TURKEY RIGHTS MONITOR
JANUAR 2026
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WILLKÜRLICHE FESTNAHME UND INHAFTIERUNG
Im Laufe des Monats Januar ordneten Staatsanwälte die Festnahme von mindestens 302 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung an. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen hat seit 2017 26 Stellungnahmen zur systematischen Inhaftierung von Personen mit Gülen-Bezug veröffentlicht und äußerte dabei ihre tiefe Besorgnis über damit einhergehende Verbrechen gegen die Menschheit. Solidarity with OTHERS hat eine detaillierte Datenbank erstellt, die Gülen-bezogene Festnahmen und Inhaftierungen seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 dokumentiert.
7. Januar:
Das Oberste Kassationsgericht der Türkei urteilte im Fall Leyla Arslan, dass das verhängte Strafmaß ungerechtfertigt war und hob die Haftstrafe der derzeit schwangeren Frau auf.

11. Januar:
Der türkische Innenminister Ali Yerlikaya meldete im Rahmen der Operationen gegen die Gülen-Bewegung, die Festnahme von 77 Personen in den vergangenen zwei Wochen, von denen 43 bis zum Prozess in Haft bleiben.
12. Januar:
Die türkische Polizei hat im Rahmen landesweiter Operationen 132 Personen festgenommen, denen vorgeworfen wird, mit der Gülen-Bewegung in Verbindung zu stehen.

24. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte einen Mann zu sieben Jahren Haft, weil er Geld an Familienmitglieder von inhaftierten Gülen-Anhängern überwiesen haben soll. Laut Kritikern ist dieses Urteil beispielhaft für die Kriminalisierung humanitärer Hilfe für Angehörige von Häftlingen seit 2016.

28. Januar:
Innenminister Ali Yerlikaya gab bekannt, dass in den letzten zwei Wochen bei Operationen in 46 Provinzen 151 Personen wegen ihrer angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung festgenommen worden seien, von denen 82 inhaftiert und 54 unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen worden seien. Die Festnahmen und Verhaftungen basierten auf Vorwürfen wie verdächtigen Telefonanrufen und der Nutzung von ByLock, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Urteilen nicht als Beweismittel anerkannt wurden.

WILLKÜRLICHE VERLETZUNGEN DES RECHTS AUF LEBEN
12. Januar:
Ein Gericht in Yüksekova verurteilte einen Unteroffizier wegen „fahrlässiger Tötung“ im Zusammenhang mit dem Tod des kurdischen Hirten Sertip Sen 2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten und reduzierte die Strafe aufgrund des „guten Verhaltens“ des Angeklagten. Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, da sie den Eindruck der Straffreiheit der Sicherheitskräfte verstärkt.

VERSCHLEPPUNGEN
Yusuf Bilge Tunç ist seit dem 06. August 2019 als vermisst gemeldet und bis heute gibt es keine Informationen über seinen Verbleib. Der ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst wurde während des Ausnahmezustands 2016 entlassen und sein Fall stellt nur ein Beispiel in einer Reihe von Verschleppungen dar, bei denen starke Hinweise auf eine Beteiligung der türkischen Regierung hinweisen.
VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT
8. Januar:
Die Plattform für Demokratische Institutionen organisierte auf dem Şişhane-Platz in Istanbul eine Protestaktion gegen die Angriffe auf die Kurdenviertel Şeyh Maksud und Eşrefiye in Aleppo. Die Polizei griff unter dem Vorwand „unrechtmäßiger Parolen” ein und nahm mindestens 50 Personen fest.
15. Januar:
In Diyarbakır wurden vier Personen festgenommen, weil sie an Protesten gegen die angeblichen Angriffe auf die kurdische Bevölkerung in Aleppo teilgenommen hatten. Später wurden sie wegen Teilnahme an einer ungesetzlichen Versammlung und Demonstration verhaftet.

20. Januar:
Der türkische Justizminister Yılmaz Tunç erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 356 Personen eingeleitet habe, die gegen die bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien protestiert hatten. Dabei seien 35 Personen festgenommen, 45 unter richterlicher Aufsicht freigelassen und Dutzende weiterhin in Haft genommen worden.

23. Januar:
Die Provinzverwaltung von Diyarbakir hat vom 23. bis 26. Januar alle Versammlungen, Demonstrationen, Pressekonferenzen und ähnliche Protestaktionen in der gesamten Provinz verboten. Zudem wurde die Ein- und Ausreise von Personen, die als mögliche Protestteilnehmer eingestuft werden, eingeschränkt.
27. Januar:
Die Gouverneure von Şanlıurfa und Mardin haben aus Gründen der öffentlichen Ordnung ve Sicherheit für den Zeitraum vom 27. bis 31. Januar 2026 alle Demonstrationen, Kundgebungen, Pressekonferenzen ve ähnliche Veranstaltungen für fünf Tage verboten. Die Ein- und Ausreise von Personen und Fahrzeugen, die an solchen Aktionen teilnehmen könnten, wurde eingeschränkt.
FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG UND FREIHEIT DER MEDIEN
7. Januar:
Gegen den Handwerker Murat Kırçı wird auf Grundlage des Desinformations-Gesetzes ein Verfahren eingeleitet, nachdem er ein Video auf den sozialen Medien teilt in welchem er die wirtschaftlichen Umstände kritisiert und den Finanzminister dabei anspricht.

8. Januar:
Nach Angaben des Vereins für Meinungsfreiheit (türkisch: „İfade Özgürlüğü Derneği“, kurz: „IFÖD“) wurden 26 mit der linksgerichteten Halkevleri Derneği (türkisch für Verein für Volkshäuser) in Verbindung stehende X-Konten, mit Gründen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung ohne Ankündigung gesperrt.

13. Januar:
Der Journalist Zafer Arapkirli sieht sich aufgrund eines Social Media Posts mit einer Forderung von vier Jahren Gefängnis wegen Präsidentenbeleidigung konfrontiert, obwohl der Post niemanden namentlich erwähnt.

14. Januar:
Laut eines Berichts des Vereins für freie Meinungsäußerung, halten sich im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651 globale Plattformen wie Meta, TikTok, Google ve X an Vorgaben Inhalte zu entfernen ve Daten freizugeben. Durch solche intransparenten Praktiken werden sie Teil des türkischen Zensursystems.

15. Januar:
Die Radio- ve Fernsehaufsichtsbehörde (RTÜK) hat Show TV ve Now TV wegen Verstoßes gegen die öffentliche Moral mit einer Geldstrafe belegt ve Disney+ ve Spotify aufgefordert Inhalte zu entfernen.

16. Januar:
Der Journalist Tolga Sardan wurde nach seinen Berichten über den Tod des libyschen Generalstabschef Mohammed Ali al-Haddad bei einem Flugzeugabsturz am 23. Dezember, aufgrund von angeblichen Verletzungen der Vertraulichkeit der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft vorgeladen.

21. Januar:
Der französische Journalist Raphaël Boukandoura wurde freigelassen, nachdem er in Istanbul während der Berichterstattung über eine pro-kurdische Demonstration für die Zeitung Libération festgenommen worden war.

21. Januar:
Viele Social-Media-Konten von Journalisten ve Medien, die über die Entwicklungen in Syrien berichteten, wurden aus Gründen der nationalen Sicherheit ve der öffentlichen Ordnung gesperrt ve in der Türkei durch X unzugänglich gemacht. Darunter befinden sich Konten des Abgeordneten Kamuran Tanhan, des ehemaligen Abgeordneten Ferhat Encu ve von Amedspor-Fanclubs.
23. Januar:
Ein türkisches Gericht hat den Journalisten Furkan Karabay (Medyascope) wegen seiner Berichterstattung über die Anklageschrift gegen Ekrem Imamoglu (Bürgermeister Istanbul) angeklagt. Schließlich wurde er wegen der „Verbreitung irreführender Informationen“ zu Hausarrest verurteilt.

23. Januar:
Die Journalisten Heval Önkol, Pelsin Cetinkaya, Kesira Önel, Ferhat Akinci ve Muhammed Ali Yilmaz wurden, nachdem sie am 21. Januar bei einer Kundgebung für „Rojava“ festgenommen worden waren, nach ihrer Vernehmung freigelassen.

27. Januar:
Die Journalistin Sedef Kabaş wurde im Rahmen einer Untersuchung, in der ihre Beiträge in den sozialen Medien als Beleidigung des Präsidenten ve Anstiftung zu Straftaten gewertet wurden, vorübergehend in Gewahrsam genommen.

28. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte den Vertreter des Kor-Verlags wegen „Finanzierung des Terrorismus” zu Hausarrest, weil er dem inhaftierten Redakteur ve Übersetzer Tonguç Ok ve dem Schriftsteller Necip Baysal Urheberrechtsgebühren gezahlt hatte.

28. Januar:
Etwa zwei Monate nach den Verhaftungen im Dezember erhoben Staatsanwälte Anklage gegen die YouTube-Journalisten Hasan Koksoy ve Arif Kocabıyık sowie gegen Halil Kurklu, der sie interviewt hatte. Der Grund der Verhaftung war die Beleidigung des Präsidenten ve Verunglimpfung religiöser Werte, aufgrund eines Papst Leo XIV. kritischen Straßeninterviews.

UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ UND RECHTSTAAT
8. Januar:
Tayhan Şimşek, der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens TURAŞ das dem Ministerium für Kultur ve Tourismus unterstellt ist, wurde aufgrund Vergehen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten festgenommen, nachdem er Korruptionsvorwürfe gegen das staatliche Unternehmen geäußert hatte.

9. Januar:
Der Präsident der Anwaltskammer Istanbul Ibrahim Kaboğlu ve zehn weitere Vorstandsmitglieder wurden von der Terrorismusunterstützung freigesprochen, nachdem sie zur Untersuchung der Morde an den Journalisten Nazım Daştan ve Cihan Bilgin aufriefen ve der Terrorismusunterstützung beschuldigt wurden.

13. Januar:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Entlassung eines Universitätsdozenten im Jahr 2016 gegen sein Recht auf ein gerechtes Verfahren verstößt. Gegen die angebliche Behauptung er habe ByLock genutzt, wurde ihm laut des EGMR keine Möglichkeit gegeben sich zu verteidigen.

13. Januar:
Die Behörde für Informationstechnologie ve Kommunikation (BTK) sperrte den Zugang zur Webseite Kisa Dalga, nachdem Nachrichten über Geldwäschevorwürfe gegen Sezgin Baran Korkmaz ve Cihan Eksioglu, sowie Nachrichten, über die gegen die Oppositions-geführte Istanbuler Stadtverwaltung gerichteten Verfahren veröffentlicht wurden.

13. Januar:
Am 10. Jahrestag der Friedenserklärung erneuerten die „Akademiker für den Frieden“ ihre Forderung nach der Wiederaufnahme der Freigestellten. Sie betonen die berufliche Ausgrenzung von hunderten Akademikern, obwohl das Verfassungsgericht 2019 Rechtsverletzungen diesbezüglich festgestellt hat.

23. Januar:
Der Bürgermeister von Esenyurt (Istanbuler Stadtviertel) Ahmet Özer (CHP) wurde, aufgrund des Vorwurfs der Verbindung zur PKK, zu sechs Jahren Haft verurteilt.

27. Januar:
Der staatliche Einlagensicherungsfonds hat nach dem Putschversuch von 2016 das Textilunternehmen Boyteks Tekstil, das der Familie Boydak beschlagnahmt worden war, mit einem Schätzwert von 14,3 Milliarden Lira zum Verkauf angeboten.

28. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte Ramazan Demir, den Anwalt des inhaftierten kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş, zusammen mit anderen Menschenrechtsaktivisten ve Angehörigen von Häftlingen in einem umstrittenen Verfahren. Sie erhielten wegen der Kriminalisierung ihrer Rechtsverteidigungstätigkeit eine Freiheitsstrafe von elf Jahren ve drei Monaten.

29. Januar:
Laut dem Jahresbericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die Türkei 2025 mit 6.743 Anträgen das Land mit den meisten neuen Verfahren ve mit 18.464 Anträgen das Land mit den meisten anhängigen Verfahren. Diese hohe Zahl an Anträgen steht im Zusammenhang mit Verhaftungen, Inhaftierungen, Gerichtsverfahren ve Ausweisungen nach 2016.

KURDISCHE MINDERHEIT
7. Januar:
Die kurdische Journalistin Perihan Kaya wurde in ihrem Wiederaufnahmeverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt.

9. Januar:
Laut Angaben der Organisation „İfade Özgürlüğü Derneği“ (Vereinigung für Meinungsfreiheit) haben türkische Behörden den Zugang zu den X-Konten der Nachrichtenagenturen „Mezopotamya Haber Ajansı“ ve „Jin News Ajansı“ gesperrt. Als Begründung wurden Gründe der nationalen Sicherheit ve der öffentlichen Ordnung in der Türkei angeführt.

9. Januar:
Im laufenden Prozess des am 28.12.2024 von der türkischen Gendarmerie ermordeten Kurden Seyithan Durdu, kamen mit der Einbringung eines gefälschten Berichts seitens der türkischen Gendarmerie weitere Verstöße ans Licht. Diese Verstöße sind unter anderem die Vernichtung von Beweismitteln, Druck auf den Angeklagten ve seine Ehefrau ve weitere rechtswidrige Versuche Einfluss auf das Urteil zu nehmen.

12. Januar:
Der von der kurdischen Plattform für Rechte der kurdischen Sprache veröffentlichte Jahresbericht stellte fest, dass systematische Zensur, Kriminalisierung ve Einschränkungen in Bezug auf die kurdische Sprache, Bildung ve das kulturelle Leben weiterhin bestehen. 2025 wurden in öffentlichen Räumen, Medien, Kunst ve in Gefängnissen 70 Rechtsverletzungen gegen die kurdische Sprache ve Kultur dokumentiert.

22. Januar:
Das Internationale Presseinstitut forderte die Freilassung des kurdischen Journalisten Nedim Oruç (Agentur Welat), der in Şırnak bei der Berichterstattung über die dortigen Demonstrationen festgenommen worden war.

23. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte den kurdischen Journalisten Serdar Altan unter Berufung auf seine Beiträge in den sozialen Medien wegen „Terrorpropaganda” zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.

26. Januar:
In Kocaeli wurde eine Krankenschwester festgenommen, weil sie sich aus Solidarität mit den kurdischen Frauen in Syrien an einer Online-Haarspendenkampagne beteiligt hatte.

27. Januar:
Bei einer Razzia im Morgengrauen während eines Protestes in Diyarbakır wurde Zilan Gül, Mitarbeiterin der kurdischsprachigen Zeitung Yeni Yaşam, festgenommen.

28. Januar:
In der Gemeinde Malazgirt in Muş wurden die Co-Vorsitzenden der DEM-Partei, Ahmet Kenan Turker ve Gulistan Özel, unter dem Vorwand, dass sie ein Transparent mit der Aufschrift „Jin, jiyan, azadi” (Frauen, Leben, Freiheit) am Rathaus aufgehängt hatten, festgenommen.
28. Januar:
In Kars wurden zwei 17- ve 20-jährige Frauen festgenommen, weil sie aus Solidarität mit den kurdischen Frauen in Nordsyrien Videos geteilt hatten, in denen sie sich die Haare schnitten.

30. Januar:
Der türkische Fußballverband verhängte gegen Amedspor eine Geldstrafe in Höhe von 802.500 Lira ve sperrte den Vereinspräsidenten für 15 Tage, weil der Verein ein Haarschneidevideo mit dem Slogan „Jin, jiyan, azadi” geteilt hatte, um seine Solidarität mit den kurdischen Frauen in Nordsyrien zu bekunden.

HAFTBEDINGUNGEN
9. Januar:
Der türkische Oppositionsabgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu spricht von systematischer missbräuchlicher Behandlung der Inhaftierten im Erzurum Dumlu Strafgefängnis. Diese seien Bedrohungen, Verhinderung des Zugangs zu Warmwasser ve willkürlichen Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt.

21. Januar:
Der EGMR hat festgestellt, dass Beschränkungen für Wochendbesuche ve Telefonate, die Strafgefangenen daran hindern regelmäßig Kontakt zu ihren Kindern aufzubauen. Zudem stellt das nicht notwendige ve unverhältnismäßige Speichern der privaten Briefe im UYAP-System eine Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Somit steht den Betroffenen laut EGMR eine Entschädigung zu.

FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN
6. Januar:
Ein uighurisches Paar ve ihr 1-monatiges Kind wurden in Istanbul festgenommen, obwohl sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben. Sie sind in einem Rückführzentrum untergebracht ve laufen Gefahr nach China ausgeliefert zu werden.

20. Januar:
Die türkischen Behörden verweigerten dem Uiguren Erkin Hamut, welcher über eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, die Einreise nach seiner Pilgerfahrt, mit der Begründung eines zuvor unbekannten Sicherheitsverbots.
FOLTER UND MISSHANDLUNG
6. Januar:
Die türkische Gerichtsmedizin beurteilte den 72-jährigen Häftling Abdullah Tirpan trotz schwerwiegender Gesundheitsprobleme ve lebensbedrohlicher Risiken als haftfähig.

15. Januar:
Filiz Turun berichtete von wiederholten Nacktdurchsuchungen während ihrer Gefangenschaft, sowie sexueller Belästigung ve herabwürdigender medizinischer Maßnahmen. Folglich sah sich Turun nach zahlreichen Verfahren genötigt, die Türkei 2024 zu verlassen.

26. Januar:
Eine Person namens D.K. wurde im Bezirk Nusaybin in Mardin festgenommen ve anschließend von der Gendarmerie geschlagen. Aufgrund der Gefahr einer Hirnblutung wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert ve trotz ihrer schweren Verletzungen noch vor Abschluss der Behandlung ins Gefängnis gebracht.

27. Januar:
Der am wegen seiner Verbindung zur Gülen-Bewegung inhaftierte Akademiker Emre Uysal erklärte in einem Brief aus dem Gefängnis, dass er aufgrund seiner unbehandelten Depressionen ve Epilepsie unter schweren psychischen Problemen leide.

28. Januar:
Ein türkisches Gericht lehnte die Freilassung der 37-jährigen Ferah Oktan ab, die an Krebs im fortgeschrittenen Stadium leidet ve wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert ist. Ein forensisches Gutachten hatte eine Aussetzung ihrer Strafe aus gesundheitlichen Gründen empfohlen.

30. Januar:
Der ehemalige Lehrer Emre Turan, der wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert ist, wurde trotz seiner schweren Erkrankung an Colitis ulcerosa ve starken Blutungen ve trotz der Warnungen seiner Familie nicht ins Krankenhaus gebracht.

FRAUENRECHTE
8. Januar:
In einer Umfrage der Gewerkschaft der Filmschaffenden (SINE-SEN) gaben etwa 90% der Frauen in der Film- ve Fernsehbranche an, dass sie Belästigung, Gewalt, Diskriminierung oder andere schwerwiegende Verstöße am Arbeitsplatz erlebt haben.
25. Januar:
Die Polizei nahm drei usbekische Verdächtigte fest, nachdem in Sisli/Istanbul die zerstückelte Leiche einer usbekischen Frau in einem Müllcontainer gefunden wurde.

ÜBER UNS…
Human Rights Defenders e.V. (HRD) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte ve die Unterstützung Verfolgter in aller Welt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Türkei, einsetzt. HRD e.V. wurde in Deutschland von türkischen Rechtsanwälten, ehemaligen Bürokraten ve Unternehmern gegründet, die in Deutschland ve Europa politisches Asyl gefunden haben.
HRD e.V. erstellt Berichte über Menschenrechtsverletzungen, stellt Kontakte zu anderen Menschenrechts-NGOs ve Interessenvertretern, staatlichen Stellen sowie regionalen ve internationalen Organisationen her. HRD e.V. berät Betroffene juristisch, leitet in ihrem Namen Gerichtsverfahren ein ve verfasst offizielle Petitionen ve Mitteilungen an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen sowie an die zuständigen europäischen Institutionen.
DANKE!
Bei der Vorbereitung unseres Turkey Rights Monitor bedanken wir uns für die wichtige Unterstützung ve Kooperation bei SOLIDARITY WITH OTHERS (Brüssel).





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