verlängert; regiert wurde per Dekret, lange ohne wirksame gerichtliche Kontrolle. Das UN-Menschenrechtsbüro zählte mehr als 150.000 entlassene oder suspendierte Staatsbedienstete, weit über 100.000 von ihnen wurden namentlich per Liste entfernt: ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne individuelle Begründung. Die Entlassung kam einem bürgerlichen Tod gleich. Pässe wurden eingezogen, Pensionsansprüche gestrichen, und das Stigma machte selbst eine Anstellung in der Privatwirtschaft nahezu unmöglich. Die Justiz traf es zuerst: Mehr als 4.000 Richter und Staatsanwälte verloren ihr Amt, darunter zwei Verfassungsrichter. Einer von ihnen, Alparslan Altan, wurde ohne gesetzliche Grundlage inhaftiert, wie der Gerichtshof 2019 feststellte. Die Venedig-Kommission des Europarats benannte das Muster früh: kollektive Entlassungen ohne individuelle Prüfung. Selbst der Rechtsschutz wurde Teil der Konstruktion. Die eigens geschaffene Untersuchungskommission, die der Gerichtshof als vorrangig anzurufenden Rechtsbehelf einstufte, gab von rund 127.000 entschiedenen Anträgen nur etwa jedem siebten statt.
Dann sind da die Fälle, die mit dem Putsch nichts zu tun hatten. Der Verleger und Mäzen Osman Kavala sitzt seit Oktober 2017 in Haft. Der Gerichtshof stellte 2019 fest, dass seine Inhaftierung in Wahrheit dem Zweck diente, ihn zum Schweigen zu bringen und andere Menschenrechtsverteidiger abzuschrecken. Eine solche Feststellung trifft der Gerichtshof nach Artikel 18 der Konvention, der den Missbrauch zulässiger Eingriffsbefugnisse für sachfremde Zwecke verbietet, nur in den schwersten Fällen. Im Februar 2020 wurde Kavala freigesprochen und noch am selben Tag erneut verhaftet, ehe er das Gefängnis verlassen konnte. Das Ministerkomitee des Europarats leitete daraufhin das zweite Vertragsverletzungsverfahren in der Geschichte der Konvention ein. Das Urteil bleibt bis heute unvollstreckt; im März 2026 hat die Große Kammer über eine weitere Beschwerde Kavalas verhandelt. Der Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş ist seit November 2016 inhaftiert. Aus der Zelle kandidierte er 2018 per Videobotschaft für das Präsidentenamt und schrieb Erzählungen, die zu Bestsellern wurden. Die Große Kammer stellte 2020 fest, dass seine fortdauernde Haft vor allem darauf zielte, den Pluralismus zu ersticken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken – und damit auf das, was den Kern einer demokratischen Gesellschaft ausmacht (Selahattin Demirtaş gegen Türkei Nr. 2, § 437). Geändert hat das nichts: Im Januar 2026 verurteilte ihn ein türkisches Gericht zu weiteren siebzehn Monaten Haft, diesmal wegen Beleidigung des Präsidenten. Wer einen Förderer der Zivilgesellschaft und einen führenden Oppositionspolitiker wegsperrt, sendet dieselbe Botschaft zweimal: Diszipliniert werden soll nicht nur der Staatsapparat, sondern auch die Gesellschaft, die ihn kontrollieren könnte.
Vor allem aber wurde die Ausnahme auf Dauer gestellt.
Im April 2017, mitten im Ausnahmezustand und unter stark eingeschränkter öffentlicher Debatte, stimmte eine knappe Mehrheit für die Einführung des Präsidialsystems. Oppositionsmedien waren geschlossen, der politische Wettbewerb war verzerrt. Seither ist der Rat der Richter und Staatsanwälte, der über Ernennungen, Beförderungen und Disziplinarverfahren in der Justiz entscheidet, an den Präsidenten und dessen Parlamentsmehrheit gebunden. Die Venedig-Kommission warnte schon damals vor einem Abgleiten in ein Regime persönlicher Herrschaft.
2018 endete der Ausnahmezustand formal. Doch mit dem Gesetz Nr. 7145 wurden zentrale Notstandsinstrumente in das ordentliche Recht überführt: verlängerter Polizeigewahrsam, fortgeltende Entlassungsbefugnisse, weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit. Die Ausnahme wurde nicht aufgehoben, sie wurde eingebürgert.
Inzwischen richtet sich der Ungehorsam nicht mehr nur gegen europäische Urteile, sondern gegen die eigenen Gerichte. Als das türkische Verfassungsgericht die Freilassung des Anwalts Can Atalay anordnete, der aus der Haft heraus ins Parlament gewählt worden war, verweigerte das zuständige Strafgericht die Umsetzung. Der Kassationsgerichtshof erstattete Strafanzeige gegen die Verfassungsrichter, und das Parlament erkannte Atalay das Mandat ab.
Ein Staat, dessen Gerichte dem eigenen Verfassungsgericht trotzen, behauptet nicht einmal mehr nach innen, dass Recht Macht bindet.
Warum geht das Europa an? Aus drei Gründen, und keiner davon hat mit Wohltätigkeit zu tun. Erstens: Die Türkei ist seit 1949 Mitglied des Europarats und an jedes Urteil des Gerichtshofs rechtlich gebunden. Jedes unvollstreckte Urteil – das Kavala-Urteil ist das sichtbarste – lehrt alle 46 Mitgliedstaaten, dass diese Bindung verhandelbar ist. Das Konventionssystem ist keine innertürkische Angelegenheit, sondern die gemeinsame Rechtsordnung des Kontinents. Und sie erodiert dort, wo ihre Missachtung folgenlos bleibt. Zweitens: Die Folgen sind längst hier. Allein Deutschland hat seit 2016 Tausenden türkischen Staatsangehörigen Schutz gewährt, unter ihnen Richter, Diplomaten und Offiziere jenes Staates, der sie einst beschäftigte. Drittens: Die Türkei ist Verhandlungspartnerin der Europäischen Union, bei Migration, Zollunion und Sicherheit. Wer verhandelt, ohne die Rechtsstaatsfrage auf den Tisch zu legen, hat sie bereits beantwortet.
Was also tun? Drei Schritte, alle innerhalb des geltenden Rechts. Das Ministerkomitee sollte die Vollstreckung des Kavala-Urteils mit derselben Beharrlichkeit betreiben, mit der es das Verfahren nach Artikel 46 Absatz 4 der Konvention eingeleitet hat; Interimsresolutionen sind kein Endpunkt, sondern Werkzeuge. Die Mitgliedstaaten sollten die im Yalçınkaya-Urteil geforderten allgemeinen Maßnahmen, also die Korrektur Tausender gleichgelagerter Verurteilungen, zum festen Punkt jeder bilateralen Agenda mit Ankara machen. Und deutsche Behörden und Gerichte sollten die Konsequenz ziehen, die das Urteil ihnen bereits vorgibt: Eine Verurteilung, die allein auf der Nutzung einer App, einem Bankkonto oder einer Mitgliedschaft beruht, belegt keine Straftat. Sie ist nach den Feststellungen des Gerichtshofs vielmehr selbst der Rechtsverstoß. Das gilt in Asylverfahren ebenso wie bei Auslieferungsersuchen. Nichts davon ist radikal. Es ist die bloße Anwendung von Urteilen, die längst ergangen sind.
Yüksel Yalçınkaya hat seine Strafe verbüßt. Sein Name steht heute über einem Urteil, das dem Grundsatz nach Tausende erreicht – und in der Wirklichkeit auf Gerichte trifft, die weiterhin von den Gremien des Notstands besetzt und beaufsichtigt werden. Irgendwo in Kayseri gibt es ein Klassenzimmer, aus dem ihn eine Liste entfernte, ehe je ein Richter seinen Namen gehört hatte. Die Panzer wurden noch vor dem Morgen gestoppt. Die Listen und Dekrete jener Zeit gelten fort. Sie zurückzunehmen ist keine türkische Aufgabe allein. Es ist eine europäische.∎

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