Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden, die mit ihren Werken zu dem Wettbewerb beigetragen haben, den wir im Rahmen des 5. Straßburger Treffens für Gerechtigkeit organisiert haben.
Die Bewertung der eingereichten Werke hat mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet. Der Grund dafür war, dass unsere Jurymitglieder die Beiträge sorgfältig nach verschiedenen Kriterien wie ästhetischer Qualität, Aussagekraft, Originalität und ihrem Beitrag zur Menschenrechtsarbeit bewertet haben.
Im Ergebnis der Jurybewertung wurde in diesem Jahr keines der eingereichten Werke als preiswürdig für den ersten Platz eingestuft. Als einen möglichen Grund hierfür sehen wir die vergleichsweise kurze Zeitspanne zwischen der Bekanntgabe des Wettbewerbs und dem Einsendeschluss, die den Teilnehmenden möglicherweise nicht genügend Zeit für die Vorbereitung ihrer Werke ließ.
Auf Grundlage der von den Jurymitgliedern vergebenen Punkte wurde beschlossen, einen zweiten Preis und zwei dritte Preise zu vergeben.
Zweiter Preis – 250 euro
Rukiye Aydemir
Deutschland 78 Punkte
Dritter Preis – 125 euro
Kübra Çetin
Frankreich 76 Punkte
Dritter Preis – 125 euro
Gökhan Bozkurt
Deutschland 64 Punkte
Wir gratulieren den Preisträgerinnen und Preisträgern und danken zugleich allen Teilnehmenden erneut für ihre Werke, ihre Gedanken und ihr Engagement.
Das Sekretariat von HRD wird die Preisträgerinnen und Preisträger über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten erreichen. Die Preise werden ihnen so bald wie möglich übermittelt.
Wir hoffen, im Rahmen weiterer Veranstaltungen zur Menschenrechtsarbeit erneut zusammenzukommen, und wünschen uns eine Welt, in der Gerechtigkeit ohne jede Diskriminierung für alle Menschen verwirklicht wird.
Die anhaltende Bedrohungsrhetorik, Massenermittlungen und die Nichtumsetzung der Urteile der Großen Kammer des EGMR
Eine Bewertung der am 13. Juli 2026 eingeleiteten Operation gegen 968 Personen in 81 Provinzen der Türkei
Herausgeber
Human Rights Defenders e.V. Behrenstraße 29 · 10117 Berlin
Verfasser
Prof. Dr. Hüseyin Demir
Erstellt für
Menschenrechtsorganisationen, die Sondermechanismen der Vereinten Nationen, den Europarat und die Institutionen der Europäischen Union
Die Bilanz in Zahlen · Angaben des Justizministers, 12. Juli 2026
720.338
Personen mit eingeleitetem Strafverfahren seit 2016
498.337
Einstellungen ohne Anklageerhebung und Freisprüche (69,18 %)
968
Verdächtige der Operation vom 13. Juli 2026 in 81 Provinzen
2
Urteile der Großen Kammer des EGMR: Yalçınkaya (2023) und Yasak (2026)
51,86 %17,32 %17,64 %11,58 %
Einstellungen ohne Anklageerhebung Freisprüche Verurteilungen Laufende Verfahren
Rund 69 Prozent aller Verfahrensbetroffenen wurden am Ende nicht verurteilt. Berechnung und Tabelle in Anhang 2.
Über Human Rights Defenders e.V.
Human Rights Defenders e.V. (HRD) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte und die Unterstützung Verfolgter in aller Welt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Türkei, einsetzt. HRD e.V. wurde in Deutschland von türkischen Rechtsanwälten, ehemaligen Bürokraten und Unternehmern gegründet, die in Deutschland und Europa politisches Asyl gefunden haben.
HRD e.V. erstellt Berichte über Menschenrechtsverletzungen, stellt Kontakte zu anderen Menschenrechts-NGOs und Interessenvertretern, staatlichen Stellen sowie regionalen und internationalen Organisationen her. Betroffene werden juristisch beraten, in ihrem Namen Gerichtsverfahren eingeleitet und offizielle Petitionen und Mitteilungen an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen sowie an die zuständigen europäischen Institutionen verfasst.
Ziel ist es, Opfern mithilfe des Straf- und Menschenrechts zu ihrem Recht zu verhelfen. Während das Strafrecht individuelle Sachverhalte behandelt, betreffen Menschenrechte auch die Verantwortung des Staates. Die meisten von HRD behandelten Fälle werden zunächst auf nationaler Ebene strafrechtlich geprüft. Sollte dies nicht genügen, wendet sich HRD an internationale Stellen, z. B. an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen. HRD will damit gegebenenfalls nachweisen, dass der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, das jeweilige Verbrechen aufzuklären und den Opfern Wahrheit und Wiedergutmachung zukommen zu lassen.
Abschnitt 01Zusammenfassung
Zehn Jahre sind seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 vergangen. Die türkischen Behörden erklären, die Gerichtsverfahren wegen mutmaßlicher unmittelbarer Beteiligung von Anhängern der Gülen-Bewegung1 an dem Putschversuch seien abgeschlossen. In 289 Fällen seien erstinstanzliche Urteile ergangen, die rechtliche „Abrechnung“ des Putschversuchs sei somit beendet. Dieselben Behörden stellen die Bewegung aber nicht als eine Bedrohung dar, die mit der Zeit nachgelassen hätte, sondern als fortdauernde Gefahr für die nationale Sicherheit, deren Ende nur durch kollektive Kapitulation, „Reue“ oder die „Beseitigung“ durch den Staat herbeigeführt werden könne.2
Im Einklang mit dieser Rhetorik wurde am 13. Juli 2026 eine landesweite Operation gegen 968 Verdächtige eingeleitet, an der 81 Generalstaatsanwaltschaften, 81 Provinzpolizeipräsidien und Einheiten der Gendarmerie beteiligt waren. Die Operation wurde ausdrücklich mit dem zehnten Jahrestag des 15. Juli verknüpft und mit politisch-symbolischen Begriffen wie „Säuberungskampagne“, „Überleben des Staates“ und „Jahrhundert der Türkei“ angekündigt.3
Ihrem Umfang nach zählt die Operation zu den größten justiziellen Operationen seit den Massenverhaftungen des Ausnahmezustands 2016–2017 und der Operation von 2019 (damals 1.112 Personen). In den veröffentlichten Unterlagen wird jedoch für keine der 968 Personen konkret dargelegt, welche Tat ihr zur Last gelegt wird, auf welche Beweise sich der Vorwurf stützt und worin ihr Vorsatz bestanden haben soll. Stattdessen verweisen die offiziellen Erklärungen auf denkbar weit gefasste Kategorien wie „aktuelle Struktur“, „verdeckte Struktur“, „versteckte Elemente“, „neue Kontaktstellen“, Finanzen, soziale Gruppen und Auslandsverbindungen.
Dieser Ansatz steht in grundlegendem Widerspruch zu den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit und des subjektiven Tatbestands, wie sie von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Urteilen zu den Fällen Yüksel Yalçınkaya und Şaban Yasak dargelegt wurden. Die Große Kammer hat unmissverständlich festgehalten, dass bei einer schweren Straftat wie der Mitgliedschaft in einer Organisation Kollektivschuld und Schuld kraft bloßer Zugehörigkeit ausscheiden: Durch konkrete Beweise muss belegt werden, dass die betreffende Person den kriminellen Charakter der Organisation kannte, ihr beitreten wollte und wissentlich zu deren kriminellen Zielen beigetragen hat.4,5
Auch die vom Justizminister veröffentlichten Zahlen zeigen, dass insbesondere das Ausmaß der neuen Operation einer kritischen Überprüfung bedarf. Der Minister erklärte, dass seit dem Putschversuch gegen 720.338 Personen ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, davon sei in 373.594 Fällen von einer Anklageerhebung abgesehen worden und 124.743 Personen seien freigesprochen worden. Zusammen umfassen diese beiden Kategorien 498.337 Personen – rund 69,2 Prozent aller Verfahrensbetroffenen. Ein System, in dem am Ende fast eine halbe Million Menschen nicht verurteilt wird, sollte nicht als „Erfolg“ gewertet werden. Insbesondere die niedrige Schwelle für die Einleitung von Ermittlungen, der damit verbundene Freiheitsentzug, der Verlust des Arbeitsplatzes, die anschließende Stigmatisierung und das Fehlen wirksamer Rechtsbehelfe stellen aus menschenrechtlicher Sicht einen gravierenden Befund dar.6
Die türkischen Behörden müssen sich öffentlich bei denjenigen entschuldigen, die unbegründeten oder rechtswidrigen Verfahren ausgesetzt waren. Zusätzlich muss ein wirksamer Mechanismus zur Wiedergutmachung von Verlusten bei öffentlichen Ämtern, beruflichem Status, Renten, Sozialversicherung, Reisepässen, Vermögen und Ansehen geschaffen werden. Schließlich sind die Prinzipien des individuell begründeten Verdachts und der strengen gerichtlichen Kontrolle zu wahren, da die Verfahren gegen einen erheblichen Teil der 968 im Zuge der jüngsten Operation festgenommenen Personen später voraussichtlich eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden dürften.
Abschnitt 02Zweck, Geltungsbereich und Adressaten der Informationsschrift
Ziel dieser Informationsschrift ist es, die Operation vom 13. Juli 2026 gegen rund tausend Personen nicht als isolierte strafrechtliche Ermittlung zu bewerten, sondern in den Kontext einer seit zehn Jahren andauernden Praxis zu stellen. Dazu gehören die Massenermittlungen gegen Angehörige der Gülen-Bewegung, die offizielle Drohrhetorik und die Umsetzung der einschlägigen Urteile der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Die jüngste Entwicklung ist unter drei Gesichtspunkten zu bewerten:
Erstens: Warum und auf welcher Grundlage wird von einer andauernden Bedrohung ausgegangen, obwohl die Putschprozesse nach offizieller Erklärung abgeschlossen sind?
Zweitens: Liegen bei jeder der 968 Personen ein individueller begründeter Verdacht und das erforderliche subjektive Element vor?
Drittens: Warum wurden Hunderttausende Menschen, deren Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten, bis heute nicht entschädigt?
Die Hauptadressaten dieses Dokuments sind das Ministerkomitee des Europarates, der Menschenrechtskommissar des Europarates, die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) aus Deutschland und Österreich, das Europäische Parlament und internationale Menschenrechtsorganisationen.
Diese Schrift verdeutlicht, dass rechtmäßige alltägliche, soziale, wirtschaftliche, berufliche und humanitäre Tätigkeiten in der Türkei, auch zehn Jahre nach dem Putschversuch, nach wie vor anhand weit gefasster und unvorhersehbarer Kategorien zu Verdachtsgründen für eine Mitgliedschaft in einer (kriminellen) Organisation umgedeutet werden.
Abschnitt 03Ein offizieller Widerspruch zehn Jahre danach: Die Behauptung, „die Abrechnung sei abgeschlossen“, und die anhaltende Bedrohungsrhetorik
3.1. Offizielle Erklärung zum Abschluss der Putschprozesse
Der Justizminister hat erklärt, alle 289 Verfahren wegen unmittelbarer Beteiligung am Putschversuch seien erstinstanzlich abgeschlossen; 236 der 271 an den Kassationsgerichtshof gelangten Fälle seien bestätigt und rechtskräftig, „die Abrechnung vor dem Gesetz“ sei damit beendet. In derselben Erklärung hieß es zudem, das mutmaßliche organisatorische Rückgrat innerhalb des Staates sei weitgehend zerschlagen.7
Aus diesen Aussagen folgt zwingend, dass die unmittelbar mit dem Putschversuch verbundenen Strafverfahren im Wesentlichen abgeschlossen sind und die mutmaßliche operative Kapazität innerhalb der staatlichen Institutionen nach offizieller Darstellung beseitigt wurde. Gleichwohl wurde die neue Operation nicht als Untersuchung vergangener Einzeltaten präsentiert, sondern als unbefristete „Säuberungspolitik“, die fortgesetzt werden soll, „bis das letzte versteckte Mitglied entfernt ist“.
3.2. Die Aufrechterhaltung der Bedrohungskulisse nach kollektiven und politischen statt rechtlichen Kriterien
In einem Interview vom 2. Juli 2026 knüpfte Außenminister Hakan Fidan das Ende der Sicherheitsbedrohung nicht an konkrete Straftaten einzelner Personen, sondern an Erklärungen der Führung – an „Reue“, „Bedauern“, eine „Bitte um Vergebung“ oder den Verzicht auf eine gegen die Türkei gerichtete Haltung. Solange sich die Bewegung nicht auflöse oder anderweitig „beseitigt“ werde, bleibe die Angelegenheit eine Frage der nationalen Sicherheit.8
Dieser Ansatz löst sich von den strafrechtlichen Kriterien der individuellen Handlung, des Verschuldens und des Beweises. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person lässt sich nicht aus der politischen Haltung einer großen Gruppe, einer öffentlichen Entschuldigung oder einem kollektiven Loyalitätsbekenntnis ableiten. Der Schutz der nationalen Sicherheit ist eine legitime staatliche Pflicht; er kann das Erfordernis individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit jedoch nicht durch die Forderung nach kollektiver Unterwerfung ersetzen.
Der grundlegende Widerspruch liegt auf der Hand: Einerseits erklärt der Staat die Putschprozesse und die institutionellen Säuberungen für abgeschlossen; andererseits reproduziert er dieselbe Bedrohung als Rechtfertigung eines „Säuberungsprozesses“ ohne absehbares Ende.
Abschnitt 04Von der Rhetorik zur Operation
Die Tage unmittelbar vor der Operation lassen sich in drei Phasen unterteilen.
2. Juli
Die erneute Ausrufung einer Bedrohung der nationalen Sicherheit
Hakan Fidan räumte ein, dass die Bewegung ihren früheren Einfluss in den öffentlichen Institutionen eingebüßt habe. Er betonte jedoch, dass die Bemühungen zur internen Konsolidierung und zur Kooperation mit internationalen Akteuren fortgesetzt würden. Die Organisationsstrukturen würden derzeit jedoch vor allem für „psychologische Operationen“ eingesetzt. Fidan stellte ausdrücklich klar, dass sich die Sicherheitsbehörden an diesem Bedrohungsrahmen orientieren müssten.
12. Juli
Definition flexibler Bedrohungskategorien
Am 12. Juli bezeichnete Justizminister Akın Gürlek die Bewegung als „Spionagenetzwerk der neuen Generation“. Nach seinen Angaben umfasst das Netzwerk eine „Finanzstruktur“, eine „Auslandsstruktur“, „verdeckte Elemente“, Scheinfirmen, Wirtschaftskreise, verschiedene soziale Gruppen und „neue Kontaktpunkte“ im Alltag.9
13. Juli
Landesweite Operation gegen 968 Personen
Der Justizminister gab bekannt, dass Generalstaatsanwaltschaften gemeinsam mit Polizei und Gendarmerie in allen 81 Provinzen eine Operation gegen 968 Verdächtige eingeleitet hätten. Ankara, Izmir und Istanbul wurden als die Provinzen mit den meisten Verdächtigen genannt, zugleich hieß es, die Ermittlungen gegen „aktuelle Strukturen“, „verdeckte Strukturen“ und „verbundene Elemente“ würden in weiteren Provinzen fortgesetzt.10
Der Zeitpunkt der Erklärungen, die Wiederkehr derselben Begriffe und die Einbettung der Operation in den zehnten Jahrestag des 15. Juli legen eine enge Abstimmung zwischen Justizhandeln und Regierungskommunikation nahe.
Abschnitt 05Umfang, Koordination und symbolischer Charakter
5.1. Eine der größten zeitgleich koordinierten Operationen der letzten Jahre
Die Operation, bei der 968 Verdächtige festgenommen wurden, zählt zu den umfangreichsten zeitgleich durchgeführten Maßnahmen seit den Verhaftungswellen während des Ausnahmezustands von 2016 bis 2017 sowie der Operation von 2019, die sich gegen 1.112 Personen richtete. Im Jahr 2017 wurden Festnahmeanordnungen gegen 3.224 Personen erlassen, während 2019 in 76 Provinzen 1.112 Verdächtige festgenommen wurden. Im Jahr 2022 wurden 543 von 704 per Anordnung gesuchten Personen festgenommen, im Jahr 2023 waren es 611 Personen in 77 Provinzen. Im Jahr 2024 wurde eine Operation gegen die „aktuelle Struktur“ angekündigt, die sich gegen 544 Personen richtete.11,12,13,14,15 Das Ausmaß der Operation vom 13. Juli 2026 sprengt den Rahmen einer routinemäßigen Ermittlung. (Eine Vergleichstabelle findet sich in Anhang 1.)
5.2. Die Einbettung des Justizhandelns in einen politisch-symbolischen Rahmen
In der offiziellen Erklärung war von der Führungsrolle des Präsidenten, einer „großen Säuberungskampagne“, dem „Überleben des Staates“, dem „Vermächtnis der Märtyrer“ und dem „Jahrhundert der Türkei“ die Rede. Dadurch werden einzelne strafrechtliche Ermittlungen zum Bestandteil eines zentralen Staatsprojekts und der Gedenkkampagne zum zehnten Jahrestag.
Ermittlungen werden mit Verweis auf die politische Führung und eine ideologische Staatsvision angekündigt; folglich ist ein genauerer Blick auf die richterliche Unabhängigkeit und die Unschuldsvermutung nötig. Aufgabe der Justiz ist nicht die Durchführung einer „Säuberungskampagne“, sondern die unparteiische Prüfung des konkreten Tatverdachts gegen jede einzelne Person.
Abschnitt 06Von konkreten Straftaten zu flexiblen Kategorien: Rechtsunsicherheit und kollektiver Verdacht
6.1. Die Begriffe „verdecktes Element“, „aktuelle Struktur“ und „neuer Kontaktpunkt“
Begriffe wie „verdecktes Element“, „aktuelle Struktur“, „neuer Kontaktpunkt“, „Tarnung innerhalb einer sozialen Gruppe“, „Finanzkanal“ und „Auslandsstruktur“, wie sie in offiziellen Erklärungen verwendet werden, bezeichnen keine eigenständigen Straftatbestände des türkischen Strafgesetzbuchs. Als Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen taugen sie nur, wenn sie in Bezug auf eine bestimmte Person an die objektiven und subjektiven Merkmale einer konkreten, gesetzlich bestimmten Straftat geknüpft werden.
Es birgt erhebliche Risiken, alltägliche Beziehungen als Tarnung einzustufen und rechtmäßiges Verhalten – das Teilen einer Wohnung, die Unterstützung eines Studenten, Miet- oder Unterhaltsbeihilfen, berufliche Solidarität, Geschäftsbeziehungen, die Nutzung sozialer Medien, Vereinstätigkeit oder die Kommunikation mit Personen im Ausland – in Verdachtsgründe umzudeuten. Tatverdacht und Untersuchungshaft dürfen nicht aus dem bloßen Bestehen einer sozialen Verbindung folgen und auf einer pauschalisierenden Ermittlungslogik beruhen. Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die belegen, dass die betreffende Person den kriminellen Zweck der Beziehung kannte und ihn willentlich unterstützt hat.
6.2. Das sich selbst bestätigende Anklagemodell
Die Logik der offiziellen Darstellung lässt den Betroffenen keinen Ausweg: Rechtmäßige Handlungen lassen sich als „Tarnung“ deuten, nicht öffentliche Handlungen seien Beleg dafür, dass etwas „verheimlicht“ wird. Zudem gilt wirtschaftliches Handeln als „Deckmantel“, gelten soziale Beziehungen als „Kontaktstelle“, Kommunikation mit dem Ausland als „Zusammenarbeit mit dem Ausland“, das Bestreiten des Vorwurfs als „mangelnde Reue“. Ein solches Modell setzt an die Stelle beweisgestützter individueller Verantwortlichkeit einen kollektiven Verdacht, der sich weder verifizieren noch widerlegen lässt.
6.3. Der Vorwurf eines „Spionagenetzwerks“ und die Pflicht zu seiner Substantiierung
Der Justizminister bezeichnete die Gruppe als Netzwerk „politischer und militärischer Spionage“. Der veröffentlichte Text enthält jedoch keine Angaben dazu, für welchen ausländischen Staat oder Dienst die Betroffenen tätig gewesen sein sollen. Offen bleibt, wer welches Staatsgeheimnis erlangt und wie es übermittelt haben soll.16
Abschnitt 07Offizielle Zahlen: Verfahren gegen 720.338 Personen
7.1. Was die vom Minister bekannt gegebenen Zahlen tatsächlich bedeuten
Der Justizminister hat erklärt, seit 2016 seien gegen 720.338 Personen Strafverfahren eingeleitet worden. In 373.594 Fällen sei keine Anklage erhoben worden; 124.743 Personen seien freigesprochen und 127.102 verurteilt worden. Gegen 83.404 Personen seien noch Verfahren anhängig.17
Die Einstellungen ohne Anklageerhebung und die Freisprüche summieren sich auf 498.337 Fälle. Das sind rund 69 Prozent aller Personen, gegen die Verfahren eingeleitet wurden. Die Verurteilungen machen etwa 17,6 Prozent aus, laufende Verfahren rund 11,6 Prozent. Berechnung und Tabelle finden sich in Anhang 2.
7.2. Kein „Erfolg“, auf den man stolz sein könnte
Der Minister präsentiert die Zahl der Freisprüche als Beleg für die Sorgfalt der Justiz und dafür, dass „die Unschuldigen nicht zusammen mit den Schuldigen bestraft werden“. Dass jedoch rund eine halbe Million Menschen Ermittlungen oder Verfahren durchlaufen haben und am Ende nicht verurteilt wurden, belegt nicht die Sorgfalt der Justiz. Die Zahlen werfen vielmehr die Frage auf, ob die Verdachtsschwelle von Beginn an zu niedrig lag, ob mit Sammellisten gearbeitet wurde und ob das Strafrechtssystem zum Instrument einer flächendeckenden gesellschaftlichen Durchleuchtung geworden ist. Bei einer Nichtverurteilungsquote von 69 Prozent lassen sich die Massenermittlungen nicht als „Erfolgsgeschichte“ erzählen.
7.3. Die menschlichen Kosten
Eine Einstellung ohne Anklage oder ein Freispruch gibt die verlorenen Jahre nicht zurück. Viele Betroffene erlebten Haus- und Arbeitsplatzdurchsuchungen, Polizeigewahrsam und Untersuchungshaft, jahrelange gerichtliche Kontrollauflagen, Pass- und Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten, die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst, den Verlust des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft, Berufsverbote, soziale Stigmatisierung und das Zerbrechen familiärer Bindungen. In Mitleidenschaft gezogen wurden auch die Bildung und das soziale Leben der Kinder, die Existenzgrundlage der Ehepartner und die Gesundheit ganzer Familien.
Die türkischen Behörden müssen offenlegen, wie viele der 498.337 Personen festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen wurden, wie viele ihr öffentliches Amt oder ihren Beruf verloren, wie viele Vermögens- oder Reisebeschränkungen unterlagen, wie viele entschädigt wurden und in wie vielen Fällen Einträge in Sicherheitsdatenbanken gelöscht wurden. Ohne diese Aufklärung verdeckt die „Bilanz des Kampfes“ die menschlichen Kosten systematisch.
7.4. Die Pflicht des Staates: Entschuldigung, Wiederherstellung der Rechte und wirksame Entschädigung
Die Türkei muss ein unabhängiges, zugängliches und wirksames Wiedergutmachungsprogramm für all jene schaffen, die durch unbegründete oder rechtswidrige Maßnahmen Schaden erlitten haben. Dieses Programm darf sich nicht in individuellen Entschädigungsansprüchen erschöpfen: Das durch die flächendeckende Praxis verursachte Unrecht muss offiziell anerkannt und eine öffentliche Entschuldigung ausgesprochen werden.
01Wiederherstellung von Rechten
Ansprüche in Bezug auf öffentliche Ämter, beruflichen Status, Dienstalter, Renten, soziale Sicherheit und Bildung sind unverzüglich wiederherzustellen.
02Berichtigung von Akten
Stigmatisierende justizielle, behördliche, nachrichtendienstliche und risikobezogene Einträge über Personen, deren Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten, sind unabhängig zu überprüfen; Einträge ohne Rechtsgrundlage sind zu löschen.
03Materielle und immaterielle Entschädigung
Für Freiheitsentzug, den Verlust von Beschäftigung und Einkommen, eingefrorene Vermögenswerte, Gesundheitsschäden, Eingriffe in das Familienleben und Rufschädigung ist ein zügiger und wirksamer Entschädigungsmechanismus zu schaffen.
04Garantie der Nichtwiederholung
Verbindliche Leitlinien, Schulungen und eine Kontrolle der Entscheidungspraxis müssen sicherstellen, dass Staatsanwälte und Richter die Maßstäbe der Großen Kammer anwenden.
7.5. Das erneute Risiko
Die staatlichen Daten zeigen, dass ein Großteil der von Massenermittlungen Betroffenen am Ende nicht verurteilt wird. Die entscheidende Frage lautet daher schon heute: Bei wie vielen der 968 Personen wird das Verfahren in einigen Jahren eingestellt oder mit einem Freispruch enden, nachdem sie bis dahin womöglich ihre Freiheit, ihren Arbeitsplatz, ihr Familienleben, ihre Gesundheit oder ihren Ruf verloren haben?
Dieses Risiko erlaubt es nicht, eine Überprüfung erst nach Abschluss der Operation abzuwarten. Schutzvorkehrungen, das heißt ein individualisierter begründeter Verdacht, Verhältnismäßigkeit, Zugang zu einem Verteidiger, Akteneinsicht und eine zügige gerichtliche Kontrolle, müssen bereits ab der ersten Festnahmeanordnung greifen.
Abschnitt 08Die Maßstäbe der Großen Kammer des EGMR: Yalçınkaya und Yasak
8.1. Yüksel Yalçınkaya gegen die Türkei
Im Urteil Yüksel Yalçınkaya stellte die Große Kammer des EGMR fest, dass die pauschale Gleichsetzung der Nutzung von ByLock mit der Mitgliedschaft in einer Organisation mit den Garantien des Artikels 7 EMRK gegen willkürliche Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung unvereinbar ist. Der Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer Organisation setzt nach innerstaatlichem Recht spezifisches Wissen und Vorsatz sowie eine organische Verbindung voraus, die sich in Kontinuität, Vielfalt und Intensität der Aktivitäten zeigt. Die türkischen Gerichte hatten demgegenüber eine nahezu automatische Schuldvermutung aufgestellt, ohne den konkreten Kontext – einschließlich des Inhalts der Nachrichten und der Kommunikationspartner – zu prüfen.18
Die Große Kammer stellte ferner eine Verletzung von Artikel 6 EMRK fest, weil der Zugang zu den ByLock-Beweismitteln und die Möglichkeit, sie wirksam anzufechten, beschränkt waren. Ferner stellte die Große Kammer eine Verletzung von Artikel 11 EMRK fest, weil die Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Vereinen als Belastungsbeweis herangezogen worden war. Angesichts des systemischen Charakters der Probleme verpflichtete sie die Türkei ausdrücklich, gemäß Artikel 46 EMRK allgemeine Maßnahmen zu ergreifen.19
8.2. Şaban Yasak gegen die Türkei
In ihrem Yasak-Urteil vom 5. Mai 2026 bekräftigte die Große Kammer, dass eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat wie der Mitgliedschaft in einer Organisation auf individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit beruhen muss: Der Vorsatz ist durch konkrete Beweise auf der Grundlage der Art der Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Organisation nachzuweisen, Kollektivschuld und Schuld kraft bloßer Zugehörigkeit scheiden aus.20
Die Funktionen des Beschwerdeführers innerhalb der legalen und sichtbaren Bildungsstrukturen der Bewegung, bevor die nationalen Behörden die Organisation als terroristische Vereinigung einstuften, reichten nach Auffassung des Gerichtshofs nicht aus, um zu belegen, dass er den terroristischen Charakter der Organisation kannte, ihr beitreten wollte und aktiv und kontinuierlich zu ihren kriminellen Zielen beitrug. Dass die innerstaatlichen Gerichte Vorsatz, Rolle und konkrete Handlungen des Einzelnen nicht im Einzelfall prüften, wertete er als Verletzung von Artikel 7 EMRK.21
8.3. Strukturelle Spannungen im Licht der neuen Operation
Die offizielle Erklärung zur Operation vom 13. Juli 2026 arbeitet mit pauschalen Kategorien wie „aktuellen“, „verdeckten“ und „verbundenen“ Elementen, anstatt die einzelnen Handlungen zu benennen, die den 968 Personen zur Last gelegt werden. Bereits der offizielle Diskurs im Vorfeld hatte soziale Gruppen, wirtschaftliche Aktivitäten, finanzielle Unterstützung, Alltagskontakte und Auslandsbeziehungen zu allgemeinen Verdachtsfeldern erklärt. Dieser Ansatz läuft der von Yalçınkaya und Yasak geforderten Prüfung von individuellem Wissen, Vorsatz und bewusstem Beitrag diametral zuwider.
Die Umsetzung der Urteile der Großen Kammer erschöpft sich nicht in der Überprüfung früherer Verurteilungen. Auch neue Ermittlungs- und Gewahrsamsentscheidungen sind an denselben Maßstäben zu messen. Andernfalls wiederholt sich dieses Muster bei weiteren Betroffenen.
Abschnitt 09Zentrale Fragen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention
9.1. Artikel 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit
Polizeigewahrsam und Untersuchungshaft setzen einen begründeten Verdacht voraus, der auf Tatsachen beruht, die einen objektiven Beobachter im konkreten Fall davon überzeugen können, dass die betreffende Person eine Straftat begangen haben könnte. Sammellisten, Analysen des sozialen Umfelds oder weit gefasste Zugehörigkeitskategorien genügen für sich genommen nicht. Zu prüfen ist daher, welche konkreten, individuellen Anhaltspunkte den begründeten Verdacht gegen jede der 968 Personen tragen und ob der daraus folgende Freiheitsentzug notwendig und verhältnismäßig ist.
9.2. Artikel 6 Abs. 1 und 2 EMRK – Faires Verfahren und Unschuldsvermutung
Zu gewährleisten sind der Zugang der Verdächtigen zur Akte und zu digitalen Beweismitteln, die Möglichkeit, Herkunft und Integrität der Beweise anzufechten, eine unabhängige Prüfung sowie das Recht auf eine begründete Entscheidung. Begriffe wie „Verräternetzwerk“, „Spionagenetzwerk“, „Säuberung versteckter Elemente“ oder „Läuterung“ bergen die Gefahr, Personen, über die noch kein Gericht geurteilt hat, pauschal als schuldig darzustellen.
9.3. Artikel 7 EMRK – Keine Straftat und keine Strafe ohne Gesetz
Die rückwirkende Umdeutung rechtmäßiger, neutraler oder alltäglicher Handlungen in Beweise für eine Organisationsmitgliedschaft kann den objektiven und subjektiven Tatbestand in unvorhersehbarer Weise ausdehnen. Verwaltungs- und nachrichtendienstliche Kategorien wie „verdecktes Element“, „Kontakt“, „Finanzierung“ oder „soziale Gruppe“ können einen gesetzlich bestimmten Straftatbestand nicht ersetzen.
9.4. Artikel 8, 10 und 11 EMRK – Achtung des Privatlebens, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Eingriffe in Kommunikations- und Netzwerkdaten, Familien- und Freundschaftsbeziehungen, studentische Wohngemeinschaften, wirtschaftliche Selbsthilfe, Aktivitäten in sozialen Medien, Vereinstätigkeit und berufliche Solidarität sind nur zulässig, wenn sie rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig sind. Wird Menschenrechtsarbeit im Ausland als „antitürkisch“ oder als „psychologische Operation“ gebrandmarkt, droht eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit.
9.5. Artikel 18 EMRK – Die Zweckbindung von Rechtseinschränkungen
Auch wenn die Beweislage in jedem Einzelfall gesondert zu überprüfen ist, muss aufgeklärt werden, ob Einschränkungen der Freiheit und anderer Rechte anderen Zwecken dienen als dem erklärten Ziel der Strafverfolgung. Dabei kommen in Frage die Erzwingung politischer Loyalität, die Zersetzung sozialer Solidarität oder die Unterdrückung kritischer Stimmen. Die Verknüpfung der Operation mit dem Jahrestag und ihre Einbettung in eine politische Staatsvision sind Faktoren, die eine solche Prüfung nahelegen.
Abschnitt 10Die Unschuldsvermutung, stigmatisierende Sprache und die Unabhängigkeit der Justiz
Behörden dürfen die Öffentlichkeit über die Terrorismusbekämpfung informieren. Ihre Äußerungen dürfen jedoch nicht den Eindruck erwecken, Personen, gegen die noch ermittelt wird, seien schuldig, denn strafrechtliche Schuld darf nicht vor dem Gerichtsverfahren festgeschrieben werden. Aussagen wie „heimtückische Krake“, „Verräternetzwerk“, „willenlose Roboter“, „Spionagenetzwerk“, „Säuberung versteckter Elemente“ und „Säuberungskampagne“ wirken entmenschlichend: Sie nehmen den Betroffenen den Status als Rechtssubjekte und machen aus ihnen eine gesellschaftliche Kategorie, die es zu „säubern“ gilt.
Hinzu kommt, dass das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaften, der Polizei und der Gendarmerie im Namen der Führung und der politischen Vision des Präsidenten angekündigt wurde. Eine solche Sprache untergräbt das Vertrauen in die institutionelle Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern und erzeugt ein Klima des Drucks, in dem Freisprüche oder Verfahrenseinstellungen als Abweichung von der Staatspolitik erscheinen können.
Abschnitt 11Die Nichtumsetzung der Urteile der Großen Kammer und die Gefahr der Wiederholung
Nach Artikel 46 EMRK sind die endgültigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbindlich. Im Yalçınkaya-Urteil hat der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass die der Verletzung zugrunde liegenden Probleme systemischer Natur sind und die Türkei daher allgemeine Maßnahmen ergreifen muss. Zivilgesellschaftliche Organisationen können dem Ministerkomitee nach Regel 9.2 Informationen zu allgemeinen und individuellen Maßnahmen vorlegen.
Die neue Operation zeigt, dass sich die Umsetzung der Urteile nicht auf vergangene Fälle beschränken darf. Die türkischen Behörden müssen konkret darlegen, wie Staatsanwälte und Richter geschult werden, nach welcher Methode der Vorsatz in neuen Verfahren geprüft wird, welche Filter verhindern, dass rechtmäßige Aktivitäten als Belastungsbeweise dienen, nach welchem Maßstab massenhafte digitale und finanzielle Netzwerkanalysen in einen individualisierten begründeten Verdacht überführt werden, welche Verfahren für die Wiederaufnahme von Prozessen und die Löschung von Einträgen bestehen und welche Mechanismen Entschädigung und Wiederherstellung der Rechte gewährleisten.
Bleiben diese Maßnahmen aus, läuft die Einleitung neuer Massenverfahren unter dem Etikett der „aktuellen Struktur“ auf eine Fortschreibung der von der Großen Kammer beanstandeten Muster – automatische Schuldzuschreibung und Sippenhaft – in neuem begrifflichem Gewand hinaus.
Abschnitt 12Fragen, auf die die türkischen Behörden antworten müssen
Welche konkrete Straftat wird jeder der 968 festgenommenen Personen vorgeworfen, wann soll sie begangen worden sein, und welche individuellen Beweise liegen vor?
Wie vielen der Verdächtigen wird eine Handlung vorgeworfen, die mit Gewalt, Waffen, einem Putschversuch oder Nötigung in Verbindung steht?
Gegen wie viele Personen wird ausschließlich wegen sozialer Kontakte, der Unterstützung von Studenten, Miet- oder Unterhaltszahlungen, gewerblicher Tätigkeit, Geldtransfers, Aktivitäten in sozialen Medien oder Auslandskontakten ermittelt?
Wie wurden die in den Urteilen Yalçınkaya und Yasak entwickelten Maßstäbe zu Vorsatz und Individualisierung vor Erlass der Festnahmeanordnungen angewendet?
Wie lauten die rechtlichen Definitionen und Beweisstandards für die Begriffe „verdecktes Element“, „aktuelle Struktur“ und „neuer Kontaktpunkt“?
Auf welche konkreten Ermittlungen, Personen, ausländischen Staaten und Datenübermittlungen bezieht sich der Vorwurf eines „Spionagenetzwerks der neuen Generation“?
Wurde der Zeitpunkt der Operation aus ermittlungstaktischer Notwendigkeit gewählt – oder wurde er administrativ und kommunikativ auf den zehnten Jahrestag des 15. Juli abgestimmt?
Gilt in den 81 Generalstaatsanwaltschaften ein einheitlicher Maßstab für den begründeten Verdacht und die Beweisführung?
Welche Daten werden über den Verlust von Freiheit, Beschäftigung, Status, Vermögen und Ansehen der 498.337 von insgesamt 720.338 Personen geführt, deren Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt wurden oder die freigesprochen wurden?
Welche wirksamen Mechanismen bestehen für die Wiederherstellung der Rechte, die Löschung von Einträgen sowie für Entschuldigung und Entschädigung derjenigen, deren Verfahren eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten?
Abschnitt 13Geforderte institutionelle Maßnahmen
13.1. Ministerkomitee des Europarates
Das Ministerkomitee sollte die Umsetzung der Urteile in den Fällen Yalçınkaya und Yasak systematisch und koordiniert prüfen und von der Türkei detaillierte Auskünfte zum Beweismaßstab, zur Vorsatzprüfung und zur Heranziehung rechtmäßiger Aktivitäten im Rahmen der Operation vom 13. Juli anfordern.
13.2. Menschenrechtskommissar des Europarats
Der Kommissar sollte umgehend mit den türkischen Behörden in Kontakt treten, um den Umfang der Operation, die stigmatisierende Amtssprache, den Zugang zu Verteidigern, den Freiheitsentzug sowie die Rechtsbehelfe bei Verfahrenseinstellung oder Freispruch zu erörtern. Gegebenenfalls sollte er sich öffentlich äußern und eine systematische Beobachtung einleiten.
13.3. Sondermechanismen der Vereinten Nationen
Der Sonderberichterstatter für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Terrorismusbekämpfung, der Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten, der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, der Sonderberichterstatter für das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit sowie die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen sollten eine gemeinsame Mitteilung an die Türkei richten und sowohl die Einzelfälle als auch die übergreifenden Muster im Zusammenhang mit den 968 Personen untersuchen. Bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen können die Sondermechanismen dringliche Appelle oder Beschwerdeschreiben an Staaten richten.
13.4. Institutionen der Europäischen Union
Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst sollten das Thema in den politischen Dialog und die Rechtsstaatlichkeitsbeobachtung gegenüber der Türkei aufnehmen und Auskünfte zur Umsetzung der EGMR-Urteile sowie zur individuellen Beweisgrundlage der Operation gegen 968 Personen einholen. Das Europäische Parlament sollte seine Forderung nach Befolgung aller EGMR-Urteile, einschließlich der Umsetzung des Yalçınkaya-Urteils, bekräftigen.22
13.5. Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsorganisationen sollten gemeinsam beobachten, ob die Festgenommenen Zugang zu Rechtsbeistand erhalten, ob es zu Misshandlungen kommt, wie die Gesundheitsversorgung gewährleistet wird, welche Folgen die Maßnahmen für Kinder und Familien haben und auf welche Haftgründe und Beweise sich die Behörden stützen. Das Leid der früheren Betroffenen, die freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurden, sollte ebenso sichtbar gemacht werden wie die Operation selbst.
Abschnitt 14Fazit
Zehn Jahre danach lautet die Frage nicht mehr, ob die Prozesse gegen die unmittelbar am Putschversuch Beteiligten noch andauern. Die türkischen Behörden haben selbst erklärt, dass diese Verfahren abgeschlossen sind und die mutmaßlichen Strukturen innerhalb des Staates weitgehend beseitigt wurden. Das grundlegende Problem liegt heute in der ständigen Reproduktion der Bedrohung in einem kollektiven, unscharf gehaltenen Narrativ der nationalen Sicherheit und in der Umdeutung alltäglicher sozialer und wirtschaftlicher Beziehungen in mutmaßlich kriminelle Aktivitäten unter Etiketten wie „verdeckte Elemente“, „Kontakt“, „Finanzierung“, „aktuelle Struktur“ und „Spionage“.
Die Operation vom 13. Juli 2026 zählt zu den größten justiziellen Massenmaßnahmen der vergangenen Jahre. Eine Aktion dieser Größenordnung taugt nicht als Erfolgsausweis einer offiziellen Gedenkkampagne; sie verlangt vielmehr für jeden Einzelnen die strengste Prüfung von begründetem Verdacht, Rechtmäßigkeit, Vorsatz, Unschuldsvermutung und Verhältnismäßigkeit.
Schon die Zahlen des Justizministers zeigen, dass am Ende rund eine halbe Million Menschen nicht verurteilt wurden. Diese Menschen sind keine Erfolgsstatistik. Der Staat muss offenlegen, wie viele von ihnen Freiheit, Arbeit, Gesundheit, Vermögen oder Ansehen verloren haben und in wie vielen Fällen das Familienleben Schaden nahm. Er muss sich bei den zu Unrecht Verfolgten entschuldigen, ihre Rechte wiederherstellen und einen wirksamen Wiedergutmachungsmechanismus schaffen. Damit die Betroffenen nicht erst nach Jahren durch eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch entlastet werden, müssen die Urteile der Großen Kammer in den Rechtssachen Yalçınkaya und Yasak bereits vom ersten Ermittlungstag an angewendet werden.
Fußnoten
Die Gülen-Bewegung, die in den Bereichen Bildung und Zivilgesellschaft tätig ist, wird allein in der Türkei – aus politischen Gründen – als terroristische Organisation eingestuft und dort als „FETÖ“ bezeichnet. In rechtsstaatlich verfassten Ländern wird sie nicht als terroristische Organisation anerkannt, ebenso wenig wie von internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen, der EU und dem Europarat. ↩
Sabah, „Der neueste Trick der heimtückischen Krake wurde aufgedeckt! Justizminister Akın Gürlek im Gespräch mit SABAH: ‚Es wird so lange weitergehen, bis das letzte versteckte Mitglied ausgeschaltet ist‘“, 12. Juli 2026, sabah.com.tr↩
Akın Gürlek, Social-Media-Beitrag vom 13. Juli 2026 und beigefügte „Pressemitteilung“, x.com/abakingurlek↩
EGMR (Große Kammer), Yasak gegen die Türkei, Nr. 17389/20, 5. Mai 2026, insbesondere §§ 200–213 zur individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit, zum Vorsatz und zur Ablehnung der Kollektivschuld; hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-250157↩
EGMR (Große Kammer), Yüksel Yalçınkaya gegen die Türkei, Nr. 15669/20, 26. September 2023, insbesondere §§ 237–272 und 414–418; Urteil und Zusammenfassung: hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-227636↩
Im Interview mit Akın Gürlek vom 12. Juli 2026 genannte Zahlen: 720.338 Personen mit eingeleitetem Strafverfahren; 373.594 Einstellungen ohne Anklageerhebung; 124.743 Freisprüche; 127.102 Verurteilungen; 83.404 anhängige Verfahren. Zur Quelle siehe Fußnote 2. ↩
Sabah, Interview mit Akın Gürlek vom 12. Juli 2026, Abschnitt mit dem Titel „289 Putschfälle abgeschlossen“; siehe Fußnote 2. ↩
Außenministerium der Republik Türkei, „Interview von Außenminister Hakan Fidan mit CNN Türk, 2. Juli 2026“, relevanter Abschnitt, mfa.gov.tr↩
Sabah, Interview mit Akın Gürlek vom 12. Juli 2026; Abschnitte mit den Titeln „Spionagenetzwerk der neuen Generation“ und „Sie versuchen, neue Kontaktstellen zu etablieren“; siehe Fußnote 2. ↩
Akın Gürleks Beitrag vom 13. Juli 2026 und die beigefügte Pressemitteilung; siehe Fußnote 3. ↩
Sabah, „Schlag gegen die derzeitige Struktur der FETÖ: 544 Verdächtige festgenommen“, 14. Mai 2024, sabah.com.tr↩
Anadolu-Agentur, „611 Verdächtige bei ‚Kıskaç‘-Operationen gegen die FETÖ in 77 Provinzen festgenommen“, 24. Oktober 2023, aa.com.tr↩
Anadolu Agency, „Minister Soylu: 543 Verdächtige wurden im Rahmen der gegen die FETÖ gerichteten Operation ‚Gazi Turgut Aslan‘ festgenommen“, 18. Oktober 2022: 704 Festnahmeanordnungen, 543 Festnahmen, aa.com.tr↩
Anadolu-Agentur, „1.112 Festnahmeanordnungen im Rahmen der FETÖ-Ermittlungen erlassen“, 12. Februar 2019, aa.com.tr↩
Anadolu Agency, „1.120 Personen bei einer Operation gegen die verdeckte Struktur der FETÖ in 81 Provinzen festgenommen“, 26. April 2017: Gegen 3.224 Personen ergingen Festnahmeanordnungen; in der ersten Phase wurden 1.120 Personen festgenommen, aa.com.tr↩
Sabah, Interview mit Akın Gürlek vom 12. Juli 2026, Abschnitt über Spionagevorwürfe; siehe Fußnote 2. ↩
Sabah, 12. Juli 2026, Interview mit Akın Gürlek, Abschnitte mit den Titeln „Eine sorgfältige Bewertung der Justiz“ und „Der Kampf gegen die FETÖ in Zahlen“; siehe Fußnote 2. ↩
EGMR (Große Kammer), Yüksel Yalçınkaya gegen die Türkei, Nr. 15669/20, 26. September 2023; der Gerichtshof stellte fest, dass die nahezu automatische Schuldvermutung aus der bloßen Nutzung von ByLock mit Artikel 7 EMRK unvereinbar ist. Siehe das Urteil, §§ 237–272, sowie die Pressemitteilung des EGMR ECHR 267 (2023), hudoc.echr.coe.int (Pressemitteilung)↩
Yalçınkaya, Beurteilungen gemäß den Artikeln 6, 11 und 46 der EMRK; der Gerichtshof stellte fest, dass es sich um systemische Probleme handele und dass die Türkei verpflichtet sei, geeignete allgemeine Maßnahmen zu ergreifen. Siehe dasselbe Urteil und die Pressemitteilung. ↩
EGMR (Große Kammer), Yasak gegen die Türkei, Nr. 17389/20, 5. Mai 2026; der Gerichtshof forderte, dass bei Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung der Vorsatz im Einzelfall festgestellt und eine kollektive Schuld oder eine Schuld durch bloße Zugehörigkeit ausgeschlossen werden müsse. Siehe EGMR-Pressemitteilung ECHR 114 (2026), hudoc.echr.coe.int (Pressemitteilung)↩
Yasak gegen die Türkei, insbesondere zur Heranziehung der äußerlich rechtmäßigen, vor der Einstufung der Organisation als terroristische Vereinigung ausgeübten Tätigkeiten des Betroffenen im Bildungsbereich als Verurteilungsgrundlage ohne Feststellung des erforderlichen Vorsatzes; siehe §§ 200–213 des Urteils und die dort zitierte Pressemitteilung. ↩
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2026 zum Türkei-Bericht 2025 der Europäischen Kommission; darin die Aufforderung an die Türkei, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – einschließlich Yüksel Yalçınkaya und der damit zusammenhängenden Fälle – vollständig umzusetzen, europarl.europa.eu↩
Anhang 1Vergleichstabelle der wichtigsten Operationen
Datum
Ort / Umfang
Zielpersonen
Festgenommen / in Gewahrsam genommen
Ziel / Anmerkung
16. Juli 2016
Denizli
515
—
In der Nacht des Putsches und am folgenden Tag: Militärangehörige; direktes Eingreifen.
16. Juli 2016
Generalstab / Ankara
700
—
Während des Putsches eingesetzte Soldaten; direktes Eingreifen.
16. Juli 2016
Landesweit
2.745
—
Festnahmeanordnungen gegen Richter und Staatsanwälte erlassen.
11. August 2016
Landesweit
648
—
Richter und Staatsanwälte vom Dienst suspendiert.
17. Dezember 2016
Mit Schwerpunkt Istanbul
530
—
Struktur innerhalb der türkischen Streitkräfte; hochrangige Militärangehörige.
26. April 2017
81 Provinzen
3.224
1.120 (erste Phase)
Geheime Struktur innerhalb der Polizei.
12. Februar 2019
76 Provinzen
1.112
—
Aufnahmeprüfung für stellvertretende Polizeikommissare 2010.
18. Oktober 2022
59 Provinzen
704
543
Gazi Turgut Aslan; Finanzen und aktuelle Organisationsstruktur.
24. Oktober 2023
77 Provinzen
—
611
„Kıskaç“-Operationen.
14. Mai 2024
Viele Provinzen
—
544
Aktuelle Struktur.
15. Juli 2025
64 Provinzen
—
306
Maßnahme am Jahrestag angekündigt.
13. Juli 2026
81 Provinzen
968
Nicht bekannt
Aktuelle oder verdeckte Struktur und zugehörige Elemente; zehnter Jahrestag.
Anhang 2Bilanz und prozentuale Übersicht gemäß Bekanntgabe durch den Justizminister
Kategorie
Anzahl der Personen
Anteil
Erläuterung
Gesamtzahl der Strafverfahren
720.338
100 %
Die vom Minister bekannt gegebene Gesamtzahl.
Einstellungen ohne Anklageerhebung
373.594
51,86 %
Die Ermittlungen wurden ohne Anklageerhebung eingestellt.
Freisprüche
124.743
17,32 %
Keine Verurteilung am Ende des Verfahrens.
Einstellungen und Freisprüche
498.337
69,18 %
Etwa eine halbe Million Menschen.
Verurteilungen
127.102
17,64 %
Anzahl der verkündeten Verurteilungen.
Laufende Verfahren
83.404
11,58 %
Ermittlungen oder Gerichtsverfahren sind noch im Gange.
Anmerkung zur Berechnung: Die Prozentwerte ergeben sich aus der Division der jeweiligen Kategorie durch die Gesamtzahl von 720.338, gerundet auf zwei Dezimalstellen. Ob dieselbe Person in mehreren Verfahren mehrfach gezählt wird und wie sich die Unterkategorien genau zusammensetzen, geht aus der offiziellen Erklärung nicht hervor.
Anhang 3Quelldokumente und Links
Außenministerium der Republik Türkei, Interview mit Hakan Fidan bei CNN Türk, 2. Juli 2026: mfa.gov.tr
Sabah, Interview mit Justizminister Akın Gürlek, 12. Juli 2026: sabah.com.tr
Erklärung von Akın Gürlek zur Operation vom 13. Juli 2026: x.com/abakingurlek
Vor zehn Jahren scheiterte in der Türkei ein Putschversuch. Seine Abwehr wurde zur Rechtfertigung für einen Umbau des Staates, der bis heute andauert: Massenentlassungen per Namensliste, eine gesäuberte Justiz, Strafurteile ohne Nachweis individueller Schuld. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Mechanik dieses Jahrzehnts in vier bindenden Urteilen vermessen. Vollstreckt sind sie bis heute nicht. Europa hat das zur Kenntnis genommen und kaum gehandelt. Zum zehnten Jahrestag ist es Zeit, Konsequenzen zu ziehen.
Von Prof. Dr. Hüseyin Demir, Vorsitzender des World Human Rights Defenders e. V.
Yüksel Yalçınkaya war Lehrer in Kayseri, einer frommen Industriestadt im anatolischen Hochland. Im Herbst 2016 verlor er seine Stelle per Dekret. Sein Name stand auf einer Liste im Anhang einer Notstandsverordnung; kein Gericht hatte je ein Beweisstück gegen ihn gesehen. Ein Jahr später lieferte die Justiz das Urteil nach, das die Liste vorweggenommen hatte: sechs Jahre und drei Monate Haft wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation. Die Beweise: eine verschlüsselte Messenger-App auf seinem Telefon, ein Konto bei einer bestimmten Bank, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Nichts davon war strafbar, als er es tat. Die App, ByLock, rechnen die türkischen Behörden der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen zu, die Ankara als Drahtzieherin des Putschversuchs betrachtet; auf die Richtigkeit dieser Zuschreibung kam es im späteren Menschenrechtsverfahren nicht an.
Im September 2023 erklärte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dieses Urteil für unvereinbar mit einem der ältesten Grundsätze des Strafrechts: keine Strafe ohne Gesetz. Artikel 7 der Menschenrechtskonvention verbürgt diesen Grundsatz, und sein Zweck ist der Schutz vor willkürlicher Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung. Genau diesen Schutz sah der Gerichtshof verletzt: Die türkischen Gerichte hatten die bloße Nutzung der App nahezu automatisch als Beweis einer Terrormitgliedschaft gewertet, ohne Wissen und Wollen des Angeklagten im Einzelfall zu prüfen. Eine derart ausufernde und nicht vorhersehbare Auslegung des Strafgesetzes, so die Große Kammer, komme einer Schuldvermutung gleich und setze den Vorsatz als Tatbestandsmerkmal faktisch außer Kraft (Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei, §§ 259–272). Der Gerichtshof erinnerte zudem daran, dass Artikel 7 notstandsfest ist: Von ihm darf ein Staat selbst dann nicht abweichen, wenn das Leben der Nation bedroht ist. Rund 8.500 gleichgelagerte Beschwerden waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Straßburg anhängig.
Der Fall des Lehrers ist kein Einzelfall, sondern Baustein eines Systems: Der Putschversuch vom 15. Juli 2016 fand auf den Straßen statt und wurde dort abgewehrt. Seine Abwehr aber lieferte die Begründung, mit der die Verfassungsordnung dauerhaft umgebaut wurde. Und Europa ist an diesem Befund nicht Zuschauer, sondern beteiligt.
Die Nacht selbst wiegt schwer. Eine Fraktion der Streitkräfte versuchte, die Macht zu übernehmen. Panzer fuhren in Ankara auf, das Parlament wurde zum ersten Mal in seiner Geschichte bombardiert, nach amtlichen Angaben starben mehr als 250 Menschen. Der Gerichtshof hat den Ernst dieser Lage nie bestritten. Die Türkei zeigte am 21. Juli 2016 nach Artikel 15 der Konvention an, dass sie von einzelnen Garantien abweichen werde, und der Gerichtshof erkannte an, dass das Leben der Nation bedroht war. Was er in einem Urteil nach dem anderen zurückwies, war die Folgerung, ein Angriff auf die Verfassungsordnung erlaube deren unbefristete Außerkraftsetzung. Denn Artikel 15 gestattet Notstandsmaßnahmen nur, soweit die Lage sie zwingend erfordert. Er ist eine eng begrenzte Ausnahme, keine Generalvollmacht. Die türkische Führung las ihn umgekehrt.
Was folgte, war eine „Säuberung“ auf allen Ebenen. Der auf drei Monate befristete Ausnahmezustand wurde siebenmal verlängert; regiert wurde per Dekret, lange ohne wirksame gerichtliche Kontrolle. Das UN-Menschenrechtsbüro zählte mehr als 150.000 entlassene oder suspendierte Staatsbedienstete, weit über 100.000 von ihnen wurden namentlich per Liste entfernt: ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne individuelle Begründung. Die Entlassung kam einem bürgerlichen Tod gleich. Pässe wurden eingezogen, Pensionsansprüche gestrichen, und das Stigma machte selbst eine Anstellung in der Privatwirtschaft nahezu unmöglich. Die Justiz traf es zuerst: Mehr als 4.000 Richter und Staatsanwälte verloren ihr Amt, darunter zwei Verfassungsrichter. Einer von ihnen, Alparslan Altan, wurde ohne gesetzliche Grundlage inhaftiert, wie der Gerichtshof 2019 feststellte. Die Venedig-Kommission des Europarats benannte das Muster früh: kollektive Entlassungen ohne individuelle Prüfung. Selbst der Rechtsschutz wurde Teil der Konstruktion. Die eigens geschaffene Untersuchungskommission, die der Gerichtshof als vorrangig anzurufenden Rechtsbehelf einstufte, gab von rund 127.000 entschiedenen Anträgen nur etwa jedem siebten statt.
Dann sind da die Fälle, die mit dem Putsch nichts zu tun hatten. Der Verleger und Mäzen Osman Kavala sitzt seit Oktober 2017 in Haft. Der Gerichtshof stellte 2019 fest, dass seine Inhaftierung in Wahrheit dem Zweck diente, ihn zum Schweigen zu bringen und andere Menschenrechtsverteidiger abzuschrecken. Eine solche Feststellung trifft der Gerichtshof nach Artikel 18 der Konvention, der den Missbrauch zulässiger Eingriffsbefugnisse für sachfremde Zwecke verbietet, nur in den schwersten Fällen. Im Februar 2020 wurde Kavala freigesprochen und noch am selben Tag erneut verhaftet, ehe er das Gefängnis verlassen konnte. Das Ministerkomitee des Europarats leitete daraufhin das zweite Vertragsverletzungsverfahren in der Geschichte der Konvention ein. Das Urteil bleibt bis heute unvollstreckt; im März 2026 hat die Große Kammer über eine weitere Beschwerde Kavalas verhandelt. Der Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş ist seit November 2016 inhaftiert. Aus der Zelle kandidierte er 2018 per Videobotschaft für das Präsidentenamt und schrieb Erzählungen, die zu Bestsellern wurden. Die Große Kammer stellte 2020 fest, dass seine fortdauernde Haft vor allem darauf zielte, den Pluralismus zu ersticken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken – und damit auf das, was den Kern einer demokratischen Gesellschaft ausmacht (Selahattin Demirtaş gegen Türkei Nr. 2, § 437). Geändert hat das nichts: Im Januar 2026 verurteilte ihn ein türkisches Gericht zu weiteren siebzehn Monaten Haft, diesmal wegen Beleidigung des Präsidenten. Wer einen Förderer der Zivilgesellschaft und einen führenden Oppositionspolitiker wegsperrt, sendet dieselbe Botschaft zweimal: Diszipliniert werden soll nicht nur der Staatsapparat, sondern auch die Gesellschaft, die ihn kontrollieren könnte.
Vor allem aber wurde die Ausnahme auf Dauer gestellt.
Im April 2017, mitten im Ausnahmezustand und unter stark eingeschränkter öffentlicher Debatte, stimmte eine knappe Mehrheit für die Einführung des Präsidialsystems. Oppositionsmedien waren geschlossen, der politische Wettbewerb war verzerrt. Seither ist der Rat der Richter und Staatsanwälte, der über Ernennungen, Beförderungen und Disziplinarverfahren in der Justiz entscheidet, an den Präsidenten und dessen Parlamentsmehrheit gebunden. Die Venedig-Kommission warnte schon damals vor einem Abgleiten in ein Regime persönlicher Herrschaft.
2018 endete der Ausnahmezustand formal. Doch mit dem Gesetz Nr. 7145 wurden zentrale Notstandsinstrumente in das ordentliche Recht überführt: verlängerter Polizeigewahrsam, fortgeltende Entlassungsbefugnisse, weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit. Die Ausnahme wurde nicht aufgehoben, sie wurde eingebürgert.
Inzwischen richtet sich der Ungehorsam nicht mehr nur gegen europäische Urteile, sondern gegen die eigenen Gerichte. Als das türkische Verfassungsgericht die Freilassung des Anwalts Can Atalay anordnete, der aus der Haft heraus ins Parlament gewählt worden war, verweigerte das zuständige Strafgericht die Umsetzung. Der Kassationsgerichtshof erstattete Strafanzeige gegen die Verfassungsrichter, und das Parlament erkannte Atalay das Mandat ab.
Ein Staat, dessen Gerichte dem eigenen Verfassungsgericht trotzen, behauptet nicht einmal mehr nach innen, dass Recht Macht bindet.
Warum geht das Europa an? Aus drei Gründen, und keiner davon hat mit Wohltätigkeit zu tun. Erstens: Die Türkei ist seit 1949 Mitglied des Europarats und an jedes Urteil des Gerichtshofs rechtlich gebunden. Jedes unvollstreckte Urteil – das Kavala-Urteil ist das sichtbarste – lehrt alle 46 Mitgliedstaaten, dass diese Bindung verhandelbar ist. Das Konventionssystem ist keine innertürkische Angelegenheit, sondern die gemeinsame Rechtsordnung des Kontinents. Und sie erodiert dort, wo ihre Missachtung folgenlos bleibt. Zweitens: Die Folgen sind längst hier. Allein Deutschland hat seit 2016 Tausenden türkischen Staatsangehörigen Schutz gewährt, unter ihnen Richter, Diplomaten und Offiziere jenes Staates, der sie einst beschäftigte. Drittens: Die Türkei ist Verhandlungspartnerin der Europäischen Union, bei Migration, Zollunion und Sicherheit. Wer verhandelt, ohne die Rechtsstaatsfrage auf den Tisch zu legen, hat sie bereits beantwortet.
Was also tun? Drei Schritte, alle innerhalb des geltenden Rechts. Das Ministerkomitee sollte die Vollstreckung des Kavala-Urteils mit derselben Beharrlichkeit betreiben, mit der es das Verfahren nach Artikel 46 Absatz 4 der Konvention eingeleitet hat; Interimsresolutionen sind kein Endpunkt, sondern Werkzeuge. Die Mitgliedstaaten sollten die im Yalçınkaya-Urteil geforderten allgemeinen Maßnahmen, also die Korrektur Tausender gleichgelagerter Verurteilungen, zum festen Punkt jeder bilateralen Agenda mit Ankara machen. Und deutsche Behörden und Gerichte sollten die Konsequenz ziehen, die das Urteil ihnen bereits vorgibt: Eine Verurteilung, die allein auf der Nutzung einer App, einem Bankkonto oder einer Mitgliedschaft beruht, belegt keine Straftat. Sie ist nach den Feststellungen des Gerichtshofs vielmehr selbst der Rechtsverstoß. Das gilt in Asylverfahren ebenso wie bei Auslieferungsersuchen. Nichts davon ist radikal. Es ist die bloße Anwendung von Urteilen, die längst ergangen sind.
Yüksel Yalçınkaya hat seine Strafe verbüßt. Sein Name steht heute über einem Urteil, das dem Grundsatz nach Tausende erreicht – und in der Wirklichkeit auf Gerichte trifft, die weiterhin von den Gremien des Notstands besetzt und beaufsichtigt werden. Irgendwo in Kayseri gibt es ein Klassenzimmer, aus dem ihn eine Liste entfernte, ehe je ein Richter seinen Namen gehört hatte. Die Panzer wurden noch vor dem Morgen gestoppt. Die Listen und Dekrete jener Zeit gelten fort. Sie zurückzunehmen ist keine türkische Aufgabe allein. Es ist eine europäische.∎
Seit unserer Gründung setzt sich der Human Rights Defenders e.V. (HRD) unermüdlich und weltweit für die Verteidigung der Grundrechte von Menschen ein, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung werden und deren Stimmen zu Unrecht zum Schweigen gebracht werden sollen. Unser Verein wurde in Deutschland von türkischen Juristen, ehemaligen Beamten und Unternehmern gegründet, die in Deutschland und Europa politisches Asyl gefunden haben und fest an die Vormachtstellung des universellen Rechts glauben. Obwohl unser Mandat global ist, legen wir einen besonderen und dringenden Fokus auf die sich verschärfenden Menschenrechtskrisen in der Türkei. Als Konsequenz dieser Mission setzen wir unsere diplomatische Advocacy-Arbeit unvermindert fort, um sicherzustellen, dass die Stimmen der Opfer auf den höchsten internationalen Plattformen Gehör finden.
In diesem Zusammenhang nimmt unser Verein mit einer starken und hochqualifizierten Delegation am Menschenrechtstreffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teil. Diese hochbedeutende zweitägige globale Veranstaltung findet am 16. und 17. März in der österreichischen Hauptstadt Wien statt und bietet eine entscheidende Plattform für die internationale Menschenrechtsarbeit.
Vor Ort mit einer 5-köpfigen Expertendelegation
Wir nehmen an dieser wichtigen zweitägigen Veranstaltung mit einer spezialisierten fünfköpfigen Delegation teil – zwei Vertreter reisen aus Deutschland an und drei aus Belgien. Unsere Zeit in Wien ist dicht gedrängt mit diplomatischen Kontakten, Podiumsdiskussionen und bilateralen Treffen. Obwohl wir zahlreiche Akten über verschiedenste Rechtsverletzungen mit an den Verhandlungstisch gebracht haben, ist unser erster und dringendster Tagesordnungspunkt die neue „Amnestie- und Strafvollzugsregelung“, die derzeit auf der legislativen Agenda in der Türkei steht.
Wir erklären allen internationalen Institutionen nachdrücklich, dass diese Regelung in ihrer aktuellen Form – und laut den an die Presse durchgesickerten Entwürfen – die ernsthafte Gefahr birgt, den Grundsatz der „Gleichheit vor dem Gesetz“, einen Eckpfeiler der grundlegenden Rechtsprechung, zu untergraben. Es ist völlig inakzeptabel, dass politische Gefangene, gewaltlose politische Gefangene und Zehntausende von Menschen, die oft ohne konkrete rechtliche Beweise und nur aufgrund angeblicher Verbindungen zur Hizmet-Bewegung als Geiseln in Gefängnissen festgehalten werden, von diesen Amnestie- oder Strafminderungsbestimmungen ausgeschlossen werden sollen. Wir führen ununterbrochene Lobbyarbeit durch, um diesen diskriminierenden Ansatz, der eklatant gegen universelle Menschenrechtsnormen verstößt, zu beseitigen und um echte Gerechtigkeit im Strafvollzug zu gewährleisten.
Ein kritisches Treffen mit dem Vizepräsidenten der Venedig-Kommission
Unser intensives Programm in Wien beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme an Plenarsitzungen. Gestern haben wir ein äußerst produktives, umfassendes und langes bilaterales Treffen mit dem Vizepräsidenten der Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) abgehalten – dem angesehensten unabhängigen Beratungsorgan des Europarates für Verfassungsrecht, Justiz und Menschenrechte.
Während unseres Treffens haben wir persönlich den massiven Abbau des Justizsystems in der Türkei, die unmenschlichen Bedingungen in den Gefängnissen und die rechtliche Absurdität dargelegt, die entstehen wird, wenn die neue Strafvollzugsregelung aus politischen Motiven bestimmte Gruppen ausschließt. Wir haben unsere Aussagen mit detaillierten, evidenzbasierten Berichten untermauert, die unser Team erstellt hat. Der Vizepräsident hörte mit großer Aufmerksamkeit zu und machte sich sorgfältige Notizen zu unseren Argumenten und den konkreten Berichten über die Viktimisierung, die wir präsentiert haben. Am Ende des Treffens gab er uns eine sehr wertvolle und strategische Empfehlung, wie diese diskriminierenden Gesetze auf der Grundlage des Völkerrechts angefochten und wie diese Missstände effektiv vor internationale Gerichte gebracht werden können. Gemeinsam mit den Rechtsexperten innerhalb des HRD e.V. werden wir diese entscheidende Empfehlung akribisch verfolgen und den Prozess bis zum Ende begleiten.
Internationale Diplomatie und starke Netzwerke
OSZE-Treffen dienen als einzigartiger Dialog- und Advocacy-Knotenpunkt für Staatsvertreter und Menschenrechtsverteidiger aus verschiedenen Ländern. In den Pausen zwischen den Sitzungen, durch Korridordiplomatie und innerhalb von Arbeitsgruppen haben wir die wichtige Gelegenheit, uns mit Delegationen der Mitgliedsstaaten, hochrangigen Vertretern internationaler Institutionen und weltweit anerkannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu treffen.
Durch diese Interaktionen vermitteln wir unseren Gesprächspartnern die Realitäten des zivilen Todes und der Gesetzlosigkeit in der Türkei direkt – nicht nur durch schriftliche Berichte, sondern durch menschliche Schicksale aus erster Hand. Wir teilen unsere vorbereiteten Dossiers in englischer und deutscher Sprache und suchen aktiv nach Wegen, um gemeinsam zur Verteidigung des universellen Rechts und der Menschenwürde zu handeln.
Gerechtigkeit einfordern – direkt vor der türkischen Delegation
Heute ist ein historischer Moment, an dem wir einen der konkretesten Schritte in unserer Advocacy-Arbeit unternehmen werden. Während der Hauptplenarsitzung des Treffens werden wir eine offizielle Rede halten, die sich direkt an die Länderdelegationen richtet. Darin werden wir klar darlegen, warum genau die Amnestie- und Strafvollzugsregelung in der Türkei diskriminierungsfrei, fair und inklusiv für alle Opfer sein muss.
Diese Rede wird der internationale Aufschrei für die Mütter, Väter, Journalisten, Akademiker und schwerkranken Patienten sein, die zu Unrecht inhaftiert sind. Wir möchten ein entscheidendes Detail betonen: In dem Saal, in dem wir diese Ansprache halten werden, wird neben den offiziellen Delegationen der 57 OSZE-Mitgliedsstaaten auch die Delegation der Republik Türkei anwesend sein. Es ist unsere tiefe Pflicht, in einem Umfeld, in dem türkische Beamte anwesend sind, aufzustehen, das universelle Recht zu verteidigen und von einem internationalen Podium aus – direkt in ihre Gesichter – zu erklären, dass keine Gruppe, insbesondere nicht Mitglieder der Hizmet-Bewegung, aus politischem Hass und Bosheit dem Tod überlassen werden darf.
Als Human Rights Defenders e.V. wird unser rechtlicher und diplomatischer Kampf unerbittlich weitergehen, bis kein einziger Mensch mehr unter Ungerechtigkeit leidet, egal wo auf der Welt er sich befindet.
An unsere geschätzten Unterstützer, Mitstreiter für die Menschenrechte und die Angehörigen der Opfer: Damit wir Ihre Unterstützung während dieses historischen Prozesses spüren können und um die Aufrufe unserer Delegation an die internationale Gemeinschaft mitzuerleben, können Sie das Treffen und unsere Reden live über den folgenden Link verfolgen : https://www.youtube.com/watch?v=cXEcjiPfiiA
Im Laufe des Monats Januar ordneten Staatsanwälte die Festnahme von mindestens 302 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung an. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen hat seit 2017 26 Stellungnahmen zur systematischen Inhaftierung von Personen mit Gülen-Bezug veröffentlicht und äußerte dabei ihre tiefe Besorgnis über damit einhergehende Verbrechen gegen die Menschheit. Solidarity with OTHERS hat eine detaillierte Datenbank erstellt, die Gülen-bezogene Festnahmen und Inhaftierungen seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 dokumentiert.
7. Januar:
Das Oberste Kassationsgericht der Türkei urteilte im Fall Leyla Arslan, dass das verhängte Strafmaß ungerechtfertigt war und hob die Haftstrafe der derzeit schwangeren Frau auf.
Leyla Arslan
11. Januar:
Der türkische Innenminister Ali Yerlikaya meldete im Rahmen der Operationen gegen die Gülen-Bewegung, die Festnahme von 77 Personen in den vergangenen zwei Wochen, von denen 43 bis zum Prozess in Haft bleiben.
12. Januar:
Die türkische Polizei hat im Rahmen landesweiter Operationen 132 Personen festgenommen, denen vorgeworfen wird, mit der Gülen-Bewegung in Verbindung zu stehen.
Operationen gegen die Gülen-Bewegung
24. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte einen Mann zu sieben Jahren Haft, weil er Geld an Familienmitglieder von inhaftierten Gülen-Anhängern überwiesen haben soll. Laut Kritikern ist dieses Urteil beispielhaft für die Kriminalisierung humanitärer Hilfe für Angehörige von Häftlingen seit 2016.
Familienmitglieder von inhaftierten Gülen-Anhängern
28. Januar:
Innenminister Ali Yerlikaya gab bekannt, dass in den letzten zwei Wochen bei Operationen in 46 Provinzen 151 Personen wegen ihrer angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung festgenommen worden seien, von denen 82 inhaftiert und 54 unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen worden seien. Die Festnahmen und Verhaftungen basierten auf Vorwürfen wie verdächtigen Telefonanrufen und der Nutzung von ByLock, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Urteilen nicht als Beweismittel anerkannt wurden.
Vorwürfen wie verdächtigen Telefonanrufen und der Nutzung von ByLock
WILLKÜRLICHE VERLETZUNGEN DES RECHTS AUF LEBEN
12. Januar:
Ein Gericht in Yüksekova verurteilte einen Unteroffizier wegen „fahrlässiger Tötung“ im Zusammenhang mit dem Tod des kurdischen Hirten Sertip Sen 2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten und reduzierte die Strafe aufgrund des „guten Verhaltens“ des Angeklagten. Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, da sie den Eindruck der Straffreiheit der Sicherheitskräfte verstärkt.
Sertip Şen
VERSCHLEPPUNGEN
Yusuf Bilge Tunç ist seit dem 06. August 2019 als vermisst gemeldet und bis heute gibt es keine Informationen über seinen Verbleib. Der ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst wurde während des Ausnahmezustands 2016 entlassen und sein Fall stellt nur ein Beispiel in einer Reihe von Verschleppungen dar, bei denen starke Hinweise auf eine Beteiligung der türkischen Regierung hinweisen.
VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT
8. Januar:
Die Plattform für Demokratische Institutionen organisierte auf dem Şişhane-Platz in Istanbul eine Protestaktion gegen die Angriffe auf die Kurdenviertel Şeyh Maksud und Eşrefiye in Aleppo. Die Polizei griff unter dem Vorwand „unrechtmäßiger Parolen” ein und nahm mindestens 50 Personen fest.
15. Januar:
In Diyarbakır wurden vier Personen festgenommen, weil sie an Protesten gegen die angeblichen Angriffe auf die kurdische Bevölkerung in Aleppo teilgenommen hatten. Später wurden sie wegen Teilnahme an einer ungesetzlichen Versammlung und Demonstration verhaftet.
Versammlung und Demonstration verhaftet.
20. Januar:
Der türkische Justizminister Yılmaz Tunç erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 356 Personen eingeleitet habe, die gegen die bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien protestiert hatten. Dabei seien 35 Personen festgenommen, 45 unter richterlicher Aufsicht freigelassen und Dutzende weiterhin in Haft genommen worden.
Aufsicht freigelassen und Dutzende weiterhin in Haft genommen worden.
23. Januar:
Die Provinzverwaltung von Diyarbakir hat vom 23. bis 26. Januar alle Versammlungen, Demonstrationen, Pressekonferenzen und ähnliche Protestaktionen in der gesamten Provinz verboten. Zudem wurde die Ein- und Ausreise von Personen, die als mögliche Protestteilnehmer eingestuft werden, eingeschränkt.
27. Januar:
Die Gouverneure von Şanlıurfa und Mardin haben aus Gründen der öffentlichen Ordnung ve Sicherheit für den Zeitraum vom 27. bis 31. Januar 2026 alle Demonstrationen, Kundgebungen, Pressekonferenzen ve ähnliche Veranstaltungen für fünf Tage verboten. Die Ein- und Ausreise von Personen und Fahrzeugen, die an solchen Aktionen teilnehmen könnten, wurde eingeschränkt.
FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG UND FREIHEIT DER MEDIEN
7. Januar:
Gegen den Handwerker Murat Kırçı wird auf Grundlage des Desinformations-Gesetzes ein Verfahren eingeleitet, nachdem er ein Video auf den sozialen Medien teilt in welchem er die wirtschaftlichen Umstände kritisiert und den Finanzminister dabei anspricht.
Murat Kırçı
8. Januar:
Nach Angaben des Vereins für Meinungsfreiheit (türkisch: „İfade Özgürlüğü Derneği“, kurz: „IFÖD“) wurden 26 mit der linksgerichteten Halkevleri Derneği (türkisch für Verein für Volkshäuser)in Verbindung stehende X-Konten, mit Gründen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung ohne Ankündigung gesperrt.
İfade Özgürlüğü Derneği
13. Januar:
Der Journalist Zafer Arapkirli sieht sich aufgrund eines Social Media Posts mit einer Forderung von vier Jahren Gefängnis wegen Präsidentenbeleidigung konfrontiert, obwohl der Post niemanden namentlich erwähnt.
Zafer Arapkirli
14. Januar:
Laut eines Berichts des Vereins für freie Meinungsäußerung, halten sich im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651 globale Plattformen wie Meta, TikTok, Google ve X an Vorgaben Inhalte zu entfernen ve Daten freizugeben. Durch solche intransparenten Praktiken werden sie Teil des türkischen Zensursystems.
Meta, TikTok, Google und X
15. Januar:
Die Radio- ve Fernsehaufsichtsbehörde (RTÜK) hat Show TV ve Now TV wegen Verstoßes gegen die öffentliche Moral mit einer Geldstrafe belegt ve Disney+ ve Spotify aufgefordert Inhalte zu entfernen.
RTÜK
16. Januar:
Der Journalist Tolga Sardan wurde nach seinen Berichten über den Tod des libyschen Generalstabschef Mohammed Ali al-Haddad bei einem Flugzeugabsturz am 23. Dezember, aufgrund von angeblichen Verletzungen der Vertraulichkeit der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft vorgeladen.
Tolga Şardan
21. Januar:
Der französische Journalist Raphaël Boukandoura wurde freigelassen, nachdem er in Istanbul während der Berichterstattung über eine pro-kurdische Demonstration für die Zeitung Libération festgenommen worden war.
Raphaël Boukandoura
21. Januar:
Viele Social-Media-Konten von Journalisten ve Medien, die über die Entwicklungen in Syrien berichteten, wurden aus Gründen der nationalen Sicherheit ve der öffentlichen Ordnung gesperrt ve in der Türkei durch X unzugänglich gemacht. Darunter befinden sich Konten des Abgeordneten Kamuran Tanhan, des ehemaligen Abgeordneten Ferhat Encu ve von Amedspor-Fanclubs.
23. Januar:
Ein türkisches Gericht hat den Journalisten Furkan Karabay (Medyascope) wegen seiner Berichterstattung über die Anklageschrift gegen Ekrem Imamoglu (Bürgermeister Istanbul) angeklagt. Schließlich wurde er wegen der „Verbreitung irreführender Informationen“ zu Hausarrest verurteilt.
Furkan Karabay
23. Januar:
Die Journalisten Heval Önkol, Pelsin Cetinkaya, Kesira Önel, Ferhat Akinci ve Muhammed Ali Yilmaz wurden, nachdem sie am 21. Januar bei einer Kundgebung für „Rojava“ festgenommen worden waren, nach ihrer Vernehmung freigelassen.
Rojava
27. Januar:
Die Journalistin Sedef Kabaş wurde im Rahmen einer Untersuchung, in der ihre Beiträge in den sozialen Medien als Beleidigung des Präsidenten ve Anstiftung zu Straftaten gewertet wurden, vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Sedef Kabaş
28. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte den Vertreter des Kor-Verlags wegen „Finanzierung des Terrorismus” zu Hausarrest, weil er dem inhaftierten Redakteur ve Übersetzer Tonguç Ok ve dem Schriftsteller Necip Baysal Urheberrechtsgebühren gezahlt hatte.
weil er dem inhaftierten Redakteur und Übersetzer
28. Januar:
Etwa zwei Monate nach den Verhaftungen im Dezember erhoben Staatsanwälte Anklage gegen die YouTube-Journalisten Hasan Koksoy ve Arif Kocabıyık sowie gegen Halil Kurklu, der sie interviewt hatte. Der Grund der Verhaftung war die Beleidigung des Präsidenten ve Verunglimpfung religiöser Werte, aufgrund eines Papst Leo XIV. kritischen Straßeninterviews.
Journalisten Hasan Koksoy und Arif Kocabıyık
UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ UND RECHTSTAAT
8. Januar:
Tayhan Şimşek, der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens TURAŞ das dem Ministerium für Kultur ve Tourismus unterstellt ist, wurde aufgrund Vergehen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten festgenommen, nachdem er Korruptionsvorwürfe gegen das staatliche Unternehmen geäußert hatte.
Tayhan Şimşek
9. Januar:
Der Präsident der Anwaltskammer Istanbul Ibrahim Kaboğlu ve zehn weitere Vorstandsmitglieder wurden von der Terrorismusunterstützung freigesprochen, nachdem sie zur Untersuchung der Morde an den Journalisten Nazım Daştan ve Cihan Bilgin aufriefen ve der Terrorismusunterstützung beschuldigt wurden.
Ibrahim Kaboğlu und zehn weitere Vorstandsmitglieder
13. Januar:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Entlassung eines Universitätsdozenten im Jahr 2016 gegen sein Recht auf ein gerechtes Verfahren verstößt. Gegen die angebliche Behauptung er habe ByLock genutzt, wurde ihm laut des EGMR keine Möglichkeit gegeben sich zu verteidigen.
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied
13. Januar:
Die Behörde für Informationstechnologie ve Kommunikation (BTK) sperrte den Zugang zur Webseite Kisa Dalga, nachdem Nachrichten über Geldwäschevorwürfe gegen Sezgin Baran Korkmaz ve Cihan Eksioglu, sowie Nachrichten, über die gegen die Oppositions-geführte Istanbuler Stadtverwaltung gerichteten Verfahren veröffentlicht wurden.
BTK
13. Januar:
Am 10. Jahrestag der Friedenserklärung erneuerten die „Akademiker für den Frieden“ ihre Forderung nach der Wiederaufnahme der Freigestellten. Sie betonen die berufliche Ausgrenzung von hunderten Akademikern, obwohl das Verfassungsgericht 2019 Rechtsverletzungen diesbezüglich festgestellt hat.
Akademiker für den Frieden
23. Januar:
Der Bürgermeister von Esenyurt (Istanbuler Stadtviertel) Ahmet Özer (CHP) wurde, aufgrund des Vorwurfs der Verbindung zur PKK, zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Ahmet Özer
27. Januar:
Der staatliche Einlagensicherungsfonds hat nach dem Putschversuch von 2016 das Textilunternehmen Boyteks Tekstil, das der Familie Boydak beschlagnahmt worden war, mit einem Schätzwert von 14,3 Milliarden Lira zum Verkauf angeboten.
Textilunternehmen Boyteks Tekstil
28. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte Ramazan Demir, den Anwalt des inhaftierten kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş, zusammen mit anderen Menschenrechtsaktivisten ve Angehörigen von Häftlingen in einem umstrittenen Verfahren. Sie erhielten wegen der Kriminalisierung ihrer Rechtsverteidigungstätigkeit eine Freiheitsstrafe von elf Jahren ve drei Monaten.
Ramazan Demir
29. Januar:
Laut dem Jahresbericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die Türkei 2025 mit 6.743 Anträgen das Land mit den meisten neuen Verfahren ve mit 18.464 Anträgen das Land mit den meisten anhängigen Verfahren. Diese hohe Zahl an Anträgen steht im Zusammenhang mit Verhaftungen, Inhaftierungen, Gerichtsverfahren ve Ausweisungen nach 2016.
Gerichtsverfahren und Ausweisungen
KURDISCHE MINDERHEIT
7. Januar:
Die kurdische Journalistin Perihan Kaya wurde in ihrem Wiederaufnahmeverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt.
Perihan Kaya
9. Januar:
Laut Angaben der Organisation „İfade Özgürlüğü Derneği“ (Vereinigung für Meinungsfreiheit) haben türkische Behörden den Zugang zu den X-Konten der Nachrichtenagenturen „Mezopotamya Haber Ajansı“ ve „Jin News Ajansı“ gesperrt. Als Begründung wurden Gründe der nationalen Sicherheit ve der öffentlichen Ordnung in der Türkei angeführt.
Vereinigung für Meinungsfreiheit
9. Januar:
Im laufenden Prozess des am 28.12.2024 von der türkischen Gendarmerie ermordeten Kurden Seyithan Durdu, kamen mit der Einbringung eines gefälschten Berichts seitens der türkischen Gendarmerie weitere Verstöße ans Licht. Diese Verstöße sind unter anderem die Vernichtung von Beweismitteln, Druck auf den Angeklagten ve seine Ehefrau ve weitere rechtswidrige Versuche Einfluss auf das Urteil zu nehmen.
Seyithan Durdu
12. Januar:
Der von der kurdischen Plattform für Rechte der kurdischen Sprache veröffentlichte Jahresbericht stellte fest, dass systematische Zensur, Kriminalisierung ve Einschränkungen in Bezug auf die kurdische Sprache, Bildung ve das kulturelle Leben weiterhin bestehen. 2025 wurden in öffentlichen Räumen, Medien, Kunst ve in Gefängnissen 70 Rechtsverletzungen gegen die kurdische Sprache ve Kultur dokumentiert.
Plattform für Rechte der kurdischen Sprache veröffentlichte
22. Januar:
Das Internationale Presseinstitut forderte die Freilassung des kurdischen Journalisten Nedim Oruç (Agentur Welat), der in Şırnak bei der Berichterstattung über die dortigen Demonstrationen festgenommen worden war.
Nedim Oruç
23. Januar:
Ein türkisches Gericht verurteilte den kurdischen Journalisten Serdar Altan unter Berufung auf seine Beiträge in den sozialen Medien wegen „Terrorpropaganda” zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.
Serdar Altan
26. Januar:
In Kocaeli wurde eine Krankenschwester festgenommen, weil sie sich aus Solidarität mit den kurdischen Frauen in Syrien an einer Online-Haarspendenkampagne beteiligt hatte.
kurdischen Frauen
27. Januar:
Bei einer Razzia im Morgengrauen während eines Protestes in Diyarbakır wurde Zilan Gül, Mitarbeiterin der kurdischsprachigen Zeitung Yeni Yaşam, festgenommen.
Zilan Gül
28. Januar:
In der Gemeinde Malazgirt in Muş wurden die Co-Vorsitzenden der DEM-Partei, Ahmet Kenan Turker ve Gulistan Özel, unter dem Vorwand, dass sie ein Transparent mit der Aufschrift „Jin, jiyan, azadi” (Frauen, Leben, Freiheit) am Rathaus aufgehängt hatten, festgenommen.
28. Januar:
In Kars wurden zwei 17- ve 20-jährige Frauen festgenommen, weil sie aus Solidarität mit den kurdischen Frauen in Nordsyrien Videos geteilt hatten, in denen sie sich die Haare schnitten.
17- ve 20-jährige Frauen
30. Januar:
Der türkische Fußballverband verhängte gegen Amedspor eine Geldstrafe in Höhe von 802.500 Lira ve sperrte den Vereinspräsidenten für 15 Tage, weil der Verein ein Haarschneidevideo mit dem Slogan „Jin, jiyan, azadi” geteilt hatte, um seine Solidarität mit den kurdischen Frauen in Nordsyrien zu bekunden.
Amedspor
HAFTBEDINGUNGEN
9. Januar:
Der türkische Oppositionsabgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu spricht von systematischer missbräuchlicher Behandlung der Inhaftierten im Erzurum Dumlu Strafgefängnis. Diese seien Bedrohungen, Verhinderung des Zugangs zu Warmwasser ve willkürlichen Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt.
Ömer Faruk Gergerlioğlu
21. Januar:
Der EGMR hat festgestellt, dass Beschränkungen für Wochendbesuche ve Telefonate, die Strafgefangenen daran hindern regelmäßig Kontakt zu ihren Kindern aufzubauen. Zudem stellt das nicht notwendige ve unverhältnismäßige Speichern der privaten Briefe im UYAP-System eine Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Somit steht den Betroffenen laut EGMR eine Entschädigung zu.
EGMR
FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN
6. Januar:
Ein uighurisches Paar ve ihr 1-monatiges Kind wurden in Istanbul festgenommen, obwohl sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben. Sie sind in einem Rückführzentrum untergebracht ve laufen Gefahr nach China ausgeliefert zu werden.
Paar und ihr 1-monatiges Kind wurden
20. Januar:
Die türkischen Behörden verweigerten dem Uiguren Erkin Hamut, welcher über eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, die Einreise nach seiner Pilgerfahrt, mit der Begründung eines zuvor unbekannten Sicherheitsverbots.
FOLTER UND MISSHANDLUNG
6. Januar:
Die türkische Gerichtsmedizin beurteilte den 72-jährigen Häftling Abdullah Tirpan trotz schwerwiegender Gesundheitsprobleme ve lebensbedrohlicher Risiken als haftfähig.
Abdullah Tırpan
15. Januar:
Filiz Turun berichtete von wiederholten Nacktdurchsuchungen während ihrer Gefangenschaft, sowie sexueller Belästigung ve herabwürdigender medizinischer Maßnahmen. Folglich sah sich Turun nach zahlreichen Verfahren genötigt, die Türkei 2024 zu verlassen.
Filiz Turun
26. Januar:
Eine Person namens D.K. wurde im Bezirk Nusaybin in Mardin festgenommen ve anschließend von der Gendarmerie geschlagen. Aufgrund der Gefahr einer Hirnblutung wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert ve trotz ihrer schweren Verletzungen noch vor Abschluss der Behandlung ins Gefängnis gebracht.
Bezirk Nusaybin in Mardin
27. Januar:
Der am wegen seiner Verbindung zur Gülen-Bewegung inhaftierte Akademiker Emre Uysal erklärte in einem Brief aus dem Gefängnis, dass er aufgrund seiner unbehandelten Depressionen ve Epilepsie unter schweren psychischen Problemen leide.
Emre Uysal
28. Januar:
Ein türkisches Gericht lehnte die Freilassung der 37-jährigen Ferah Oktan ab, die an Krebs im fortgeschrittenen Stadium leidet ve wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert ist. Ein forensisches Gutachten hatte eine Aussetzung ihrer Strafe aus gesundheitlichen Gründen empfohlen.
Ferah Oktan
30. Januar:
Der ehemalige Lehrer Emre Turan, der wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert ist, wurde trotz seiner schweren Erkrankung an Colitis ulcerosa ve starken Blutungen ve trotz der Warnungen seiner Familie nicht ins Krankenhaus gebracht.
Emre Turan
FRAUENRECHTE
8. Januar:
In einer Umfrage der Gewerkschaft der Filmschaffenden (SINE-SEN) gaben etwa 90% der Frauen in der Film- ve Fernsehbranche an, dass sie Belästigung, Gewalt, Diskriminierung oder andere schwerwiegende Verstöße am Arbeitsplatz erlebt haben.
25. Januar:
Die Polizei nahm drei usbekische Verdächtigte fest, nachdem in Sisli/Istanbul die zerstückelte Leiche einer usbekischen Frau in einem Müllcontainer gefunden wurde.
drei usbekische Verdächtigte fest
ÜBER UNS…
Human Rights Defenders e.V. (HRD) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte ve die Unterstützung Verfolgter in aller Welt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Türkei, einsetzt. HRD e.V. wurde in Deutschland von türkischen Rechtsanwälten, ehemaligen Bürokraten ve Unternehmern gegründet, die in Deutschland ve Europa politisches Asyl gefunden haben.
HRD e.V. erstellt Berichte über Menschenrechtsverletzungen, stellt Kontakte zu anderen Menschenrechts-NGOs ve Interessenvertretern, staatlichen Stellen sowie regionalen ve internationalen Organisationen her. HRD e.V. berät Betroffene juristisch, leitet in ihrem Namen Gerichtsverfahren ein ve verfasst offizielle Petitionen ve Mitteilungen an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen sowie an die zuständigen europäischen Institutionen.
DANKE!
Bei der Vorbereitung unseres Turkey Rights Monitor bedanken wir uns für die wichtige Unterstützung ve Kooperation bei SOLIDARITY WITH OTHERS (Brüssel).
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