HRD e.V. beim OSZE-Treffen in Wien: „Das Strafvollzugsgesetz in der Türkei muss inklusiv und diskriminierungsfrei sein“

Seit unserer Gründung setzt sich der Human Rights Defenders e.V. (HRD) unermüdlich und weltweit für die Verteidigung der Grundrechte von Menschen ein, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung werden und deren Stimmen zu Unrecht zum Schweigen gebracht werden sollen. Unser Verein wurde in Deutschland von türkischen Juristen, ehemaligen Beamten und Unternehmern gegründet, die in Deutschland und Europa politisches Asyl gefunden haben und fest an die Vormachtstellung des universellen Rechts glauben. Obwohl unser Mandat global ist, legen wir einen besonderen und dringenden Fokus auf die sich verschärfenden Menschenrechtskrisen in der Türkei. Als Konsequenz dieser Mission setzen wir unsere diplomatische Advocacy-Arbeit unvermindert fort, um sicherzustellen, dass die Stimmen der Opfer auf den höchsten internationalen Plattformen Gehör finden.

In diesem Zusammenhang nimmt unser Verein mit einer starken und hochqualifizierten Delegation am Menschenrechtstreffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teil. Diese hochbedeutende zweitägige globale Veranstaltung findet am 16. und 17. März in der österreichischen Hauptstadt Wien statt und bietet eine entscheidende Plattform für die internationale Menschenrechtsarbeit.

Vor Ort mit einer 5-köpfigen Expertendelegation

Wir nehmen an dieser wichtigen zweitägigen Veranstaltung mit einer spezialisierten fünfköpfigen Delegation teil – zwei Vertreter reisen aus Deutschland an und drei aus Belgien. Unsere Zeit in Wien ist dicht gedrängt mit diplomatischen Kontakten, Podiumsdiskussionen und bilateralen Treffen. Obwohl wir zahlreiche Akten über verschiedenste Rechtsverletzungen mit an den Verhandlungstisch gebracht haben, ist unser erster und dringendster Tagesordnungspunkt die neue „Amnestie- und Strafvollzugsregelung“, die derzeit auf der legislativen Agenda in der Türkei steht.

Wir erklären allen internationalen Institutionen nachdrücklich, dass diese Regelung in ihrer aktuellen Form – und laut den an die Presse durchgesickerten Entwürfen – die ernsthafte Gefahr birgt, den Grundsatz der „Gleichheit vor dem Gesetz“, einen Eckpfeiler der grundlegenden Rechtsprechung, zu untergraben. Es ist völlig inakzeptabel, dass politische Gefangene, gewaltlose politische Gefangene und Zehntausende von Menschen, die oft ohne konkrete rechtliche Beweise und nur aufgrund angeblicher Verbindungen zur Hizmet-Bewegung als Geiseln in Gefängnissen festgehalten werden, von diesen Amnestie- oder Strafminderungsbestimmungen ausgeschlossen werden sollen. Wir führen ununterbrochene Lobbyarbeit durch, um diesen diskriminierenden Ansatz, der eklatant gegen universelle Menschenrechtsnormen verstößt, zu beseitigen und um echte Gerechtigkeit im Strafvollzug zu gewährleisten.

Ein kritisches Treffen mit dem Vizepräsidenten der Venedig-Kommission

Unser intensives Programm in Wien beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme an Plenarsitzungen. Gestern haben wir ein äußerst produktives, umfassendes und langes bilaterales Treffen mit dem Vizepräsidenten der Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) abgehalten – dem angesehensten unabhängigen Beratungsorgan des Europarates für Verfassungsrecht, Justiz und Menschenrechte.

Während unseres Treffens haben wir persönlich den massiven Abbau des Justizsystems in der Türkei, die unmenschlichen Bedingungen in den Gefängnissen und die rechtliche Absurdität dargelegt, die entstehen wird, wenn die neue Strafvollzugsregelung aus politischen Motiven bestimmte Gruppen ausschließt. Wir haben unsere Aussagen mit detaillierten, evidenzbasierten Berichten untermauert, die unser Team erstellt hat. Der Vizepräsident hörte mit großer Aufmerksamkeit zu und machte sich sorgfältige Notizen zu unseren Argumenten und den konkreten Berichten über die Viktimisierung, die wir präsentiert haben. Am Ende des Treffens gab er uns eine sehr wertvolle und strategische Empfehlung, wie diese diskriminierenden Gesetze auf der Grundlage des Völkerrechts angefochten und wie diese Missstände effektiv vor internationale Gerichte gebracht werden können. Gemeinsam mit den Rechtsexperten innerhalb des HRD e.V. werden wir diese entscheidende Empfehlung akribisch verfolgen und den Prozess bis zum Ende begleiten.

Internationale Diplomatie und starke Netzwerke

OSZE-Treffen dienen als einzigartiger Dialog- und Advocacy-Knotenpunkt für Staatsvertreter und Menschenrechtsverteidiger aus verschiedenen Ländern. In den Pausen zwischen den Sitzungen, durch Korridordiplomatie und innerhalb von Arbeitsgruppen haben wir die wichtige Gelegenheit, uns mit Delegationen der Mitgliedsstaaten, hochrangigen Vertretern internationaler Institutionen und weltweit anerkannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu treffen.

Durch diese Interaktionen vermitteln wir unseren Gesprächspartnern die Realitäten des zivilen Todes und der Gesetzlosigkeit in der Türkei direkt – nicht nur durch schriftliche Berichte, sondern durch menschliche Schicksale aus erster Hand. Wir teilen unsere vorbereiteten Dossiers in englischer und deutscher Sprache und suchen aktiv nach Wegen, um gemeinsam zur Verteidigung des universellen Rechts und der Menschenwürde zu handeln.

Gerechtigkeit einfordern – direkt vor der türkischen Delegation

Heute ist ein historischer Moment, an dem wir einen der konkretesten Schritte in unserer Advocacy-Arbeit unternehmen werden. Während der Hauptplenarsitzung des Treffens werden wir eine offizielle Rede halten, die sich direkt an die Länderdelegationen richtet. Darin werden wir klar darlegen, warum genau die Amnestie- und Strafvollzugsregelung in der Türkei diskriminierungsfrei, fair und inklusiv für alle Opfer sein muss.

Diese Rede wird der internationale Aufschrei für die Mütter, Väter, Journalisten, Akademiker und schwerkranken Patienten sein, die zu Unrecht inhaftiert sind. Wir möchten ein entscheidendes Detail betonen: In dem Saal, in dem wir diese Ansprache halten werden, wird neben den offiziellen Delegationen der 57 OSZE-Mitgliedsstaaten auch die Delegation der Republik Türkei anwesend sein. Es ist unsere tiefe Pflicht, in einem Umfeld, in dem türkische Beamte anwesend sind, aufzustehen, das universelle Recht zu verteidigen und von einem internationalen Podium aus – direkt in ihre Gesichter – zu erklären, dass keine Gruppe, insbesondere nicht Mitglieder der Hizmet-Bewegung, aus politischem Hass und Bosheit dem Tod überlassen werden darf.

Als Human Rights Defenders e.V. wird unser rechtlicher und diplomatischer Kampf unerbittlich weitergehen, bis kein einziger Mensch mehr unter Ungerechtigkeit leidet, egal wo auf der Welt er sich befindet.

An unsere geschätzten Unterstützer, Mitstreiter für die Menschenrechte und die Angehörigen der Opfer: Damit wir Ihre Unterstützung während dieses historischen Prozesses spüren können und um die Aufrufe unserer Delegation an die internationale Gemeinschaft mitzuerleben, können Sie das Treffen und unsere Reden live über den folgenden Link verfolgen : https://www.youtube.com/watch?v=cXEcjiPfiiA

 


8. März 2026 Berliner Frauenmarsch: Wir wurden zur Stimme der Frauen hinter Gittern

On International Women's Day, March 8

Am Internationalen Frauentag, dem 8. März, an dem Frauen auf der ganzen Welt ihre Forderungen nach Gleichberechtigung, Gerechtigkeit und Freiheit lautstark einfordern, sind auch wir in Berlin auf die Straße gegangen. Wir sind nicht nur für uns selbst marschiert, sondern für die Frauen in der Türkei, die aus politischen Gründen verfolgt werden, denen zu Unrecht die Freiheit geraubt wird und die aus ihrer Mutterschaft, ihren Familien und allen sozialen Bindungen gerissen werden.

Wir zogen mit unserer traditionell gewordenen „Gitterstab“-Attrappe los, die zu einem starken Symbol unseres Widerstands geworden ist. Unser Ziel war es, die Tragödie der Frauen, die allein wegen ihrer oppositionellen Identität oder ihres philanthropischen Profils hinter Gitter geworfen werden, im Herzen Europas, hier in Berlin, offen darzulegen.

Während des Marsches haben wir die Menschen in unserer Umgebung nicht nur mit unseren Stimmen erreicht, sondern auch mit detaillierten Flyern, die wir vorbereitet und verteilt haben. Diese Texte, in denen wir die schweren Menschenrechtsverletzungen in der Türkei erklären, spielten eine entscheidende Rolle dabei, die Schwere der Situation an die internationale Öffentlichkeit zu bringen.

Frauen in der Türkei: Systematische Unterdrückung seit 2016

Wie wir in den verteilten Flyern deutlich hervorgehoben haben, kämpfen Frauen in der Türkei seit dem Putschversuch 2016 unter zunehmender Unterdrückung und Verfolgung ums Überleben. Der nach dem Putsch vom 15. Juli 2016 ausgerufene Ausnahmezustand markierte den Beginn einer systematischen Unterdrückung von Frauenrechten.

Hinter den Ungerechtigkeiten, die wir auf den Plätzen angeprangert haben, verbergen sich erschreckende Statistiken und zutiefst menschliche Schicksale:

  • Zehntausende Frauen wurden ohne fairen Prozess willkürlich verhaftet und inhaftiert.

  • Ein Großteil dieser Verhaftungen erfolgte, weil Tausende Frauen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert und entrechtet wurden.

  • Frauen wurden oft allein wegen der vermeintlichen Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung, z. B. durch den Besuch bestimmter Schulen oder die Nutzung bestimmter Apps, inhaftiert.

Mütter, Babys und schwere Menschenrechtsverletzungen

Der vielleicht herzzerreißendste Teil dieser Grausamkeit ist die Behandlung von Müttern und Kindern in Haft. Die Gesichter, die wir hinter den Gitterstäben auf den Straßen Berlins symbolisierten, standen für die Mütter, die derzeit in den Gefängnissen leiden.

  • In der Türkei wurden schwangere Frauen und Mütter mit Kleinkindern in Gefängnisse gesteckt.

  • Aktuellen Daten zufolge befinden sich mehr als 2500 schwangere Frauen und Mütter in Haft.

Darüber hinaus sind die Verhaftungs- und Inhaftierungsprozesse von schwerer Folter und Misshandlung geprägt. Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen beleuchten den Einsatz von Folter, Erniedrigungen und sexualisierter Gewalt gegen Inhaftierte. Es ist eine bittere Wahrheit, dass es bei Festnahmen und in Haftsituationen häufig zu schweren Misshandlungen und sexualisierter Gewalt kam.

 

Eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Verwüstung

Das Unterdrückungsregime in der Türkei hat Frauen nicht nur physisch eingesperrt, sondern sie auch vollständig vom sozialen und wirtschaftlichen Leben isoliert.

  • Frauen wurde der Zugang zu Bildung und Arbeit verwehrt.

  • Zehntausende Lehrerinnen und Beamtinnen wurden entlassen und frauenfördernde Organisationen geschlossen.

  • Über 1000 Frauenzentren, Vereine, Medienhäuser und Bildungseinrichtungen wurden geschlossen, wodurch Solidaritätsnetzwerke zerstört wurden.

  • Es fand eine gezielte Einschüchterung und soziale Ächtung von Frauen statt, die mit der Gülen-Bewegung oder anderen kritischen Gruppen in Verbindung gebracht wurden.

Das ganze Ausmaß des Schreckens spiegelt sich heute in den Zahlen wider: Mehr als 17.000 Frauen wurden verhaftet. Über 100.000 Frauen wurden entrechtet und ins Exil gezwungen.

 

Ungerecht! Unmenschlich! Kein Schweigen zu Menschenrechtsverletzungen!

Die Stimme, die wir am 8. März in Berlin erhoben haben, ist ein direkter Reflex gegen diese schreckliche Ungerechtigkeit. Wie wir in unseren Flyern mutig betont haben: Was geschieht, ist absolut ungerecht und unmenschlich.

Wir sind entschlossen, weiter für Frauenrechte und Gerechtigkeit zu kämpfen. Wir werden auf den Plätzen bleiben, bis die letzte Frau hinter Gittern ihre Freiheit wiedererlangt und bis Mütter ihre Kinder wieder in die Arme schließen können.

Zu Menschenrechtsverletzungen zu schweigen, bedeutet, sich mitschuldig zu machen. Wir fordern alle auf: Kein Schweigen zu Menschenrechtsverletzungen!. Lasst uns gemeinsam für die Rechte der Frauen kämpfen!.

Grüße aus Berlin an alle gefangenen Frauen in der Türkei. Ihr seid nicht allein; wir werden weiterhin eure Stimme sein!

TURKEY RIGHTS MONITOR JANUAR 2026

TURKEY RIGHTS MONITOR

JANUAR 2026

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WILLKÜRLICHE FESTNAHME UND INHAFTIERUNG

 

 

Im Laufe des Monats Januar ordneten Staatsanwälte die Festnahme von mindestens 302 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung an. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen hat seit 2017 26 Stellungnahmen zur systematischen Inhaftierung von Personen mit Gülen-Bezug veröffentlicht und äußerte dabei ihre tiefe Besorgnis über damit einhergehende Verbrechen gegen die Menschheit. Solidarity with OTHERS hat eine detaillierte Datenbank erstellt, die Gülen-bezogene Festnahmen und Inhaftierungen seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 dokumentiert.

7. Januar:

Das Oberste Kassationsgericht der Türkei urteilte im Fall Leyla Arslan, dass das verhängte Strafmaß ungerechtfertigt war und hob die Haftstrafe der derzeit schwangeren Frau auf.

Leyla Arslan
Leyla Arslan

             

11. Januar:

Der türkische Innenminister Ali Yerlikaya meldete im Rahmen der Operationen gegen die Gülen-Bewegung, die Festnahme von 77 Personen in den vergangenen zwei Wochen, von denen 43 bis zum Prozess in Haft bleiben.

 

12. Januar:

Die türkische Polizei hat im Rahmen landesweiter Operationen 132 Personen festgenommen, denen vorgeworfen wird, mit der Gülen-Bewegung in Verbindung zu stehen.

Operationen gegen die Gülen-Bewegung
Operationen gegen die Gülen-Bewegung

 

24. Januar:

Ein türkisches Gericht verurteilte einen Mann zu sieben Jahren Haft, weil er Geld an Familienmitglieder von inhaftierten Gülen-Anhängern überwiesen haben soll. Laut Kritikern ist dieses Urteil beispielhaft für die Kriminalisierung humanitärer Hilfe für Angehörige von Häftlingen seit 2016.

Familienmitglieder von inhaftierten Gülen-Anhängern
Familienmitglieder von inhaftierten Gülen-Anhängern

28. Januar:

Innenminister Ali Yerlikaya gab bekannt, dass in den letzten zwei Wochen bei Operationen in 46 Provinzen 151 Personen wegen ihrer angeblichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung festgenommen worden seien, von denen 82 inhaftiert und 54 unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen worden seien. Die Festnahmen und Verhaftungen basierten auf Vorwürfen wie verdächtigen Telefonanrufen und der Nutzung von ByLock, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Urteilen nicht als Beweismittel anerkannt wurden.

Vorwürfen wie verdächtigen Telefonanrufen und der Nutzung von ByLock
Vorwürfen wie verdächtigen Telefonanrufen und der Nutzung von ByLock

WILLKÜRLICHE VERLETZUNGEN DES RECHTS AUF LEBEN

12. Januar:

Ein Gericht in Yüksekova verurteilte einen Unteroffizier wegen „fahrlässiger Tötung“ im Zusammenhang mit dem Tod des kurdischen Hirten Sertip Sen 2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten und reduzierte die Strafe aufgrund des „guten Verhaltens“ des Angeklagten. Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, da sie den Eindruck der Straffreiheit der Sicherheitskräfte verstärkt.

 Sertip Şen
Sertip Şen

 

VERSCHLEPPUNGEN

Yusuf Bilge Tunç ist seit dem 06. August 2019 als vermisst gemeldet und bis heute gibt es keine Informationen über seinen Verbleib. Der ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst wurde während des Ausnahmezustands 2016 entlassen und sein Fall stellt nur ein Beispiel in einer Reihe von Verschleppungen dar, bei denen starke Hinweise auf eine Beteiligung der türkischen Regierung hinweisen.

 

VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

 

8. Januar:

Die Plattform für Demokratische Institutionen organisierte auf dem Şişhane-Platz in Istanbul eine Protestaktion gegen die Angriffe auf die Kurdenviertel Şeyh Maksud und Eşrefiye in Aleppo. Die Polizei griff unter dem Vorwand „unrechtmäßiger Parolen” ein und nahm mindestens 50 Personen fest.

15. Januar:

In Diyarbakır wurden vier Personen festgenommen, weil sie an Protesten gegen die angeblichen Angriffe auf die kurdische Bevölkerung in Aleppo teilgenommen hatten. Später wurden sie wegen Teilnahme an einer ungesetzlichen Versammlung und Demonstration verhaftet.

Versammlung und Demonstration verhaftet.

 

20. Januar:

Der türkische Justizminister Yılmaz Tunç erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 356 Personen eingeleitet habe, die gegen die bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien protestiert hatten. Dabei seien 35 Personen festgenommen, 45 unter richterlicher Aufsicht freigelassen und Dutzende weiterhin in Haft genommen worden.

Aufsicht freigelassen und Dutzende weiterhin in Haft genommen worden.
Aufsicht freigelassen und Dutzende weiterhin in Haft genommen worden.

23. Januar:

Die Provinzverwaltung von Diyarbakir hat vom 23. bis 26. Januar alle Versammlungen, Demonstrationen, Pressekonferenzen und ähnliche Protestaktionen in der gesamten Provinz verboten. Zudem wurde die Ein- und Ausreise von Personen, die als mögliche Protestteilnehmer eingestuft werden, eingeschränkt.

 

27. Januar:

Die Gouverneure von Şanlıurfa und Mardin haben aus Gründen der öffentlichen Ordnung ve Sicherheit für den Zeitraum vom 27. bis 31. Januar 2026 alle Demonstrationen, Kundgebungen, Pressekonferenzen ve ähnliche Veranstaltungen für fünf Tage verboten. Die Ein- und Ausreise von Personen und Fahrzeugen, die an solchen Aktionen teilnehmen könnten, wurde eingeschränkt.

 

FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG UND FREIHEIT DER MEDIEN

 

7. Januar:

Gegen den Handwerker Murat Kırçı wird auf Grundlage des Desinformations-Gesetzes ein Verfahren eingeleitet, nachdem er ein Video auf den sozialen Medien teilt in welchem er die wirtschaftlichen Umstände kritisiert und den Finanzminister dabei anspricht.

Murat Kırçı

 

 

8. Januar:

Nach Angaben des Vereins für Meinungsfreiheit (türkisch: „İfade Özgürlüğü Derneği“, kurz: „IFÖD“) wurden 26 mit der linksgerichteten Halkevleri Derneği (türkisch für Verein für Volkshäuser) in Verbindung stehende X-Konten, mit Gründen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung ohne Ankündigung gesperrt.

İfade Özgürlüğü Derneği
İfade Özgürlüğü Derneği

 

13. Januar:

Der Journalist Zafer Arapkirli sieht sich aufgrund eines Social Media Posts mit einer Forderung von vier Jahren Gefängnis wegen Präsidentenbeleidigung konfrontiert, obwohl der Post niemanden namentlich erwähnt.

Zafer Arapkirli
Zafer Arapkirli

 

 

14. Januar:

Laut eines Berichts des Vereins für freie Meinungsäußerung, halten sich im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651 globale Plattformen wie Meta, TikTok, Google ve X an Vorgaben Inhalte zu entfernen ve Daten freizugeben. Durch solche intransparenten Praktiken werden sie Teil des türkischen Zensursystems.

Meta, TikTok, Google und X

 

15. Januar:

Die Radio- ve Fernsehaufsichtsbehörde (RTÜK) hat Show TV ve Now TV wegen Verstoßes gegen die öffentliche Moral mit einer Geldstrafe belegt ve Disney+ ve Spotify aufgefordert Inhalte zu entfernen.

RTÜK
RTÜK

16. Januar:

Der Journalist Tolga Sardan wurde nach seinen Berichten über den Tod des libyschen Generalstabschef Mohammed Ali al-Haddad bei einem Flugzeugabsturz am 23. Dezember, aufgrund von angeblichen Verletzungen der Vertraulichkeit der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft vorgeladen.

 

 Tolga Şardan
Tolga Şardan

 

21. Januar:

Der französische Journalist Raphaël Boukandoura wurde freigelassen, nachdem er in Istanbul während der Berichterstattung über eine pro-kurdische Demonstration für die Zeitung Libération festgenommen worden war.

 Raphaël Boukandoura
Raphaël Boukandoura

 

21. Januar:

Viele Social-Media-Konten von Journalisten ve Medien, die über die Entwicklungen in Syrien berichteten, wurden aus Gründen der nationalen Sicherheit ve der öffentlichen Ordnung gesperrt ve in der Türkei durch X unzugänglich gemacht. Darunter befinden sich Konten des Abgeordneten Kamuran Tanhan, des ehemaligen Abgeordneten Ferhat Encu ve von Amedspor-Fanclubs.

 

23. Januar:

Ein türkisches Gericht hat den Journalisten Furkan Karabay (Medyascope) wegen seiner Berichterstattung über die Anklageschrift gegen Ekrem Imamoglu (Bürgermeister Istanbul) angeklagt. Schließlich wurde er wegen der „Verbreitung irreführender Informationen“ zu Hausarrest verurteilt. 

Furkan Karabay
Furkan Karabay

 

23. Januar:

Die Journalisten Heval Önkol, Pelsin Cetinkaya, Kesira Önel, Ferhat Akinci ve Muhammed Ali Yilmaz wurden, nachdem sie am 21. Januar bei einer Kundgebung für „Rojava“ festgenommen worden waren, nach ihrer Vernehmung freigelassen.

Rojava
Rojava

 

27. Januar:

Die Journalistin Sedef Kabaş wurde im Rahmen einer Untersuchung, in der ihre Beiträge in den sozialen Medien als Beleidigung des Präsidenten ve Anstiftung zu Straftaten gewertet wurden, vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Sedef Kabaş
Sedef Kabaş

 

28. Januar:

Ein türkisches Gericht verurteilte den Vertreter des Kor-Verlags wegen „Finanzierung des Terrorismus” zu Hausarrest, weil er dem inhaftierten Redakteur ve Übersetzer Tonguç Ok ve dem Schriftsteller Necip Baysal Urheberrechtsgebühren gezahlt hatte.

weil er dem inhaftierten Redakteur und Übersetzer
weil er dem inhaftierten Redakteur und Übersetzer

28. Januar:

Etwa zwei Monate nach den Verhaftungen im Dezember erhoben Staatsanwälte Anklage gegen die YouTube-Journalisten Hasan Koksoy ve Arif Kocabıyık sowie gegen Halil Kurklu, der sie interviewt hatte. Der Grund der Verhaftung war die Beleidigung des Präsidenten ve Verunglimpfung religiöser Werte, aufgrund eines Papst Leo XIV. kritischen Straßeninterviews.

Journalisten Hasan Koksoy und Arif Kocabıyık
Journalisten Hasan Koksoy und Arif Kocabıyık

 

UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ UND RECHTSTAAT

 

8. Januar:

Tayhan Şimşek, der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens TURAŞ das dem Ministerium für Kultur ve Tourismus unterstellt ist, wurde aufgrund Vergehen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten festgenommen, nachdem er Korruptionsvorwürfe gegen das staatliche Unternehmen geäußert hatte.

Tayhan Şimşek
Tayhan Şimşek

 

9. Januar:

Der Präsident der Anwaltskammer Istanbul Ibrahim Kaboğlu ve zehn weitere Vorstandsmitglieder wurden von der Terrorismusunterstützung freigesprochen, nachdem sie zur Untersuchung der Morde an den Journalisten Nazım Daştan ve Cihan Bilgin aufriefen ve der Terrorismusunterstützung beschuldigt wurden.

Ibrahim Kaboğlu und zehn weitere Vorstandsmitglieder

 

13. Januar:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Entlassung eines Universitätsdozenten im Jahr 2016 gegen sein Recht auf ein gerechtes Verfahren verstößt. Gegen die angebliche Behauptung er habe ByLock genutzt, wurde ihm laut des EGMR keine Möglichkeit gegeben sich zu verteidigen.

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied

 

13. Januar:

Die Behörde für Informationstechnologie ve Kommunikation (BTK) sperrte den Zugang zur Webseite Kisa Dalga, nachdem Nachrichten über Geldwäschevorwürfe gegen Sezgin Baran Korkmaz ve Cihan Eksioglu, sowie Nachrichten, über die gegen die Oppositions-geführte Istanbuler Stadtverwaltung gerichteten Verfahren veröffentlicht wurden.

BTK
BTK

 

13. Januar:

Am 10. Jahrestag der Friedenserklärung erneuerten die „Akademiker für den Frieden“ ihre Forderung nach der Wiederaufnahme der Freigestellten. Sie betonen die berufliche Ausgrenzung von hunderten Akademikern, obwohl das Verfassungsgericht 2019 Rechtsverletzungen diesbezüglich festgestellt hat.

 

Akademiker für den Frieden

 

23. Januar:

Der Bürgermeister von Esenyurt (Istanbuler Stadtviertel) Ahmet Özer (CHP) wurde, aufgrund des Vorwurfs der Verbindung zur PKK, zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Ahmet Özer
Ahmet Özer

 

 

27. Januar:

Der staatliche Einlagensicherungsfonds hat nach dem Putschversuch von 2016 das Textilunternehmen Boyteks Tekstil, das der Familie Boydak beschlagnahmt worden war, mit einem Schätzwert von 14,3 Milliarden Lira zum Verkauf angeboten.

Textilunternehmen Boyteks Tekstil
Textilunternehmen Boyteks Tekstil

 

28. Januar:

Ein türkisches Gericht verurteilte Ramazan Demir, den Anwalt des inhaftierten kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş, zusammen mit anderen Menschenrechtsaktivisten ve Angehörigen von Häftlingen in einem umstrittenen Verfahren. Sie erhielten wegen der Kriminalisierung ihrer Rechtsverteidigungstätigkeit eine Freiheitsstrafe von elf Jahren ve drei Monaten.

 

 Ramazan Demir
Ramazan Demir

 

 

29. Januar:

Laut dem Jahresbericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die Türkei 2025 mit 6.743 Anträgen das Land mit den meisten neuen Verfahren ve mit 18.464 Anträgen das Land mit den meisten anhängigen Verfahren. Diese hohe Zahl an Anträgen steht im Zusammenhang mit Verhaftungen, Inhaftierungen, Gerichtsverfahren ve Ausweisungen nach 2016.

Gerichtsverfahren ve Ausweisungen
Gerichtsverfahren und Ausweisungen




KURDISCHE MINDERHEIT

 

7. Januar:

Die kurdische Journalistin Perihan Kaya wurde in ihrem Wiederaufnahmeverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt.

Perihan Kaya
Perihan Kaya

 

9. Januar:

Laut Angaben der Organisation „İfade Özgürlüğü Derneği“ (Vereinigung für Meinungsfreiheit) haben türkische Behörden den Zugang zu den X-Konten der Nachrichtenagenturen „Mezopotamya Haber Ajansı“ ve „Jin News Ajansı“ gesperrt. Als Begründung wurden Gründe der nationalen Sicherheit ve der öffentlichen Ordnung in der Türkei angeführt.

Vereinigung für Meinungsfreiheit
Vereinigung für Meinungsfreiheit

9. Januar:

Im laufenden Prozess des am 28.12.2024 von der türkischen Gendarmerie ermordeten Kurden Seyithan Durdu, kamen mit der Einbringung eines gefälschten Berichts seitens der türkischen Gendarmerie weitere Verstöße ans Licht. Diese Verstöße sind unter anderem die Vernichtung von Beweismitteln, Druck auf den Angeklagten ve seine Ehefrau ve weitere rechtswidrige Versuche Einfluss auf das Urteil zu nehmen.

Seyithan Durdu
Seyithan Durdu

 

12. Januar:

Der von der kurdischen Plattform für Rechte der kurdischen Sprache veröffentlichte Jahresbericht stellte fest, dass systematische Zensur, Kriminalisierung ve Einschränkungen in Bezug auf die kurdische Sprache, Bildung ve das kulturelle Leben weiterhin bestehen. 2025 wurden in öffentlichen Räumen, Medien, Kunst ve in Gefängnissen 70 Rechtsverletzungen gegen die kurdische Sprache ve Kultur dokumentiert.

Plattform für Rechte der kurdischen Sprache veröffentlichte
Plattform für Rechte der kurdischen Sprache veröffentlichte

22. Januar:

Das Internationale Presseinstitut forderte die Freilassung des kurdischen Journalisten Nedim Oruç (Agentur Welat), der in Şırnak bei der Berichterstattung über die dortigen Demonstrationen festgenommen worden war.

Nedim Oruç
Nedim Oruç

 

23. Januar:

Ein türkisches Gericht verurteilte den kurdischen Journalisten Serdar Altan unter Berufung auf seine Beiträge in den sozialen Medien wegen „Terrorpropaganda” zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.

Serdar Altan
Serdar Altan

 

26. Januar:

In Kocaeli wurde eine Krankenschwester festgenommen, weil sie sich aus Solidarität mit den kurdischen Frauen in Syrien an einer Online-Haarspendenkampagne beteiligt hatte.

kurdischen Frauen
kurdischen Frauen

27. Januar:

Bei einer Razzia im Morgengrauen während eines Protestes in Diyarbakır wurde Zilan Gül, Mitarbeiterin der kurdischsprachigen Zeitung Yeni Yaşam, festgenommen.

Zilan Gül
Zilan Gül

 

 

28. Januar:

In der Gemeinde Malazgirt in Muş wurden die Co-Vorsitzenden der DEM-Partei, Ahmet Kenan Turker ve Gulistan Özel, unter dem Vorwand, dass sie ein Transparent mit der Aufschrift „Jin, jiyan, azadi” (Frauen, Leben, Freiheit) am Rathaus aufgehängt hatten, festgenommen.

 

28. Januar:

In Kars wurden zwei 17- ve 20-jährige Frauen festgenommen, weil sie aus Solidarität mit den kurdischen Frauen in Nordsyrien Videos geteilt hatten, in denen sie sich die Haare schnitten.

17- ve 20-jährige Frauen
17- ve 20-jährige Frauen

30. Januar:

Der türkische Fußballverband verhängte gegen Amedspor eine Geldstrafe in Höhe von 802.500 Lira ve sperrte den Vereinspräsidenten für 15 Tage, weil der Verein ein Haarschneidevideo mit dem Slogan „Jin, jiyan, azadi” geteilt hatte, um seine Solidarität mit den kurdischen Frauen in Nordsyrien zu bekunden.

Amedspor
Amedspor

 

HAFTBEDINGUNGEN

 

9. Januar:

Der türkische Oppositionsabgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu spricht von systematischer missbräuchlicher Behandlung der Inhaftierten im Erzurum Dumlu Strafgefängnis. Diese seien Bedrohungen, Verhinderung des Zugangs zu Warmwasser ve willkürlichen Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt.

Ömer Faruk Gergerlioğlu
Ömer Faruk Gergerlioğlu

 

 

21. Januar:

Der EGMR hat festgestellt, dass Beschränkungen für Wochendbesuche ve Telefonate, die Strafgefangenen daran hindern regelmäßig Kontakt zu ihren Kindern aufzubauen. Zudem stellt das nicht notwendige ve unverhältnismäßige Speichern der privaten Briefe im UYAP-System eine Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Somit steht den Betroffenen laut EGMR eine Entschädigung zu.

EGMR
EGMR



FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN

 

6. Januar:

Ein uighurisches Paar ve ihr 1-monatiges Kind wurden in Istanbul festgenommen, obwohl sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben. Sie sind in einem Rückführzentrum untergebracht ve laufen Gefahr nach China ausgeliefert zu werden.

 

 Paar und ihr 1-monatiges Kind wurden
Paar und ihr 1-monatiges Kind wurden

 

20. Januar:

Die türkischen Behörden verweigerten dem Uiguren Erkin Hamut, welcher über eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, die Einreise nach seiner Pilgerfahrt, mit der Begründung eines zuvor unbekannten Sicherheitsverbots.

 

FOLTER UND MISSHANDLUNG

 

6. Januar:

Die türkische Gerichtsmedizin beurteilte den 72-jährigen Häftling Abdullah Tirpan trotz schwerwiegender Gesundheitsprobleme ve lebensbedrohlicher Risiken als haftfähig.

Abdullah Tırpan
Abdullah Tırpan

 

15. Januar:

Filiz Turun berichtete von wiederholten Nacktdurchsuchungen während ihrer Gefangenschaft, sowie sexueller Belästigung ve herabwürdigender medizinischer Maßnahmen. Folglich sah sich Turun nach zahlreichen Verfahren genötigt, die Türkei 2024 zu verlassen.

Filiz Turun
Filiz Turun

26. Januar:

Eine Person namens D.K. wurde im Bezirk Nusaybin in Mardin festgenommen ve anschließend von der Gendarmerie geschlagen. Aufgrund der Gefahr einer Hirnblutung wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert ve trotz ihrer schweren Verletzungen noch vor Abschluss der Behandlung ins Gefängnis gebracht.

Bezirk Nusaybin in Mardin
Bezirk Nusaybin in Mardin

27. Januar:

Der am wegen seiner Verbindung zur Gülen-Bewegung inhaftierte Akademiker Emre Uysal erklärte in einem Brief aus dem Gefängnis, dass er aufgrund seiner unbehandelten Depressionen ve Epilepsie unter schweren psychischen Problemen leide.

Emre Uysal

 

28. Januar:

Ein türkisches Gericht lehnte die Freilassung der 37-jährigen Ferah Oktan ab, die an Krebs im fortgeschrittenen Stadium leidet ve wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert ist. Ein forensisches Gutachten hatte eine Aussetzung ihrer Strafe aus gesundheitlichen Gründen empfohlen.

 

Ferah Oktan
Ferah Oktan

 

 

30. Januar:

Der ehemalige Lehrer Emre Turan, der wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert ist, wurde trotz seiner schweren Erkrankung an Colitis ulcerosa ve starken Blutungen ve trotz der Warnungen seiner Familie nicht ins Krankenhaus gebracht.

Emre Turan

 

FRAUENRECHTE

 

8. Januar:

In einer Umfrage der Gewerkschaft der Filmschaffenden (SINE-SEN) gaben etwa 90% der Frauen in der Film- ve Fernsehbranche an, dass sie Belästigung, Gewalt, Diskriminierung oder andere schwerwiegende Verstöße am Arbeitsplatz erlebt haben.

25. Januar:

Die Polizei nahm drei usbekische Verdächtigte fest, nachdem in Sisli/Istanbul die zerstückelte Leiche einer usbekischen Frau in einem Müllcontainer gefunden wurde.

drei usbekische Verdächtigte fest
drei usbekische Verdächtigte fest

 

ÜBER UNS…

Human Rights Defenders e.V. (HRD) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte ve die Unterstützung Verfolgter in aller Welt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Türkei, einsetzt. HRD e.V. wurde in Deutschland von türkischen Rechtsanwälten, ehemaligen Bürokraten ve Unternehmern gegründet, die in Deutschland ve Europa politisches Asyl gefunden haben.

HRD e.V. erstellt Berichte über Menschenrechtsverletzungen, stellt Kontakte zu anderen Menschenrechts-NGOs ve Interessenvertretern, staatlichen Stellen sowie regionalen ve internationalen Organisationen her. HRD e.V. berät Betroffene juristisch, leitet in ihrem Namen Gerichtsverfahren ein ve verfasst offizielle Petitionen ve Mitteilungen an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen sowie an die zuständigen europäischen Institutionen.

DANKE!

Bei der Vorbereitung unseres Turkey Rights Monitor bedanken wir uns für die wichtige Unterstützung ve Kooperation bei SOLIDARITY WITH OTHERS (Brüssel).

 

Internationale Konferenz an der Universität Kiel: Niedergang der Justiz in der Türkei, Verfassungsgericht und das Urteil Yalçınkaya

International Association of Judicial Independence and World Peace KieL University

Human Rights Defenders e.V. (HRD) Team sind wir in Kiel, Deutschland. Im Rahmen der von der International Association of Judicial Independence and World Peace (JIWP) gemeinsam mit der Christian Albrechts Universität zu Kiel organisierten 21st JIWP International Conference on Judicial Independence haben wir die richterliche Unabhängigkeit in der Türkei und die Rolle des türkischen Verfassungsgerichts im Lichte des Yalçınkaya Urteils diskutiert und bewertet.2 Dabei haben wir die dramatische Lage der türkischen Justiz dargestellt und erklärt, warum die Türkei im Rule of Law Index international zu den Schlusslichtern zählt.1

International Association of Judicial Independence and World Peace
International Association of Judicial Independence and World Peace

Die Konferenz wird in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und dem Institut für Osteuropäisches Recht der Kieler Universität durchgeführt.4 Die akademische Leitung liegt bei drei Ko Vorsitzenden: Prof. Shimon Shetreet (Präsident der JIWP), Prof. Dr. Dr. h.c. Alexander Trunk (Direktor des Instituts für Osteuropäisches Recht der Kieler Universität) und Prof. Hiram Chodosh (Vizepräsident der JIWP). Diese Struktur unterstreicht die starke institutionelle und internationale Verankerung der Veranstaltung.3

Das Leitthema der Konferenz lautet: Aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der ELI Mt Scopus Standards zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa.5 Auf dem Programm stehen unter anderem gegenwärtige Bedrohungen der richterlichen Unabhängigkeit, Digitalisierung, Informationstechnologien und die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Justizsysteme, die Rolle der Gerichte beim Schutz der Meinungsfreiheit, Mediation und alternative Streitbeilegung sowie vergleichende Erfahrungen aus unterschiedlichen Ländern.

Wer organisiert die Konferenz?

Die Konferenz wird von der International Association of Judicial Independence and World Peace (JIWP) in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – Institut für Osteuroparecht organisiert.
Die akademische Leitung der Organisation übernehmen drei Co-Vorsitzende:
•    Prof. Shimon Shetreet – Präsident der JIWP (Hebräische Universität Jerusalem)
•    Prof. Dr. Dr. h.c. Alexander Trunk – Direktor des Instituts für Osteuroparecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
•    Prof. Hiram Chodosh – Vizepräsident der JIWP, Präsident des Claremont McKenna College
Diese Struktur zeigt, dass die Konferenz sowohl international als auch akademisch auf einer starken institutionellen Grundlage basiert.

Wer sind die wichtigsten Redner?

An der Konferenz nehmen zahlreiche international renommierte Wissenschaftler, hochrangige Justizbeamte und Rechtsexperten teil. Zu den prominentesten Rednern zählen:

International anerkannte Referenten
• Dr. Ninon Colneric – ehemalige Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU)
• Prof. Sophie Turenne – Cambridge University, Co-Berichterstatterin für die ELI Mt Scopus Standards • Prof. Fryderyk Zoll – Universitäten Osnabrück und Jagiellonian, Co-Berichterstatter für ELI-Standards
• Prof. Hiram Chodosh – Eröffnungsredner zum Thema „Mediation und Justiz“
• Prof. Dr. Giuseppe Franco Ferrari – Bocconi-Universität Mailand

Hochrangige Teilnehmer aus Justiz und Rechtswesen
• Dr. Dirk Bahrenfuss – Präsident des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein
• Dr. Carl-Sebastian Zoellner – Vizepräsident des Landgerichts Kiel
• Richterin Dr. Nataša Plavšić – Mitglied des Verfassungsgerichts Serbiens • Prof. Dr. Utz Schliesky – Direktor des Landtags von Schleswig-Holstein

Experten aus den Bereichen Technologie, künstliche Intelligenz und Justiz
• Dr. Caroline Expert-Foulquier – Universität Limoges (künstliche Intelligenz und gerichtliche Garantien)
• Prof. Dr. Daniela Piana – Universität Bologna (Rechtsstaatlichkeit nach der Digitalisierung)
• Gian Andrea Danuser – Generalsekretär der JIWP (algorithmische Aktenverteilung in Gerichten)

Türkei und vergleichende Rechtsperspektive
• Prof. Dr. Hüseyin Demir – Vorsitzender von Human Rights Defenders e.V.; Vortrag über die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei und die Rolle des Verfassungsgerichtshofs.

 

International Association of Judicial Independence and World Peace

International Association of Judicial Independence and World Peace

Prof. Dr. Hüseyin Demir, Präsident von Human Rights Defenders e.V., hat mit seinem Beitrag Judicial Independence in Turkey: The Role of The Constitutional Court die aktuelle Lage der richterlichen Unabhängigkeit in der Türkei, die Grenzen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle und die Bedeutung des Yalçınkaya Urteils für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in den Mittelpunkt gestellt.2 In diesem Zusammenhang wurden zentrale Faktoren benannt, die die Justiz strukturell schwächen, und die Folgen für faire Verfahren, effektiven Rechtsschutz und das öffentliche Vertrauen aufgezeigt.

Die Konferenz ist aus der Perspektive der Rechtsstaatlichkeit ein hochrangiges wissenschaftliches Forum, um institutionelle Garantien der Justiz neu zu reflektieren, Risiken neuer Technologien sichtbar zu machen und aus vergleichenden Erfahrungen gemeinsame Prinzipien für demokratische Rechtsordnungen abzuleiten.

Abschlussbesprechung
Abschlussbesprechung

Allgemeine Bewertung

Diese Konferenz:
• gilt als eine der renommiertesten akademischen Plattformen Europas im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit,
• befasst sich mit kritischen Entwicklungen im Dreieck von Recht, Technologie und Demokratie,
• ermöglicht einen vergleichenden Austausch über die aktuellen Erfahrungen der europäischen Länder,
• bietet aktuelle und strategische Inhalte, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von künstlicher Intelligenz und Digitalisierung auf die Justiz.

Somit ist die Konferenz sowohl für die akademische Welt als auch für praktizierende Juristen eine hochrangige und international bedeutende wissenschaftliche Veranstaltung.

Referenzen

  1. World Justice Project, Rule of Law Index -zurückkehren
  2. Avrupa İnsan Hakları Mahkemesi, Yalçınkaya kararı -zurückkehren
  3. JIWP, International Conference on Judicial Independence -zurückkehren
  4. Christian Albrechts Universität zu Kiel, Institut für Osteuropäisches Recht -zurückkehren
  5. ELI Mt Scopus Standards zur richterlichen Unabhängigkeit -zurückkehren

BERICHT ÜBER SYSTEMISCHE STRAFLOSIGKEIT IM FALL EYÜP BİRİNCİ

Eyup birinci iskence

Folter im Polizeigewahrsam, gerichtliche Feststellung, medizinische Komplizenschaft und Freispruch trotz erdrückender Zeugenaussagen


Kontext nach dem 15. Juli: Foltervorwürfe und systematische Aussetzung rechtlicher Garantien

Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 trat die Türkei in eine Phase ein, die durch Massenfestnahmen, verlängerten Polizeigewahrsam, Verweigerung des Zugangs zu rechtlichen Garantien sowie weit verbreitete Vorwürfe von Folter und Misshandlung gekennzeichnet war, insbesondere gegenüber Personen, denen eine Nähe zur Gülen-Bewegung vorgeworfen wurde. Der Fall von Eyüp Birinci, einem per Notstandsdekret entlassenen Geografielehrer, der am 24. Juli 2016 in Antalya in Gewahrsam genommen wurde, stellt eines der klarsten und umfassend dokumentierten Beispiele für Folter unter vollständiger staatlicher Kontrolle dar, gefolgt von verfestigter gerichtlicher Straflosigkeit [1].

Das Opfer: Festnahme von Eyüp Birinci und Drohungen von Beginn an

Eyüp Birinci war ein gewöhnlicher Lehrer. Er wurde am 24. Juli 2016 nach einer Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen und zur Abteilung für Bekämpfung von Schmuggel und organisierter Kriminalität (KOM) der Provinzpolizeidirektion Antalya gebracht. Bereits ab dem ersten Moment seiner Freiheitsentziehung war er Drohungen, Einschüchterung und körperlicher Gewalt ausgesetzt.

Aussage von Eyüp Birinci über die Festnahme

Abb. 1: Protokoll der ersten Aussagen von Eyüp Birinci bezüglich der Drohungen während des Transports.

Während des Transports im Polizeifahrzeug drohte ihm einer der festnehmenden Beamten ausdrücklich, man werde ihm in der Polizeidienststelle „die Milz zerstören“ (dalağını sikeceğim). Diese Drohung war nicht rhetorisch, sondern kündigte die nachfolgenden schweren Misshandlungen an.

Nach seiner Ankunft im Polizeigebäude wurde Birinci gemeinsam mit Dutzenden weiterer Personen unter extrem überfüllten Bedingungen im Gewahrsam festgehalten. Während der Haftzeit wurde er wiederholt aus der Zelle zur Vernehmung abgeführt, ihm wurden die Augen verbunden, die Hände eng auf dem Rücken gefesselt, und er wurde in Vernehmungsräume in den oberen Stockwerken des Gebäudes gebracht. Dort wurde er wiederholt und über längere Zeiträume hinweg Folter, erniedrigender Behandlung und sexualisierter Gewalt ausgesetzt.

Am fünften Tag des Polizeigewahrsams, nachdem sein Körper fünf Tage lang ununterbrochen misshandelt worden war, brach Birinci körperlich zusammen. Er wurde zur notfallmäßigen medizinischen Behandlung ins Krankenhaus gebracht, operiert und anschließend weitere 21 Tage unter Bewachung im Häftlingsbereich des Krankenhauses festgehalten.

Folter im Gewahrsam: Erniedrigung, Gewalt und sexualisierte Misshandlung

Nach seinen detaillierten Aussagen im Ermittlungsverfahren und den vor dem 3. Schweren Strafgericht Antalya wiederholten Aussagen wurde Birinci gezwungen, über lange Zeiträume laut obszöne Parolen zu schreien, wobei Polizeibeamte gezielt Türen öffneten, damit andere dies hören konnten. Jedes Mal, wenn seine Stimme nachließ, traten die Beamten auf seine Füße und Knie, verstärkten die Schläge und zwangen ihn weiterzuschreien. Er wurde wiederholt mit einem harten Gegenstand – später als fest zusammengerollte Zeitungen identifiziert – auf Kopf und Gesicht geschlagen, gegen Schränke gestoßen und so lange misshandelt, bis seine Nase brach und stark blutete [2]. Er schilderte, stundenlang insbesondere gegen die Rippen und den Bauch getreten und geschlagen worden zu sein, was zu starken inneren Schmerzen führte.

Details der Folterungen

Abb. 2: Detaillierte Schilderung der systematischen Foltermethoden (Auszug aus den Gerichtsakten).

In späteren Vernehmungen eskalierte die Folter weiter. Birinci wurde vollständig entkleidet, seine Genitalien wurden gewaltsam zusammengedrückt, und er wurde mit dauerhaften sexuellen Schäden und Impotenz bedroht. Ihm wurde gesagt, er werde seiner Familie nie wieder ins Gesicht sehen können. Er wurde bäuchlings auf den Boden gelegt, während seine Arme in unnatürliche Positionen nach hinten gezwungen wurden; anschließend wurde er auf den Rücken gedreht, seine Füße wurden nass gemacht und die Fußsohlen wiederholt mit einem Schlagstock geschlagen. Er wurde mit dem Schlagstock an Armen, Hals und Körper geschlagen; der Schlagstock wurde ihm in den Mund gezwungen, Wasser hineingegossen und verdreht, was Erstickungsangst auslöste. Währenddessen wurde er fortlaufend beschimpft, mit dem Tod bedroht und es wurden Drohungen gegen seine Ehefrau und Tochter ausgesprochen, einschließlich der Ankündigung, sie zur Polizeistation zu bringen und vor seinen Augen zu misshandeln [3].

Weitere Folterschilderungen

Protokoll über körperliche Schäden
Abb. 3 & 4: Fortsetzung der Zeugenaussage über schwere körperliche und psychische Misshandlung.

Diese Handlungen waren weder isoliert noch spontan. Sie wurden systematisch über mehrere Tage hinweg durchgeführt, oft über Stunden andauernd, und zielten eindeutig darauf ab, seinen Willen zu brechen und Informationen zu erzwingen. Die körperlichen Folgen traten unmittelbar ein. Birinci brach wiederholt zusammen, erbrach sich, konnte weder essen noch trinken, und seine Bauchschmerzen verschlimmerten sich zunehmend. Am 28. Juli 2016 wurde er nach einer weiteren langen Vernehmung eine Treppe hinuntergeführt, wobei ihm auf jeder Stufe in den Bauch geschlagen wurde; anschließend wurde er bewusst von hinten gestoßen. Kurz darauf verschlechterte sich sein Zustand dramatisch, er verlor das Bewusstsein und wurde zunächst in einen Gebetsraum und anschließend zur medizinischen Untersuchung gebracht.

Vom Polizeigewahrsam auf den Operationstisch: Innere Blutungen und Intensivstation

In diesem Stadium untersuchte ein anderer Arzt ihn ordnungsgemäß und ordnete umgehend einen Krankenwagen an, da Birinci an inneren Blutungen litt und Lebensgefahr bestand. Nachfolgende Krankenhausuntersuchungen bestätigten innere Blutungen und einen Darmriss, was eine Notoperation und einen längeren Krankenhausaufenthalt erforderlich machte. Birinci wurde operiert und 21 Tage lang auf der Intensivstation behandelt [4].

Aussage des Notarztes Mustafa Avci

Abb. 5: Aussage des Arztes Dr. Mustafa Avci über den kritischen Zustand des Opfers.

Strafanzeigen und Einstellung des Verfahrens

Der Geschädigte und seine Ehefrau erstatteten am 2. August 2016 bzw. am 24. August 2016 jeweils gesonderte und äußerst detaillierte Strafanzeigen wegen der erlittenen Folter. Dennoch entschied die Staatsanwaltschaft Antalya, keine Strafverfolgung einzuleiten. Mit Entscheidung vom 15. August 2017 wurde das Verfahren wegen des Vorwurfs der Misshandlung durch Polizeibeamte eingestellt.

Feststellung des Verfassungsgerichts – ohne wirksame Beweissicherung

Daraufhin erhob Eyüp Birinci am 25. Januar 2018 Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht der Türkei. Mit Urteil vom 18. Mai 2021 stellte das Verfassungsgericht fest, dass die verfahrensrechtliche Dimension des in Artikel 17 Absatz 3 der Verfassung garantierten Folterverbots verletzt worden war. Es ordnete an, eine Abschrift der Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Antalya zu übermitteln, um eine erneute Untersuchung zur Beseitigung der Folgen der Verletzung durchzuführen. Das Gericht traf jedoch keine einstweiligen Anordnungen oder verbindlichen Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen.

Wiederaufnahme der Ermittlungen und Anklageerhebung

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts erhob die Staatsanwaltschaft Antalya mit Anklageschrift vom 14. Juni 2024 (Ermittlungsnr. 2021/51882 – Anklagenr. 2024/20317) öffentliche Klage gegen die Angeklagten İbrahim Halil Kuşak, Muhsin Türkel, Süleyman Kundakçı und Fevzi Yılmaz wegen Straftaten nach den Artikeln 94/1, 95/1-d, 95/3, 37/1 und 53 des türkischen Strafgesetzbuches.

Zeugenaussagen vor Gericht: Übereinstimmend, detailliert und glaubwürdig

Die Geschehnisse stützen sich nicht allein auf die Aussagen Birincis. Zahlreiche Mitgefangene, die im selben Polizeigewahrsam festgehalten wurden, sagten eidlich vor dem 3. Schweren Strafgericht Antalya aus und schilderten detailliert und übereinstimmend seinen Zustand und die Misshandlungen.

Der Notarzt Orkun Gürbüz erklärte, Birinci sei wegen der Verschlechterung seines Zustands vom Sema-Yazar-Gesundheitszentrum ins Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus Antalya verlegt worden; sein Allgemeinzustand sei schlecht gewesen, er habe starke Bauchschmerzen gehabt, nicht sprechen können und sich in Lebensgefahr befunden.

Weitere Zeugen – darunter Sadullah Topuz, Fevzi Akça, İbrahim Özdemir, Umur Tekin, Hamza Balcı, Bahadır Dalkıran, Osman Aslan, Cevher Dağ und Süleyman Hilmi Temiz – bestätigten unabhängig voneinander, dass Birinci nach jeder Vernehmung schwer misshandelt, blutend, kaum ansprechbar oder bewusstlos in den Gewahrsam zurückgebracht wurde und schließlich aufgrund seines kritischen Zustands abgeführt wurde.

Aussage des Notarztes Mustafa Avci
Protokoll über körperliche Schäden
Protokoll über körperliche Schäden
Witness testimony

Abb. 6-9: Gesammelte Zeugenaussagen von Mitgefangenen, die die Folterspuren bestätigen.

Verrat an der ärztlichen Ethik: Leugnung der Folter im Gewahrsam

Während des Gewahrsams wurde Eyüp Birinci mehrfach von demselben Arzt untersucht, der jeweils Berichte mit dem Inhalt „keine Spuren von Misshandlung“ ausstellte. Dieser Arzt, Dr. Fevzi Yılmaz, erklärte vor Gericht, dass er zum damaligen Zeitpunkt als Professor am Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus Antalya tätig gewesen sei. Trotz seines akademischen Rangs und seiner beruflichen Verantwortung führte er entweder keine ernsthafte körperliche Untersuchung durch oder beschränkte sich auf oberflächliche Fragen, obwohl sichtbare Verletzungen, Blutungen, Schwellungen und starke Schmerzklagen vorlagen. Erst der später behandelnde Notarzt erkannte die inneren Blutungen und veranlasste die sofortige Krankenhauseinweisung [5].

Die wiederholte Ausstellung von Bescheinigungen ohne Misshandlungsfeststellung durch einen hochrangigen Arzt stellt eine zentrale Säule des Straflosigkeitsmechanismus in diesem Fall dar.

Medical documentation and disregard
Abb. 10: Dokumentation über die unzureichenden medizinischen Untersuchungen während des Gewahrsams.

Ermittlungs- und Strafverfahren enden in Straflosigkeit

Trotz der umfangreichen Beweislage kam es schließlich am 9. Januar 2026 zum Freispruch sämtlicher Angeklagter – einschließlich der Polizeibeamten und des Professors – durch das 3. Schwere Strafgericht Antalya. Das Gericht berief sich auf den Zweifelssatz (in dubio pro reo) und ignorierte die Gesamtheit der konsistenten Zeugenaussagen, medizinischen Befunde und die Feststellungen des Verfassungsgerichts.

Kein Einzelfall, sondern strukturelles Problem

Der Fall Eyüp Birinci ist kein Einzelfall. Wie auch andere Verfahren, etwa der Fall Savaş Kasap, zeigt er ein strukturelles Muster auf, in dem Folter zwar verfassungsrechtlich festgestellt, strafrechtlich jedoch nicht sanktioniert wird.

Schlussfolgerung: Ein vollständiger Kreislauf der Straflosigkeit

Insgesamt offenbart der Fall Eyüp Birinci einen vollständigen Kreislauf der Straflosigkeit: Folter unter vollständiger staatlicher Kontrolle, detaillierte und übereinstimmende Zeugenaussagen vor Gericht, medizinische Komplizenschaft, verspätete und wirkungslose verfassungsgerichtliche Kontrolle und letztlich ein Freispruch aufgrund von Beweisdefiziten, die maßgeblich durch staatliches Unterlassen verursacht wurden. Der Fall zeigt deutlich, dass innerstaatliche Rechtsbehelfe in der Praxis keinen wirksamen Schutz oder echte Rechenschaftspflicht bei Folter durch Sicherheitskräfte gewährleisten.

Bestätigt durch internationale Aufsicht: Feststellungen des CPT des Europarates

Die im vorliegenden Fall festgestellte medizinische Komplizenschaft und die formelhafte Leugnung von Misshandlungen stehen zudem nicht isoliert, sondern fügen sich in ein von internationalen Überwachungsmechanismen wiederholt dokumentiertes strukturelles Problem ein. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates hat in mehreren seiner Berichte über Besuche in der Türkei ausdrücklich festgestellt, dass medizinische Untersuchungen von Personen im Polizeigewahrsam häufig unzureichend, oberflächlich und rein formaler Natur sind [6].

Nach den Feststellungen des CPT werden ärztliche Untersuchungen in Gewahrsamssituationen vielfach in Anwesenheit von Polizeibeamten, ohne Wahrung der ärztlichen Vertraulichkeit, ohne gründliche körperliche Untersuchung und ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation von Verletzungen durchgeführt. Der Ausschuss hat wiederholt hervorgehoben, dass ärztliche Berichte sich oft auf standardisierte Formulierungen beschränken, wie etwa das pauschale Festhalten, es lägen „keine Spuren von Misshandlung“ vor, ohne dass eine echte klinische Untersuchung vorgenommen worden wäre.

Der CPT hat ferner betont, dass derartige formalistische medizinische Untersuchungen nicht nur den Anforderungen der ärztlichen Berufsethik widersprechen, sondern auch eine zentrale Rolle bei der Verschleierung von Folter und Misshandlung spielen und damit systemisch zur Straflosigkeit beitragen. Insbesondere wurde kritisiert, dass Verletzungen entweder gar nicht dokumentiert oder fälschlich als durch Stürze oder Selbstverletzungen verursacht dargestellt werden, wodurch spätere strafrechtliche Ermittlungen faktisch unterlaufen werden.

Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten des im vorliegenden Verfahren angeklagten Arztes, der trotz offensichtlicher Verletzungen und schwerer Beschwerden wiederholt Berichte mit dem Inhalt „keine Misshandlung“ ausstellte, nicht als individuelle Fehlleistung, sondern als Teil eines breiter angelegten, vom CPT wiederholt beanstandeten strukturellen Musters. Die Übereinstimmung zwischen den Feststellungen des CPT und den Geschehnissen im Fall Eyüp Birinci unterstreicht, dass medizinische Untersuchungen im Polizeigewahrsam in der Türkei in zahlreichen Fällen zu einer bloßen Formalität degradiert werden und ihre zentrale Schutzfunktion gegenüber Folter faktisch verlieren.


Referenzen und Quellen

  1. Vgl. Verfassungsgericht der Türkei, Urteil vom 18.05.2021, Individualbeschwerde Nr. 2018/3691. ↩
  2. Aussage Eyüp Birinci, Protokoll der Hauptverhandlung, 3. Schweres Strafgericht Antalya, Az. 2024/363. ↩
  3. Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Antalya, Ermittlungs-Nr. 2021/51882. ↩
  4. Medizinischer Bericht des Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses Antalya, Juli 2016. ↩
  5. Istanbuler Protokoll: Leitfaden für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer Behandlung. ↩
  6. Vgl. CPT Berichte über Besuche in der Türkei (z.B. CPT/Inf (2020) 24), betreffend die Unzulänglichkeit medizinischer Untersuchungen. ↩

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Massenverhaftungen von Mitgliedern der Gülen-Bewegung 2024

Mass Arrests Of Members Of The Gülen Movement

ALS METHODE DER KOLLEKTIVEN SCHULD UND BESTRAFUNG
HRD ist eine angesehene Nichtregierungsorganisation, die 2018 in Deutschland von türkischen Juristen, ehemaligen Beamten und Unternehmern gegründet wurde, die in Deutschland und Europa politisches Asyl suchen. Mit einem tiefen Verständnis für die vorherrschenden Menschenrechtsverletzungen und die Kultur der Straflosigkeit in Ländern wie der Türkei setzt HRD auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene verschiedene Strategien ein, um dauerhafte Veränderungen zu bewirken und die Lebensumstände der Opfer zu verbessern.
Der Verein „Aktion Flüchtlingshilfe e.V.“ wurde 2018 von Berlinern und Flüchtlingen gegründet, die in der Türkei Opfer politischer Diskriminierung geworden sind. Ziel des Vereins ist es einerseits, Flüchtlinge im Asylverfahren zu unterstützen und andererseits, ihnen bei der Integration in die lokale Gesellschaft zu helfen. Eine weitere Aufgabe des Vereins ist es, Rechtsverletzungen (wie Verfolgung) und Diskriminierung in den Herkunftsländern öffentlich zu machen.

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In der Türkei werden politisch motivierte Inhaftierungen und Festnahmen gegen Kurden und Mitglieder der Gülen-Bewegung durch Massenprozesse und Massenverhaftungen durchgeführt. In diesen Fällen werden Verdächtige oder Angeklagte kollektiv aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer bestimmten Gruppe inhaftiert und verhaftet, nicht aufgrund konkreter begangener Taten. Es gibt keine Individualisierung von Verbrechen und Strafen. Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe reicht aus, um als „Verräter“ und „Staatsfeind“ beschuldigt zu werden; Beweise und Schuldbelege werden erst nach der Festnahme produziert und beschafft.

Die Mitglieder der Gruppe gelten von vornherein als schuldig. Daher spielt es keine Rolle, welche Handlung sie konkret begangen haben. Das Individuum wird eliminiert, und durch kollektive Vorurteile wird eine Schuld gegen eine Gruppe konstruiert. Die Anschuldigungen richten sich kollektiv gegen alle Angeklagten, denen vorgeworfen wird, das Land zu zerstören, mit ausländischen Feinden zu kollaborieren, einen Staatsstreich versucht zu haben und Mitglieder einer Terrororganisation zu sein. Es spielt keine Rolle, mit welchen Handlungen sie dieses Vergehen begangen haben. Obwohl eine Handlung vorliegen muss – eine Handlung eines Individuums, die im strafrechtlichen Sinne einen Gesetzesverstoß darstellt –, können völlig legale Aktivitäten von Einzelpersonen, die Bücher, die sie lesen, ihre Beiträge in sozialen Medien, wie viele Kinder sie haben, ob sie eine Abtreibung hatten, ob sie behinderte Kinder haben, mit wem sie chatten oder mit wem sie zusammenwohnen, als ausreichende Beweise angesehen werden, um sie als Mitglied einer Terrororganisation darzustellen.

Das Recht einer Person auf Freiheit und Sicherheit wird gegenüber politischen Gegnern erheblich eingeschränkt, und selbst das natürlichste Verhalten kann durch politische Interpretation als Straftat ausgelegt werden. In vielen Entscheidungen von Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen wurde bisher festgestellt, dass die „weitverbreitete und systematische Inhaftierung oder andere schwerwiegende Freiheitsberaubung“ gegen Mitglieder der Gülen-Bewegung das Ausmaß von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreicht hat[1].

Tatsächlich betont die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen, dass Massenfestnahmen, Massenverhaftungen und Massenverurteilungen in der Türkei kollektiv gegen eine Gruppe verhängt werden, ohne Individualisierung von Straftaten und Strafen. In ihrem Urteil zu 94 Militärschülern, die im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 15. Juli 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, stellte sie fest, dass „Massenprozesse den Interessen der Gerechtigkeit widersprechen und nicht den Standards eines fairen Verfahrens entsprechen, da es unmöglich ist, während solcher Prozesse eine spezifische Bewertung der individuellen Verantwortung vorzunehmen“[2].

Die Militärschüler wurden von Ermittlungsbeamten, Staatsanwälten und der Presse von Beginn des Verfahrens an als „Verräter“ und „Terroristen“ gebrandmarkt, und das Recht auf Unschuldsvermutung wurde ihnen allen verweigert. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass das Gericht es versäumt hatte, die Verantwortung jedes einzelnen Angeklagten zu bewerten und die bereits verhängte Strafe zu individualisieren. Insbesondere betont die Arbeitsgruppe, dass die Unschuldsvermutung einer der fundamentalen Grundsätze eines fairen Verfahrens ist und daher nicht außer Kraft gesetzt werden darf; sie garantiert, dass keine Schuld angenommen werden kann, bis die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Sie stellte somit im Fall der 94 Militärschüler einen Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte fest[3].

Leider rechtfertigen alle Gerichte in der Türkei, einschließlich des Verfassungsgerichts, weiterhin Praktiken, die internationalen Grundsätzen bezüglich verlängerter Untersuchungshaft widersprechen. Tatsächlich kam das türkische Verfassungsgericht in der Entscheidung zu Erdal Tercan zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Personen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Gülen-Bewegung oder terrorismusbezogener Delikte verhaftet wurden, für bis zu 18 Monate ohne Vorführung vor einen Richter/ein Gericht während des Ausnahmezustands das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit nicht verletzt[4]. Selbst das türkische Verfassungsgericht befand die Entscheidung, die Haft 18 Monate lang ohne Vorführung vor einen Richter oder ein Gericht fortzusetzen, für rechtmäßig. Diese Praxis ist wesentlich, um zu zeigen, wie weit die türkischen Gerichte von den Standards der UN-Justizorgane und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entfernt sind. Wiederum hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem jüngsten Urteil gezeigt, dass die fortgesetzte Inhaftierung der Journalistin Ayşenur Parıldak für sechs Monate ohne Vorführung vor einen Richter oder ein Gericht ihre Rechte verletzt[5].

Nach den Erkenntnissen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen werden viele Rechtsverteidiger (wie Osman Kavala, Eren Keskin, Selçuk Kozağaçlı, Turan Canpolat), die vom türkischen Staat unter Androhung von Haftstrafen von 10 Jahren oder mehr vor Gericht gestellt und inhaftiert werden – insbesondere Menschenrechtsverteidiger und Anwälte –, willkürlich ihrer Freiheit beraubt und in verschiedenen Gefängnissen festgehalten[6]. Eine von ihnen, die Anwältin Ebru Timtik, starb im Gefängnis an den Folgen eines Hungerstreiks[7].

In der Türkei sind Massenfestnahmen und Verhaftungen von 40-50 Personen, die vom Innenministerium fast jeden Monat über soziale Medien und visuelle Medienorgane mit einer großen Inszenierung angekündigt werden, zu gängigen Praktiken bei willkürlichen Terrorismusbeschuldigungen und Ermittlungen geworden. Hunderte von Menschen werden jeden Monat willkürlich massenhaft festgenommen und verhaftet, ohne Individualisierung ihrer Straftaten und ohne dass ihnen mitgeteilt wird, welcher Straftat sie persönlich beschuldigt werden, einfach weil sie der Gülen-Bewegung angehören. Die Regierung wendet weiterhin ein feindliches Strafrecht gegen eine Gruppe an, die sie als politisch kriminell und feindlich betrachtet, und tritt dabei die Prinzipien des nationalen und internationalen Rechts mit Füßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen sowie die Gründe für Haft und Festnahme, die in Dutzenden von Urteilen bisher nachdrücklich als rechtswidrig betont wurden, werden in der heutigen Türkei weiterhin willkürlich als Methode zur Freiheitsberaubung eingesetzt.

Nach offiziellen Angaben des Innenministeriums wurden zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 21.02.2024 insgesamt 4.022 Operationen gegen die Gülen-Bewegung durchgeführt und 6.045 Verdächtige festgenommen[8]. Wie zu verstehen ist, wurden in 9 Monaten 6.045 Menschen nur wegen ihrer Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung festgenommen, ohne zu wissen, was ihre Vergehen waren, während durchschnittlich 672 Menschen jeden Monat verhaftet und inhaftiert wurden. Bisher wurden bei den Operationen gegen die Gülen-Bewegung keine Waffen, Sprengstoffe usw. sichergestellt. Die bei den festgenommenen Personen beschlagnahmten Materialien sind Bücher, elektronische Geräte wie Mobiltelefone und Computer sowie Geld[9].

Betrachtet man die Justizstatistik des Justizministeriums, werden die Zahlen der Terrorismusermittlungen, Festnahmen und Verhaftungen deutlich. Laut Statistik beträgt die Zahl der allein im Jahr 2021 eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verbrechens der bewaffneten Terrororganisation gemäß Artikel 314 des türkischen Strafgesetzbuchs 191.964. Mit anderen Worten wurden allein im letzten Jahr fast 200.000 Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation eingeleitet. Zwischen 2016 und 2021 erreichte die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation 1.768.530[10]. Nach Daten von 2022 und 2023 wird geschätzt, dass die Zahl der Personen, die aufgrund von Ermittlungen wegen terroristischer Vereinigung gerichtlichen Verfahren, Festnahmen und Verhaftungen ausgesetzt waren, bei 2,2 Millionen liegt.

Obwohl seit dem sogenannten Putschversuch am 15. Juli 2016 acht Jahre vergangen sind, dauern Massenoperationen, Massenverhaftungen und Festnahmen ohne vernünftige, gerechtfertigte und rechtliche Gründe an, um die Mitglieder der Gülen-Bewegung einzuschüchtern und die Gesellschaft dazu zu bringen, die Wahrnehmung einer Terrororganisation zu akzeptieren. Ein Blick auf die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen offenbart, wie der türkische Staat die Maßnahme der Haft missbraucht hat und wie er das Konzept der Terrorismusbekämpfung missbraucht und als Werkzeug der Unterdrückung gegen Dissidenten eingesetzt hat.

Statistische Daten zu den Arten der Anklagen gegen die Gülen-Bewegung bei diesen Festnahmen und Verhaftungen, die regelmäßig und intensiv jeden Monat durchgeführt werden, sind ebenfalls entscheidend, um die Bösartigkeit dieser sogenannten Terrorismusoperationen zu zeigen. Die Gründe und Raten der Festnahmen und Verhaftungen sind wie folgt:

  • Konto bei der Bank Asya[11]: 35,98 %
  • Geständige und Hinweisgeber/Zeugenaussagen: 31,87 %
  • Die Organisation, für die sie arbeiten: 25,59 %
  • Installation/Nutzung von ByLock: 23,71 %
  • Mitgliedschaft in geschlossenen Gewerkschaften: 20,45 %
  • Nennung auf Listen (Filling Lists)[12]: 20,42 %
  • Arbeit in geschlossenen Institutionen: 16,45 %
  • Kinder auf geschlossene Schulen geschickt: 15,88 %
  • Teilnahme an Gesprächen/Reisen: 13,90 %
  • Kontakt zur Gülen-Bewegung: 13,12 %
  • Aussagen geheimer Zeugen: 10,36 %
  • Zeitungs-/Zeitschriftenabonnement: 10,17 %
  • Spenden an die Gülen-Bewegung: 9,96 %
  • Mitgliedschaft in geschlossenen Vereinen: 8,58 %
  • Informationen aus dem sozialen Umfeld: 7,20 %
  • Unterstützung der Organisation: 5,58 %
  • Erhalt eines Telefonanrufs von einem verärgerten Anrufer: 5,25 %
  • Verfassen oppositioneller Beiträge in sozialen Medien: 3,79 %
  • Nicht wissen, was eine strafrechtliche Anklage ist: 2,41 %
  • Teilnahme an Protestaktionen: 1,70 %
  • Unterzeichner der Friedenspetition (Peace Signatory) geworden: 1,38 %
  • Teil des Kampfes für Arbeit und Demokratie sein: 1,21 %
  • Versuchter Putsch: 0,40 %
  • Sonstiges: 3,44 %

Die Feldforschung und Berichterstattung von Amnesty International zur Türkei[13] listet die Gründe für diese Verhaftungen, Festnahmen und Säuberungen im öffentlichen Sektor ähnlich auf. Kommunikation mit Führungskräften der Gülen-Bewegung, Sicherstellung der Kommunikation zwischen Mitgliedern der Gülen-Bewegung, Aufenthalt in Häusern, die der Gülen-Bewegung angegliedert sind, Teilnahme an verschiedenen anderen Aktivitäten auf Anweisung der Gülen-Bewegung (Ausflüge, Picknicks, Treffen usw.). Organisationen stellen keine gerechtfertigte Rechtsgrundlage für Verhaftungen oder die Verlängerung von Haftentscheidungen dar[15].

Ebenso entschied die 2. Kammer des EGMR im Fall Mecit und andere gegen die Türkei vom 12. Dezember 2023 (betreffend insgesamt 82 Personen) bezüglich der ursprünglichen Haftbefehle:

  • Nutzer des ByLock-Nachrichtensystems zu sein,
  • Ein Konto bei der Bank Asya zu haben, die angeblich mit der Gülen-Bewegung verbunden ist,
  • Besitz von Publikationen, die der Gülen-Bewegung nahestehen,
  • Besitz von Ein-Dollar-US-Banknoten mit der Seriennummer „F“, was für Fethullah Gülens Initialen stehen soll,
  • Arbeit in oder Mitgliedschaft bei Institutionen und Organisationen, die der Gülen-Bewegung angegliedert sind,

Das Gericht hat entschieden, dass solche Handlungen keine Gründe für eine Verhaftung sein können[16].

Aus den oben genannten Gründen wird geschätzt, dass bis 2024 2,2 Millionen Menschen aufgrund von Terrorismusermittlungen strafrechtlich verfolgt, festgenommen oder verhaftet wurden. Nach offiziellen Angaben des türkischen Staates[17] wurden 2,2 Millionen Menschen, die nichts mit diesen Ereignissen zu tun hatten, wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation strafrechtlich verfolgt, verglichen mit 4.891 Personen, die wegen bewaffneten Aufstands in der Nacht des 15. Juli 2016 verurteilt wurden, und 4.891 Personen, die wegen ihrer tatsächlichen Beteiligung an den Ereignissen verurteilt wurden. Zwischen dem 15. Juli 2016 und dem 20. Juni 2022 wurden 332.884 Personen unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung festgenommen; 101.000 von ihnen wurden verhaftet, und 104.000 Personen wurden gerichtlichen Kontrollauflagen unterworfen[18]. Die zwischen Juni 2022 und März 2024 Festgenommenen sind in dieser Zahl nicht enthalten.

Europol-Statistiken über die Gesamtzahl der Terrorismusfälle/-ermittlungen mit Verurteilungen und Freisprüchen in ganz Europa aufgrund von Terrorismusermittlungen: 2019 fanden 520, 2020 422, 2021 423 und 2022 427 Prozesse statt[19].

Wiederum wird nach Europol-Statistiken die Zahl der Personen, die wegen terroristischer Handlungen auf dem europäischen Kontinent verhaftet wurden, im Jahr 2021 auf 388 berechnet[20] (260 Dschihadisten, 64 Rechtsterrorismus, 19 Linksterrorismus, 26 Ethno-/Separatisten/Nationalisten, 5 Sonstige, 14 Nicht spezifiziert). Im Jahr 2022 beträgt die Zahl der in ganz Europa verhafteten Mitglieder terroristischer Vereinigungen 380. Wenn man bedenkt, dass im Zeitraum 2016-2023 in der Türkei 2,2 Millionen Menschen in Terrorismusermittlungen verwickelt waren, ist klar, dass Terrorismusermittlungen in der Türkei missbraucht und als Waffe gegen die Opposition eingesetzt wurden. Im Vergleich zu europäischen Daten beträgt die Zahl der Terrorismusfälle in der Türkei allein im Jahr 2022 38.910, während die Zahl der Personen, die in diesen Fällen wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagt wurden, 43.386 beträgt[21].

EIN KÜNSTLICHE-INTELLIGENZ-ÄHNLICHER ALGORITHMUS UND EIN FETÖMETER

Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien, die von den türkischen Sicherheitsdiensten und Gerichten für Anschuldigungen wegen terroristischer Vereinigungen, Festnahmen und Verhaftungen verwendet werden, wurde 2019 ein weiteres System entwickelt, diesmal von einem Angehörigen der Streitkräfte, genannt Fetömeter, das algorithmische Berechnungen ähnlich wie künstliche Intelligenz verwendet, um Kriminelle zu identifizieren[22]. Mit dieser algorithmischen Berechnungsmethode, die aus insgesamt 97 Hauptkriterien und 290 Unterkriterien besteht, wurden Berichte über 810.000 Menschen erstellt, indem alle dem Staat zur Verfügung stehenden personenbezogenen Daten verwendet wurden[23]; basierend auf diesen Daten wurden Menschen aus ihren Jobs entlassen und durchliefen gleichzeitig Festnahme- und Haftphasen[24]. Festnahme-, Haft- und Verurteilungsverfahren wurden im Rahmen der in diesem System festgelegten Kriterien fortgesetzt. Darüber hinaus wird das algorithmische Computersystem namens Fetömeter, das bestimmt, ob eine Person Mitglied einer Terrororganisation ist, verwendet, um eine breite Palette von Informationen über Ehepartner, Kinder sowie Verwandte ersten und zweiten Grades der Person zu scannen. Solche Praktiken widersprechen vollkommen den Prinzipien der Unschuldsvermutung und der Individualität von Straftaten und Strafen. Unter Verwendung des algorithmischen Systems namens Fetömeter wurden fast hundert Luftwaffenkadetten in ihren 20ern zu lebenslanger Haft verurteilt, und sie befinden sich immer noch im Gefängnis[25].

Gemäß dem entwickelten System gilt zum Beispiel, noch nie eine Abtreibung gehabt zu haben oder keine Abtreibung gehabt zu haben, obwohl während der Schwangerschaftsvorsorge bekannt war, dass sie ein behindertes Kind bekommen würde, als Kriterium für die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation[26].

Tatsächlich gehören zu den Gründen für die Festnahme und Verhaftung von Frauen, deren Ehemänner im Gefängnis sind, auch Gründe wie die Art und Weise, wie sie die Miete für ihr Haus bezahlt, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreitet und warum sie weiterhin in der Großstadt lebt, obwohl ihr Mann im Gefängnis ist[27].

Rechtswidrige Festnahmen und Verhaftungen dauern entgegen den Prinzipien des nationalen und internationalen Rechts an und richten sich ohne Diskriminierung gegen Personen, die in der Gesellschaft benachteiligt sind, wie Behinderte, Schwangere, ältere Menschen usw. Verhaftungen von kranken, schwerbehinderten, älteren Menschen und schwangeren Frauen werden aufgrund willkürlicher Haftgründe fortgesetzt, die ganz am Anfang des Berichts oben aufgeführt sind und über die der EGMR und die UN zuvor Dutzende Male entschieden haben, dass sie keine Straftat darstellen. Hunderte politische Gefangene/Mitglieder der Gülen-Bewegung oder Mitglieder der kurdischen Bewegung, die über 90 % körperlich behindert sind und nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen und sich zu waschen, werden weiterhin in Gefängnissen festgehalten und werden erst aus den Gefängnissen entlassen, wenn sie im Sterben liegen oder auf der Intensivstation sind[28]. Bilal Konakci, einst selbst Polizist, der bei einer Bombenentschärfungsoperation seine Augen und Hände verlor, ist eine solche Person[29].

In dieser Zeit wurde Bilal Konakci wegen Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung zu 7 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, verbrachte 20 Monate in Untersuchungshaft und wurde erst nach langem öffentlichem Druck freigelassen[30]. Der sehbehinderte Anwalt Mehmet Ali Ucar ist einer der behinderten Gefangenen, der allein wegen eines Kontos bei der Bank Asya, Spenden an geschlossene Organisationen und Beiträgen in sozialen Medien zu 8 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde[31]. Diese Häftlinge und Gefangenen sind der Gnade anderer Häftlinge und Gefangenen in den Gefängnissen ausgeliefert, und alle ihre Pflege-, Ernährungs- und Reinigungsbedürfnisse werden von ihren Mitgefangenen erfüllt.

Diese Entschuldigungen werden bei Menschen nicht berücksichtigt, deren Kinder schwerbehindert sind, die für die Pflege und Unterstützung der Familie arbeiten müssen und die daher ohne Untersuchungshaft vor Gericht gestellt werden sollten. Einerseits wird die Familie zur Armut verdammt. Gleichzeitig werden alle medizinischen Behandlungs- und Sozialpflegekosten für das behinderte Kind, das sich außer Landes befindet, aufgrund des verhafteten Mitglieds der Gülen-Bewegung gestrichen. Selbstmordvorfälle treten bei Familien auf, die auf diese Weise unter schwerem Druck stehen. Seher Bas, deren Mann wegen Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung verhaftet und inhaftiert wurde, tötete ihren 17-jährigen Sohn mit Zerebralparese und beging selbst Selbstmord, weil alle Sozialleistungen gestrichen wurden[32].

Richter Seyfullah Cakmak, der unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung verhaftet wurde, obwohl er zwei schwerbehinderte Kinder hatte, wurde weiterhin im Gefängnis festgehalten, wobei alle Sozialleistungen für seine Kinder gestrichen wurden, obwohl er ohne Untersuchungshaft hätte vor Gericht gestellt werden können[33]. Alparslan Altan, der verhaftet wurde, als er Mitglied des Verfassungsgerichts war, wurde trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Verletzung seiner Rechte nicht aus dem Gefängnis entlassen und gezwungen, sieben Jahre lang getrennt von seinem Sohn zu leben, der wegen Autismus behandelt wird.

Yakup Ali Çetin, der zu 98 % behinderte und autistische Sohn von Eyüp Çetin, einem Lehrer, der per Dekret im Ausnahmezustand entlassen wurde und im E-Typ-Gefängnis Konya inhaftiert ist, wurde die Invalidenrente gestrichen und er wurde gezwungen, getrennt von seinem Vater zu leben[34].

Yusuf Kerim Sayin, der unheilbar an Krebs erkrankt war und sich in Behandlung befand, wurde die Entlassung seiner Mutter verweigert, und er musste diese schwere Krankheit allein im Krankenhaus bekämpfen, als er die mütterliche Fürsorge am meisten brauchte. Leider durfte er in den letzten Phasen seines Lebens nicht bei seiner Mutter sein und starb am[35]. Mahmut Basyigit, der derzeit zum 4. Mal mit schwerem Krebs im Gefängnis ist, wird trotz seiner Krankheit, die sich jeden Tag verschlimmert, weiterhin gefangen gehalten[36].

Mitglieder der Gülen-Bewegung, die schwer kranke und behinderte Kinder haben, wurden einem gesonderten Bestrafungssystem unterworfen, entweder indem beide Elternteile gleichzeitig verhaftet wurden oder indem der Vater, der der Ernährer der Familie ist und ohne Untersuchungshaft vor Gericht gestellt werden könnte, verhaftet wurde, obwohl ihre Kinder sie brauchen. Bei Familien mit schwer kranken und behinderten Kindern werden alle Arten von Sozialhilfe und Versicherungen gestrichen, und für die verbleibenden Familienmitglieder wird ein separater Bestrafungsprozess durchgeführt.

Politische Gefangene sind Diskriminierung durch die Gefängnisverwaltung ausgesetzt. Zu den diskriminierenden Entscheidungen der Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse der Gefängnisse gehört die diskriminierende Behandlung von kranken, älteren und schwangeren Frauen. Meistens können Überweisungen in Krankenhäuser aufgrund von Personalmangel und fehlenden angemessenen Transportmöglichkeiten nicht vorgenommen werden. Im Falle von Krankenhausverlegungen sind Häftlinge während der Transfers schweren Verletzungen ihrer Rechte ausgesetzt, einschließlich Nackturchsuchungen, Untersuchungen in Handschellen und vielen anderen Rechtsverletzungen.

BEHANDLUNG ENTGEGEN DER MENSCHENWÜRDE BEI FESTNAHME UND HAFT

Ähnlich sind erniedrigende und degradierende Festnahmen und Verhaftungen in der Türkei an der Tagesordnung. Menschen, die aussagen könnten, wenn sie eingeladen werden oder sogar wenn sie telefonisch gerufen werden, erleben, wie ihre Familienmitglieder vor den Augen ihrer Kinder in Gewahrsam genommen werden, während Operationen von Anti-Terror-Teams mit schweren Waffen vor den Augen ihrer Kinder durchgeführt werden; durch Gewaltanwendung und rohe Gewalt bei diesen Festnahmen wird versucht, das Bild einer gefährlichen Organisation in den Augen der Öffentlichkeit zu erzeugen. Bis zum heutigen Tag gab es keinen Widerstand, keine Gegenwehr, Konfrontation oder Fluchtversuche bei der Umsetzung von Festnahme- oder Haftmaßnahmen.

Ali Aydeniz, dessen Tochter von der Polizei gesucht wurde, weil sie an einer der Gülen-Bewegung angegliederten Universität arbeitete, wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe verurteilt, nur weil er seine Tochter beschützte und in seinem Auto gefasst wurde. Ali Aydeniz, dem aufgrund von Diabetes ein Bein amputiert worden war, wurde nach der Operation weiterhin mit Handschellen an sein Bett gefesselt gehalten[37].

Pinar Sana, eine Frau im Rollstuhl, deren Vater wegen Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung inhaftiert ist, wurde Nackturchsuchungen und einer Behandlung entgegen der Menschenwürde unterzogen, als sie ihren Vater im Gefängnis besuchte[38].

JUGENDLICHE, DIE VOR DER PUBERTÄT STANDEN UND VERHAFTET WURDEN

Eine weitere Rechtswidrigkeit bei der Durchführung der Festnahmen und Verhaftungen ist die Einleitung neuer Terrorismusermittlungen gegen Personen, die am 15. Juli 2016, als der angebliche Putschversuch stattfand, zwischen 12 und 17 Jahre alt waren und damals Kinder waren, aber inzwischen 18 Jahre alt geworden und strafmündig sind. Acht Jahre nach dem sogenannten Putschversuch werden Terrorermittlungen, Festnahmen und Verhaftungen gegen junge Menschen durchgeführt, die zu diesem Zeitpunkt Kinder waren.

Basierend auf den weltweiten Gefängnisstatistiken sind die Anzahl der Häftlinge in türkischen Gefängnissen in den letzten zehn Jahren, der Entwicklungsverlauf über die Jahre und die aktuellen Gefangenenzahlen im Vergleich zu Ländern in einer ähnlichen Liga wesentlich, um den Autoritarismus in der Türkei in den letzten zehn Jahren zu zeigen. Laut Gefängnisstatistiken ist die Türkei nach der Russischen Föderation das Land mit der höchsten Anzahl an Gefangenen in Gefängnissen in der europäischen Region. Mit anderen Worten rangiert sie in Europa an 2. Stelle in Bezug auf die Anzahl der Gefängnisinsassen.

Am 15. Juli 2016 wurde in der Türkei ein militärischer Aufstand von einigen Soldaten der türkischen Streitkräfte durchgeführt. Die politische Macht verkündete diesen Aufstand der Welt als Putschversuch zum Sturz der Regierung und der Demokratie und machte die Anhänger von Fethullah Gülen für diesen Aufstand verantwortlich. Fethullah Gülen wies diese Anschuldigungen zurück und forderte die Einrichtung einer internationalen Kommission zur Untersuchung des sogenannten Militärputschversuchs, aber die politische Macht lehnte diese Forderung ab.

Aufgrund des sogenannten Putschversuchs wurden 2,2 Millionen Menschen Terrorismusermittlungen unterzogen. Im Vergleich dazu wurden etwa 170.000 Menschen aus dem öffentlichen Dienst entlassen, weil sie Mitglieder einer Terrororganisation waren. Der Sprecher des Präsidenten, Ibrahim Kalin, erklärte im Namen der politischen Macht, dass diese Säuberungen im Rahmen des Prinzips der Läuterung/Lustration des Staates durchgeführt wurden, das in der ehemaligen DDR und den Ländern des kommunistischen Blocks angewendet wurde.

Zunächst ist es hilfreich, die Zahl der Personen zu analysieren, die Terrorismusermittlungen unterzogen und aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, sowie die Zahl des Militärpersonals, das angeblich am sogenannten Putschversuch teilgenommen hat. Diese Ziffern und Zahlen sind wesentlich, um das Ausmaß der Säuberungen und Gegenputsche gegen die Gegner durch die politische Macht nach dem sogenannten Putschversuch zu zeigen.

Laut Aussagen der politischen Macht und der türkischen Streitkräfte nahmen am 15. Juli 2016 insgesamt 8.651 Personalmitglieder an den Ereignissen teil. Der Anteil des Personals, das am sogenannten Putschversuch teilnahm, beträgt 1,5 Prozent des gesamten Personals der türkischen Streitkräfte. 1.676 dieser Personalmitglieder sind einfache Soldaten ohne Befehlsgewalt. 1.214 dieser Personalmitglieder sind Militärschüler, die an Militärschulen studierten[39]. Wenn man die Anzahl der Streitkräfteangehörigen im Rang, die angeblich am angeblichen Putschversuch teilgenommen haben, von der Anzahl der rangniedrigsten Soldaten und Militärschüler ohne Befehlsgewalt abzieht, bleiben 5.761 Militärangehörige in Rängen übrig, die angeblich am angeblichen Putschversuch beteiligt waren. Wiederum wurden nach offiziellen Angaben der türkischen Regierung insgesamt 289 Fälle gegen Militärpersonal in der Türkei im Zusammenhang mit dem sogenannten Putschversuch eröffnet. 4.891 Militärangehörige wurden zu Haftstrafen verurteilt, 1.634 wurden zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt, 1.366 wurden zu lebenslanger Haft verurteilt und 1.891 wurden zu befristeten Haftstrafen verurteilt. In den abgeschlossenen Prozessen wurden 3.760 Personen freigesprochen. Als Ergebnis beträgt die Zahl des Personals der türkischen Streitkräfte, das für den sogenannten Putschversuch vom 15. Juli 2016 zu Haftstrafen verurteilt wurde, 4.891 Personen, und es wird behauptet, dass mit dieser Anzahl an Militärpersonal ein Putschversuch gegen die politische Macht unternommen wurde[40].

Willkürlicher Freiheitsentzug und willkürliche Inhaftierung werden als Bestrafungsmittel eingesetzt, selbst wenn davon ausgegangen wird, dass die Personen unschuldig sind und freigesprochen werden. Inhaftierung durch verlängerte Untersuchungshaft wird bewusst missbraucht und in ein Bestrafungssystem für Personen verwandelt, die am Ende des Prozesses freigesprochen werden. Gemäß den Urteilen des EGMR und der UN werden Menschen, die am Ende des Prozesses sicher freigesprochen werden, bewusst 6-7 Jahre im Gefängnis gehalten, bis die Entscheidungen des Verfassungsgerichts und der internationalen Gerichte die Haftmaßnahme in eine Strafe verwandeln. Zum Beispiel wurde Yakup Şimşek, ein ehemaliger Mitarbeiter der Zeitung Zaman, zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt, dann zu 11 Jahren und drei Monaten Haft, nachdem der Kassationshof sein Urteil aufgehoben hatte, und schließlich freigesprochen, nachdem der Kassationshof sein Urteil erneut aufgehoben hatte. In der Zwischenzeit war Şimşek sechs Jahre und sieben Monate inhaftiert, was seine lange Haftzeit in ein Bestrafungssystem verwandelte. Eine Person, die in einem acht Jahre dauernden Prozess mit einem Urteil zu lebenslanger Haft sechs Jahre und sieben Monate inhaftiert war, wird schließlich freigesprochen, ist aber all die Jahre ihrer Freiheit beraubt worden. Auch wenn die erstinstanzlichen Strafgerichte wissen, dass Einzelpersonen schließlich durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Vereinten Nationen freigesprochen werden, verhängen sie eine faktische Strafe durch verlängerte Untersuchungshaft bis dahin[41]. Politische Oppositionsgruppen werden jahrelang inhaftiert, auch wenn klar ist, dass sie am Ende des Prozesses freigesprochen werden, und oft kann eine Person, die fünf Jahre oder länger verhaftet war, am Ende des Prozesses freigesprochen werden. Obwohl die Gerichte und die politische Macht wissen, dass die verhafteten Personen keine Straftat begangen haben und am Ende des Prozesses freigesprochen werden, greifen sie auf verlängerte Haft zurück, um sie zu bestrafen.

ENTSCHEIDUNGEN ÜBER HAFTFORTDAUER WERDEN AUFGRUND KLISCHEEHAFTER UND KURZER BEGRÜNDUNGEN GETROFFEN, UND ES WIRD EIN DAUERHAFTES HAFTREGIME ANGEWENDET

Artikel 100/3-a der Strafprozessordnung Nr. 5271 besagt, dass aufgrund des Bestehens eines dringenden Verdachts, dass eine der in Artikel 100/3-a der Strafprozessordnung Nr. 5271 aufgeführten Straftaten begangen wurde, die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten gemäß Artikel 100 und folgende der Strafprozessordnung Nr. 5271 angeordnet wird. Hunderte von Menschen werden gleichzeitig vor Gericht gestellt, und kein Häftling wird in der Entscheidung über die „Haftfortdauer“ erwähnt. Es wird nicht erklärt, welche Anklagen gegen welchen Häftling erhoben werden und warum seine Haft fortgesetzt werden sollte. Fast alle Wörter und Sätze im Urteil sind die Worte des Gesetzes. Obwohl gemäß Artikel 141 der Verfassung alle Gerichtsentscheidungen begründet sein müssen, konkrete Beziehungen zwischen den Häftlingen hergestellt werden müssen und die Gründe für Haft und Haftentscheidungen individualisiert sein müssen. Alle Häftlinge werden aus den gleichen Gründen verhaftet oder es wird entschieden, ihre Haft fortzusetzen. Durch Massenverhaftungen, Druck und Drohungen wird die psychologische Zermürbung der Häftlinge und ihre Denunziation der rechtlichen Schritte untereinander und ihrer Freunde sichergestellt. Zeugen werden aus Gefangenen produziert, Zeugen werden zu Angeklagten, und Verteidigung und Zeugenaussage sind miteinander verflochten. Um den Gefängnisbedingungen zu entkommen, akzeptieren Menschen alle Anschuldigungen oder werden durch Druck und Drohungen gezwungen, belastende Aussagen gegen ihre Freunde zu machen.

Sammelhaftbefehle oder Entscheidungen zur Fortsetzung der kollektiven Haft in Massenfällen entfernen individuelle Identitäten, und Soldaten, Polizisten, Hausfrauen und Beamte werden aus denselben Gründen verhaftet. Solche Praktiken verstoßen gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht einer Person auf Freiheit und Sicherheit regelt.

Während die Länder der Europäischen Union und die Vereinigten Staaten die Hizmet-Bewegung nicht als terroristische Organisation betrachten, definieren die Regierung Erdoğan und der türkische Staat die Hizmet-Bewegung, eine der größten Oppositionsgruppen, beharrlich als terroristische Organisation. Der vom Auswärtigen Amt und dem BAMF erstellte Bericht stellt klar fest, dass der deutsche Staat die Hizmet-Bewegung nicht als terroristische Organisation betrachtet[42].

Auch die Entscheidungen des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts stellen die Position der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika klar dar[43].

Obwohl die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Liste terroristischer Organisationen drei Organisationen aus der Türkei enthält, wird die Hizmet-Bewegung in der Türkei nicht als terroristische Organisation angesehen und nicht als solche anerkannt[44].

Der türkische Staat leitet wiederholt strafrechtliche Ermittlungen gegen Personen ein, die vor Strafgerichten verurteilt wurden und jahrelang inhaftiert waren, wobei eine kontinuierliche und endlose Methode der Bestrafung angewendet wird. Die Tatsache, dass Personen verurteilt wurden und ihre Strafe verbüßt haben, verhindert nicht, dass neue strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren gegen sie eingeleitet werden. In der Regel können der türkische Staat und seine Geheimdienste aufgrund des Verbots im Interpol-Recht nicht die Auslieferung politischer Straftäter verlangen. Daher stellen sie politische Straftäter als gewöhnliche Kriminelle dar und fordern deren Auslieferung. Sie bereiten oft Auslieferungsakten für politische Straftäter vor, die sich der Regierung widersetzen, insbesondere für Mitglieder der Gülen-Bewegung, wegen Verbrechen wie Drogenhandel, Kindesmissbrauch, Mord und Körperverletzung, und fordern die Auslieferung dieser Personen aus europäischen Ländern auf der Grundlage dieser Behauptungen. Auf diese Weise werden die Red Notice und das Interpol-System vom türkischen Staat missbraucht[45].

Der Tod des Anführers der Hizmet-Bewegung, Fethullah Gülen, der im Exil in den Vereinigten Staaten lebte, führte zu keiner Änderung der Politik in dieser Frage. Selbst der türkische Innenminister bemerkte in seiner Presseerklärung zu den Operationen: Nach Fethullah Gülens Tod bekräftigten sie, dass sie ihren Kampf gegen die Hizmet-Bewegung ohne Nachlassen oder Rückzug fortsetzen würden.

Im Jahr 2024 wurden im Rahmen verschiedener monatlicher Operationen 2.406 Personen massenhaft verhaftet und festgenommen. Die bloße Mitgliedschaft in der Hizmet-Bewegung wird als ausreichender Beweis für die Festgenommenen und Inhaftierten angesehen. Es wird keine Erklärung zu den spezifischen Verbrechen gegeben, die diese Personen angeblich begangen haben, zu den Gewalttaten oder terroristischen Handlungen, derer sie beschuldigt wurden, oder zu den illegalen Aktivitäten, an denen sie teilgenommen haben. Der Innenminister bezeichnet die Polizeioperationen gegen die Hizmet-Bewegung als KISKAC („ZANGE/KLEMME“). Nachfolgend sind die Daten der Massenverhaftungen und Festnahmen von Mitgliedern der Hizmet-Bewegung durch die Polizei im Jahr 2024 und die Anzahl der Opfer (allein im Jahr 2024: 2.406 Personen) aufgeführt.

  • KISKAÇ 1 Keine Informationen Keine Informationen
  • KISKAÇ 2 Keine Informationen Keine Informationen
  • KISKAÇ 3, 10.01.2024, 38 Personen[46]
  • KISKAÇ 4, 17.01.2024, 32 Personen[47]
  • KISKAÇ 5, 23.01.2024, 27 Personen[48]
  • KISKAÇ 6, 15.02.2024, 42 Personen[49]
  • KISKAÇ 7, 21.02.2024, 67 Personen[50]
  • KISKAÇ 8, 23.02.2024, 61 Personen[51]
  • KISKAÇ 9, 29.02.2024, 47 Personen[52]
  • KISKAÇ 10, 09.03.2024, 91 Personen[53]
  • KISKAÇ 11, 29.03.2024, 70 Personen[54]
  • KISKAÇ 12, 18.04.2024, 60 Personen[55]
  • KISKAÇ 13, 24.04.2024, 13 Personen[56]
  • KISKAÇ 14, 02.05.2024, 36 Personen[57]
  • KISKAÇ 15, 14.05.2025, 544 Personen[58]
  • KISKAÇ 16, 21.05.2024, 46 Personen[59]
  • KISKAÇ 17, 24.05.2024, 45 Personen[60]
  • KISKAÇ 18, 30.05.2024, 90 Personen[61]
  • KISKAÇ 19, 06.06.2024 72 Personen[62]
  • KISKAÇ 20, 04.07.2024, 108 Personen[63]
  • KISKAÇ 21 Keine Informationen Keine Informationen
  • KISKAÇ 22, 15.07.2024, 74 Personen[64]
  • KISKAÇ 23, 22.07.2024 74 Personen[65]
  • KISKAÇ 24, 01.08.2024 55 Personen[66]
  • KISKAÇ 25, 28.08.2024, 20 Personen[67]
  • KISKAÇ 26, 05.09.2024, 34 Personen[68]
  • KISKAÇ 27, 14.09.2024, 39 Personen[69]
  • KISKAÇ 28, 17 09.2024, 13 Personen[70]
  • KISKAÇ 29, 23.10.2024, 15 Personen[71]
  • KISKAÇ 30, 19.11.2024, 459 Personen[72]
  • KISKAÇ 31 18.12.2024 41 Personen[73]
  • KISKAÇ 32 28.12.2024 93 Personen[74]

Nach Angaben des Justizministers beträgt die Zahl der Personen, die derzeit wegen ihrer Zugehörigkeit zur Hizmet-Bewegung inhaftiert sind, 15.050[75]

Jahre Anzahl der Terrorismusmaßnahmen
2015 36.425
2016 155.014
2017 457.423
2018 444.342
2019 310.954
2020 208.833
2021 191.694
SUMME 1.804.685

Obwohl der türkische Staat keine Statistiken für die Jahre 2022, 2023 und 2024 bereitstellt, wird die geschätzte Zahl der Personen unter Terrorismusermittlungen auf 2,2 Millionen geschätzt. In Bezug auf die Gesamtzahl der inhaftierten Personen und verurteilten Gefangenen steht die Türkei in Europa an erster Stelle. Derzeit sind 384.216 Personen in Gefängnissen untergebracht, und die Überbelegungsrate in diesen Einrichtungen beträgt 27,48 %[76].

Trotz des Yalçınkaya-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2023, das den Charakter einer allgemein gültigen, objektiv bindenden Entscheidung besitzt, versäumt es die Regierung Erdoğan, dieses Urteil umzusetzen. Dies hat dazu geführt, dass Hunderttausende von Präzedenzfällen, Strafprozessen und Polizeirazzien gegen Mitglieder der Hizmet-Bewegung unvermindert andauern. Die während der KISKAC-Operationen festgenommenen und verhafteten Personen waren Personen, die zuvor wegen ihrer Zugehörigkeit zur Hizmet-Bewegung verhaftet und verurteilt worden waren und ihre Haftstrafen bereits verbüßt hatten.

Diejenigen, die der Hizmet-Bewegung verbunden bleiben, diejenigen, die versuchen, ins Ausland zu fliehen, diejenigen, die nach Griechenland einreisen und Pushbacks ausgesetzt sind, oder diejenigen, die ihr Recht auf Asyl in europäischen Ländern ausüben, nur um abgeschoben zu werden, werden vom türkischen Staat erneut verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt, selbst wenn sie ihre Strafen bereits verbüßt haben.

Tatsächlich wurden Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren während Operationen im Mai 2024 erstmals unter dem Vorwurf verhaftet, dass sie mit der Hizmet-Bewegung sympathisierten und zum Zweck der Umstrukturierung. Die Eltern dieser Kinder wurden ebenfalls verhaftet.

Der Türkei-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Nacho Sánchez Amor, hat die Einbeziehung von Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren in Terrorismusermittlungen in der Türkei ebenfalls scharf kritisiert[77].

Im Jahr 2024 war der türkische Staat Zeuge, wie die Terrormiliz weiterhin gegen die Prinzipien der Vereinten Nationen verstieß, was dazu führte, dass Mitglieder der Hizmet-Bewegung verschwanden oder entführt wurden. Schließlich wurden im Oktober 2024 vier Mitglieder der Hizmet-Bewegung, die in Schulen und Bildungsdiensten tätig waren, aus Kenia entführt und gewaltsam in die Türkei gebracht[78].

Der türkische Staat und die Regierung Erdoğan beharren darauf, die Hizmet-Bewegung als terroristische Organisation zu bezeichnen, obwohl diese Bezeichnung nach internationalem Recht keine Gültigkeit hat. Polizeirazzien und Massenverhaftungen finden weiterhin aus politischen Motiven statt. Für Mitglieder der Hizmet-Bewegung ist die Auswanderung in europäische Länder und das Suchen um politisches Asyl der einzige gangbare Ausweg. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass politische Asylverfahren in europäischen Nationen weiterhin über Griechenland laufen werden.


REFERENZEN

  1. Gutachten Nr. 51/2020 betreffend Arif Komiş, Ülkü Komiş und vier Minderjährige, deren Namen der Arbeitsgruppe bekannt sind (Malaysia und Türkei) Link ↩
  2. Gutachten Nr. 41/2020, Nr. 5/2020 und Nr. 65/2019 ↩
  3. 95 Prozent der Schüler an der türkischen Luftwaffenakademie und allen anderen Militärschulen wurden entlassen, weil sie Mitglieder der Hizmet-Bewegung waren, ohne konkrete Untersuchung oder Prozess. Kollektiv wurden alle Schüler wegen des Versuchs eines Staatsstreichs festgenommen und verhaftet, und viele wurden zu Haftstrafen verurteilt. A/HRC/WGAD/2020/67 – Gutachten Nr. 67/2020 betreffend Ahmet Dinçer Sakaoğlu (Türkei) Link 1, Link 2 (Absatz 246) ↩
  4. https://kararlarbilgibankasi.anayasa.gov.tr/BB/2016/15637 (Absatz 246) ↩
  5. http://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22003-7903451-10998055%22]} ↩
  6. https://spcommreports.ohchr.org/TmSearch/SummaryPrint?id=26418 ↩
  7. https://www.dw.com/de/inhaftierte-anw%C3%A4ltin-ebru-timtik-stirbt-nach-hungerstreik-in dert%C3%BCrkei/a-54727987 ↩
  8. https://www.icisleri.gov.tr/fetopdy-silahli-teror-orgutune-yonelik-kiskac-7-operasyonlarinda-67-supheliyakalandi ↩
  9. https://www.tr724.com/kitapli-teror-orgutu-erman-yalaz/ ↩
  10. https://www.mustafayeneroglu.com/adalet-bakanliginin-2021-adalet-istatistiklerine-yansiyan-silahli-terororgutu uyeligi-yargilamalari-verileri-hk-basin-aciklamasi/ ↩
  11. „Bankasya“ ist ein zinsloses Bankensystem, bei dem Mitglieder der Gülen-Bewegung ihr Geld einzahlen, und es wird als Straftat angesehen, wenn Einzelpersonen ihre finanziellen Ersparnisse bei dieser Bank anlegen, selbst wenn sie Kredite aufnehmen oder Bankgeschäfte tätigen. ↩
  12. Ähnlich wie das Stasi-System in der DDR; Berichte von Personen, die Einzelpersonen an den Staat denunziert haben. ↩
  13. https://www.amnesty.org/ar/documents/eur44/9210/2018/en/(Seite 18-19). ↩
  14. https://hudoc.echr.coe.int/fre#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22002-14187%22]}
  15. https://hudoc.echr.coe.int/tur?i=001-229392 ↩
  16. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-231793%22]} ↩
  17. Dies ist die Zahl von 4.891 Personen, die von türkischen Gerichten unter Druck der politischen Macht verurteilt wurden und angeblich am Putsch beteiligt waren. Diese Verurteilten haben kein faires und unparteiisches Verfahren erhalten. Zu den Verurteilten gehören Militärschüler und einfache Soldaten ohne jeglichen Rang. Tatsächlich hat die Regierung diese Urteile nicht umgesetzt, obwohl die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen zugunsten dieser Personen entschieden hat, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Am 15. Juli 2016 wurde geschätzt, dass die Zahl der Personen, die tatsächlich Waffen benutzten, weniger als 1000 Soldaten betrug. ↩
  18. Für die Aussagen von Süleyman Soylu, Innenminister, siehe: ↩
  19. https://www.europol.europa.eu/publication-events/main-reports/european-union-terrorism-situationand-trend report-2023-te-sat#downloads ↩
  20. https://www.consilium.europa.eu/de/infographics/terrorism-eu-facts-figures/ ↩
  21. Republik Türkei Justizministerium Offizielles Statistikprogramm Generaldirektion für Strafregister und Statistik: Link zum PDF (Seite 70). ↩
  22. https://www.statewatch.org/publications/reports-and-books/algorithmic-persecution-in-turkey-s-postcoup crackdown-the-feto-meter-system/ ↩
  23. https://www-tr724-com.cdn.ampproject.org/c/www.tr724.com/cihat-yaycinin-soykirim-kriteri-kurtajyaptirmayan subay-ihrac-edilmis/amp ↩
  24. https://boldmedya.com/2021/11/25/yayci-metre-kriteri-kurtaj-yaptirmayan-subay-ihrac-edildi/ ↩
  25. https://kronos36.news/tr/muebbet-hapis-verilen-hava-pilot-ustegmen-cengizhan-efenin-babasihasim-efe-bu cezalar-havaci-pilot-ve-kurmay-tam-fetocu-iste-mantigiyla-verildi/ ↩
  26. https://www.statewatch.org/media/2943/algorithmic-persecution-in-turkey-fetometer-report.pdf ↩
  27. https://kronos37.news/ankara-emniyetinden-operasyon-hazirligi-esin-hapiste-kirani-nasil-oduyorsun/ ↩
  28. https://www.statewatch.org/media/2943/algorithmic-persecution-in-turkey-fetometer-report.pdf ↩
  29. https://www.hurriyet.com.tr/yerel-haberler/izmir/fetoden-tutuklu-yuzde-98-engelli-gazi-polise-t40348030 ↩
  30. https://boldmedya.com/2022/10/07/tahliye-edilen-khkli-polis-bilal-konakci-cok-sevinemiyorumgeride-hastalar-ve diger-engelliler-kaldi/ ↩
  31. https://arrestedlawyers.org/2024/01/30/zulum-ve-keyfilik-avukat-ucarin-turk-yargisindaki-cilesi/ ↩
  32. https://www.habererk.com/feto-tutuklusunun-esi-engelli-oglunu-oldurup-intihar-etti ↩
  33. https://www.tr724.com/evde-iki-engelli-cocugun-bekledigi-eski-savci-cakmaki-tutuksuz-yargilayin/ ↩
  34. https://twitter.com/HastaTutuklular/status/1570472762120212480 ↩
  35. https://www.yasadikca.com/kanser-hastasi-yusuf-kerim-sayin-tutuklu-annesiyle-gorustu/ ↩
  36. https://velev.news/gundem/khkli-polis-memuru-mahmut-basyigit-cezaevinde-kansere-yakalandi/ ↩
  37. https://www.ahmetdonmez.net/yuzde-91-engelli-bir-ayagi-kesik-kalp-ameliyatli-ama-yatagakelepceli-sucu-feto kizini-korumak/ ↩
  38. https://www.boldmedya.com/2020/12/18/yuzde-95-engelli-7-yasindaki-pinara-cezaevinde-defalarcaciplak-arama/ ↩
  39. https://www.aa.com.tr/tr/15-temmuz-darbe-girisimi/tskdan-fetocu-asker-aciklamasi/616536 ↩
  40. Für die Aussagen von Justizminister Yılmaz Tunç, siehe: https://www.adalet.gov.tr/adalet-bakani-yilmaz-tunc-15-temmuzu-degerlendirdi ↩
  41. Link 1, Link 2, Link 3 ↩
  42. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderkurzinformationen/2024/ laenderkurzinfo-tuerkei-10-24-guelen.html?nn=403794 (Fußnote 1) ↩
  43. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20240524_L530_2288492_1_00/BVWGT_20240524_ L530_2288492_1_00.rtf ↩
  44. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402056 ↩
  45. https://nordicmonitor.com/2024/04/turkeys-abuse-of-interpol-halts-partnership-with-car-an-organization-that traced-isis-explosives-to-turkish-firms/ ↩
  46. https://twitter.com/siyasetcanli/status/1744972883175043232 ↩
  47. https://twitter.com/bursabilsin/status/1747502090367258636 ↩
  48. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1749793685527498788 ↩
  49. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1758004769866625042 ↩
  50. https://twitter.com/Kulis_Bilgi/status/1760196547852021851 ↩
  51. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1760960324751003968 ↩
  52. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1763122934724296810 ↩
  53. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1766366192044822741 ↩
  54. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1773583116352766162 ↩
  55. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1780858768399401340 ↩
  56. https://www.cumhuriyet.com.tr/turkiye/bakan-yerlikaya-duyurdu-istanbulda-fetoye-yonelik-kiskac-13-2199474 ↩
  57. https://twitter.com/batuhanhazar89/status/1786068257356530170 ↩
  58. https://twitter.com/sanliurfagazete/status/1790311659166130222 ↩
  59. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1792834190817231138 ↩
  60. https://twitter.com/Erdemlilerr/status/1793902220985106893 ↩
  61. https://twitter.com/kayserimnet/status/1796085061407711399 ↩
  62. https://twitter.com/search?q=K%C4%B1ska%C3%A7%2019%20FET%C3%96&src=typed_query&f=top ↩
  63. https://sakaryayenigun.com.tr/haber/20794146/29-ilde-fetoye-kiskac-20-operasyonu-108-gozalti ↩
  64. https://twitter.com/snowtvresmi/status/1812885083285807531/photo/1 ↩
  65. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1815393265887174858 ↩
  66. https://www.hataysoz.com/gundem/fetoye-21-ilde-kiskac-24-operasyonu ↩
  67. https://twitter.com/__samimiyet__/status/1828674797749866591 ↩
  68. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1831554463917539579 ↩
  69. https://twitter.com/AliYerlikaya/status/1834816754360504741 ↩
  70. https://twitter.com/mfevzi03/status/1840635642557895036 ↩
  71. https://twitter.com/HaberAnecom/status/1849008370629407197 ↩
  72. https://twitter.com/sabah/status/1858770936800936209 ↩
  73. https://x.com/Hurriyet/status/1869299062337405404 ↩
  74. https://x.com/yeniasir/status/1873002210692354272 ↩
  75. https://www.hrw.org/tr/world-report/2024/country-chapters/turkiye ↩
  76. https://x.com/ArrestedLawyers/status/1876340478959849630 ↩
  77. https://x.com/masumlaravuslat/status/1869805549065560194 ↩
  78. https://www.bbc.com/news/articles/cvgwg5n0y0lo ↩

EINREICHUNG: VERSCHWINDENLASSEN VON PERSONEN IM KONTEXT TRANSNATIONALER REPRESSION

Sie können diesen Bericht hier als PDF herunterladen: HRD_BERLIN_Enforced disappearance_Report

EINREICHUNG: VERSCHWINDENLASSEN VON PERSONEN IM KONTEXT TRANSNATIONALER REPRESSION

An: Ausschuss für das Verschwindenlassen von Personen (CED) und Arbeitsgruppe für das Verschwindenlassen von Personen (WGEID)
Datum: November 2025

Einreichende Organisation

Human Rights Defenders e.V. (HRD) Berlin, Deutschland
HRD e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, Opfern rechtliche Unterstützung bietet und sich mit regionalen und internationalen Mechanismen befasst, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Verstößen durch die Republik Türkei liegt.


ZUSAMMENFASSUNG

Diese Vorlage dokumentiert eine staatlich geführte Kampagne transnationaler Repression und Verschleppungen, die seit dem Putschversuch im Juli 2016 von der Republik Türkei durchgeführt wird und sich in erster Linie gegen mutmaßliche Mitglieder der Gülen-Bewegung im Ausland richtet. Offizielle Erklärungen des ehemaligen Vizepräsidenten Fuat Oktay und des Justizministers Yılmaz Tunç beschreiben die Rückführung von 131 Personen aus dem Ausland in die Türkei (offizielle Erklärung) [1] als Teil dessen, was sie als Geheimdienstdiplomatie bezeichnen, wobei die meisten Fälle Berichten zufolge eher durch Abschiebung als durch formelle Auslieferung durchgeführt wurden. [2] [3] Der Tätigkeitsbericht 2024 der Nationalen Geheimdienstorganisation erwähnt ebenfalls Operationen, um Personen aus dem Ausland in die Türkei zu bringen. [4] Anhand von Fallstudien aus Europa, Afrika und Asien zeigt der Bericht, dass diese Praktiken einen weit verbreiteten und systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung darstellen und somit die Schwelle für Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts erreichen.

ANTWORTEN AUF LEITENDE FRAGEN

1. Wie kommt es im Kontext transnationaler Repression zu Verschleppungen, und welche Personen sind am stärksten gefährdet?

Verschleppungen durch die Türkei sind keine Einzelfälle, sondern der Höhepunkt einer ausgeklügelten, mehrstufigen Strategie der „administrativen Strangulierung”, die darauf abzielt, den Opfern vor ihrer physischen Entführung ihre Rechtspersönlichkeit zu entziehen.

A. Die „administrative Falle”: Instrumentalisierung konsularischer Befugnisse

Der türkische Staat missbraucht systematisch konsularische Befugnisse, um seinen Bürgern im Ausland den Pass und den Schutz zu entziehen. Durch die willkürliche Annullierung von 234.419 Pässen [5] macht er Dissidenten de facto zu Staatenlosen und gibt den Aufnahmeländern einen Vorwand, sie wegen angeblicher Verstöße gegen das Einwanderungsrecht festzunehmen und ohne jegliche gerichtliche Kontrolle an den türkischen Geheimdienst zu überstellen.
In Aserbaidschan wurde Taci Şentürk festgenommen, nachdem die Türkei seinen Pass für ungültig erklärt hatte, und trotz seines Asylantrags und ohne Auslieferungsverfahren direkt an den MİT übergeben. [6] In Kambodscha behauptete die türkische Botschaft fälschlicherweise, der gültige mexikanische Pass von Osman Karaca sei gefälscht, was trotz der Intervention der mexikanischen Botschaft zu seiner Festnahme und rechtswidrigen Überstellung in die Türkei führte. [7] In Malaysia teilte die Polizei dem Pädagogen Arif Komiş mit, dass die Türkei seinen Pass für ungültig erklärt habe, und nutzte allein diesen Vorwand, um ihn festzunehmen und schnell in die Türkei abzuschieben. [8]

B. Die Vorgehensweise bei physischen Entführungen und Auslieferungsflügen

Sobald der rechtliche Schutz wegfällt, folgen Entführungen einem paramilitärischen Drehbuch, das gewaltsame Festnahmen, chemische Betäubung und diskrete Flüge kombiniert.
In Malaysia wurde Alettin Duman mit vorgehaltener Waffe in ein Auto gezwungen und mit Drogen bewusstlos gemacht, bevor er an türkische Beamte übergeben wurde. [9] Während des Transfers aus Pakistan wurde Mesut Kaçmaz geschlagen, während Agenten drohten, seine Frau und Töchter zu vergewaltigen. [10] In Malaysia wurde Tamer Tıbık in einer abgelegenen Gegend an Hals, Händen und Knöcheln angekettet, bevor er in die Türkei geflogen wurde. [11]
Für Überstellungen werden häufig Privatjets eingesetzt, die auf Scheinfirmen registriert oder für den Einsatz gechartert sind. Im Kosovo wurden sechs Lehrer, die am 31. März 2018 entführt worden waren, mit einer Bombardier Challenger mit dem Kennzeichen TC KLE ausgeflogen, bevor die Gerichte eingreifen konnten. [12] In Moldawien wurden sieben Lehrer direkt zu einem Charterflugzeug gebracht, das am Flughafen Chisinau wartete. [13] In Gabun wurden drei Pädagogen und ihre Familien, insgesamt dreizehn Personen, nach ihrer Inhaftierung aufgrund erfundener Anschuldigungen in einen Sonderflugzeug gebracht, das vom türkischen Geheimdienst organisiert worden war. [14]

C. Am stärksten gefährdete Personen

Das Muster zeigt eine breit angelegte Kampagne, die sich nicht nur gegen politische Gegner richtet, sondern gegen alle Personen, die durch Arbeit, Geschäftstätigkeit, Engagement oder familiäre Bindungen mit als feindlich eingestuften Gruppen in Verbindung stehen.

  1. Pädagogen und Freiwillige in verbundenen Einrichtungen: Lehrer und Schulleiter in mit Gülen verbundenen Schulen und NGOs sind die Hauptziele, wie die Entführung von sieben Lehrern in Moldawien, sechs in Kosovo und der Anschlag auf den Schulleiter Veysel Akçay in Mongolei zeigen. [15]
  2. Mitarbeiter von Wirtschaftsunternehmen und ihre Familien: Geschäftsleute werden wegen legaler Handelsgeschäfte oder angeblicher Spenden verfolgt, wie beispielsweise der im Sudan ansässige Geschäftsmann Memduh Çıkmaz [16], der im Aserbaidschan ansässige Geschäftsmann Mustafa Ceyhan [17], der aus einem Gerichtsgebäude entführt wurde, und der malaysische Geschäftsmann Tamer Tıbık [18], der wegen seiner Rolle in einem Wirtschaftsverband ins Visier genommen wurde.
  3. Menschenrechtsverteidiger und Berichterstattungsstellen: Mitarbeiter und Freiwillige von Gruppen, die Missbräuche dokumentieren, darunter Advocates of Silenced Turkey (AST) und das Stockholm Center for Freedom (SCF), sind wegen ihrer Aufdeckung transnationaler Unterdrückung Überwachung, Einschüchterung und der Gefahr von Entführungen ausgesetzt. [19]
  4. Von der UNO geschützte Asylsuchende: Personen, die unter dem Schutz des UNHCR stehen, werden festgenommen, um zu zeigen, dass kein internationaler Status respektiert wird, wie beispielsweise Zabit Kişi und Enver Kılıç, die aus Kasachstan entführt wurden [20], und Selahaddin Gülen, der in Kenia trotz registrierter Asylanträge entführt wurde. [21]
  5. Familienangehörige als kollektive Bestrafung: Ehepartner und Kinder werden als Druckmittel eingesetzt, wie im Fall der Familie Kaçmaz in Pakistan [22] und der sieben türkischen Staatsangehörigen, die am 18. Oktober 2024 in Kenia festgenommen wurden, wo Verwandte allein aufgrund ihrer familiären Verbindungen inhaftiert wurden. [23]

2. Welche nationalen, regionalen oder internationalen Gesetze, Praktiken oder (bilateralen) Abkommen tragen zu solchen Handlungen bei oder verhindern sie?

Die Türkei verfolgt eine hybride Repressionsstrategie, die Lücken zwischen Strafrecht, Migration und Sicherheitszusammenarbeit ausnutzt. Anstelle einer formellen Auslieferung mit gerichtlicher Überprüfung drängt sie die Aufnahmeländer zu administrativen Abschiebungen, informellen Geheimdienstübergaben und politisch motivierten Ausnahmen von Menschenrechtsnormen.

A. Instrumentalisierung der Zusammenarbeit im Bereich „Terrorismusbekämpfung”

Indem die Gülen-Bewegung als terroristische Organisation brandmarkt, fordert die Türkei ihre Partner auf, Lehrer, Geschäftsleute und Aktivisten als Sicherheitsrisiken und nicht als gewöhnliche Verdächtige zu behandeln. In Indonesien beispielsweise führte eine von Ankara vorgelegte Namensliste zur Inhaftierung und Abschiebung des Geschäftsmanns Mustafa Kenel [24] und anderer Personen ohne gerichtliches Auslieferungsverfahren. Im Kosovo wurden sechs Lehrer unter dem Vorwand der Sicherheitsgefährdung festgenommen, obwohl eine spätere parlamentarische Untersuchung keine Beweise dafür fand, dass sie eine Gefahr für den Kosovo darstellten. [25]

B. Die Lücke im „Einwanderungsgesetz” (Umgehung der gerichtlichen Auslieferung)

Wenn Gerichte eine Auslieferung mangels Beweisen ablehnen, greift die Türkei auf Einwanderungsbestimmungen zurück. In Bulgarien blockierte ein Gericht die Auslieferung des Geschäftsmanns Abdullah Büyük [26] als politisch motiviert, doch später wurde er wegen angeblich fehlender gültiger Dokumente festgenommen und administrativ über die Grenze in türkische Haft gebracht. In Malaysia wurde der Lehrer und Asylbewerber Arif Komiş [27] als illegaler Migrant behandelt, nachdem Ankara seinen Pass für ungültig erklärt hatte, und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung direkt in die Türkei abgeschoben.

C. Missbrauch internationaler Mechanismen (INTERPOL und konsularische Mitteilungen)

Internationale Mechanismen werden zu Instrumenten der Verfolgung. In Aserbaidschan wurde der Pädagoge Taci Şentürk [28] allein auf der Grundlage einer Interpol-Meldung, dass sein Reisepass ungültig sei, festgenommen und am nächsten Tag an türkische Agenten übergeben. In Kambodscha behauptete die türkische Botschaft fälschlicherweise, dass Osman Karaca [29] einen gefälschten mexikanischen Reisepass besitze, was zu seiner Festnahme führte, obwohl die mexikanische Botschaft dessen Gültigkeit bestätigt hatte, und damit den Weg für seine Überstellung an den türkischen Geheimdienst ebnete.

D. Transaktionsdiplomatie und „staatlich geförderte Bestechung”

In Staaten mit schwacher Rechtsstaatlichkeit werden Auslieferungen durch Geld und politische Verhandlungen sichergestellt. Der türkische Sicherheitsexperte Burak Darıcılı [30] hat öffentlich erklärt, dass viele Entführungen im Ausland durch Bestechungsgelder ermöglicht werden. In der Schweiz deckten Staatsanwälte einen Plan zweier türkischer Diplomaten [31] [32] (Pressereferent H.M.G. und Zweiter Sekretär H.K.Y.) auf, einen schweizerisch-türkischen Geschäftsmann unter Drogen zu setzen und zu entführen, einschließlich Geldangeboten an einen Mitarbeiter, was zeigt, dass kriminelle Methoden als Instrumente der Außenpolitik eingesetzt werden. Die Inhaftierung des Pädagogen Mustafa Emre Çabuk [33] in Georgien unmittelbar nach einem hochrangigen türkischen Besuch deutet auf eine ähnliche Quid-pro-quo-Dynamik hin.

E. Kooptierung lokaler Sicherheitsapparate (die Zusammenarbeit des „Deep State”)

Operationen umgehen oft die Justiz des Gastlandes und sogar gewählte Politiker durch direkte Verbindungen zwischen Geheimdiensten. Im Kosovo erklärte Premierminister Ramush Haradinaj, er sei nicht über die Entführung von sechs Lehrern informiert worden. Die Operation war zwischen dem MİT und dem Kosovo Intelligence Agency (KIA) vereinbart worden, was später zur Entlassung des KIA-Direktors und des Innenministers führte und eine nicht genehmigte ausländische Intervention bestätigte, die mit lokalen Partnern durchgeführt wurde. [34]

F. Missbrauch internationaler Finanzmittel und „zivilgesellschaftlicher“ Stellvertreter

Regierungsnahe Thinktanks und religiöse Strukturen fungieren als Überwachungs- und Profiling-Instrumente, die manchmal aus europäischen Mitteln finanziert werden. Der Thinktank SETA veröffentlichte einen Bericht, in dem Journalisten von Medien wie BBC, Deutsche Welle und Voice of America als Ableger terroristischer Organisationen auflistet, während verbundene Einrichtungen laut Anfragen des Europäischen Parlaments EU-Zuschüsse im Rahmen von Programmen für die Zivilgesellschaft und Bildung erhalten hatten. In Deutschland wurde festgestellt, dass Imame, die vom türkischen Staat über DİTİB bezahlt wurden, Informationen über Dissidenten gesammelt und diese unter dem Deckmantel religiöser und Integrationsarbeit an Ankara weitergeleitet hatten. [35] [36] [37]

G. Informationslecks und die Fragilität des Asyls in Nachbarstaaten (der Fall Griechenland)

In Griechenland und anderen Nachbarländern äußert sich die Unterdrückung in Form von Datenlecks [38] [39], Überwachung und Druck auf Asylsuchende. Opfer berichten, dass vertrauliche Asylakten an türkische Behörden weitergegeben wurden, wodurch Schutzverfahren zu Informationsquellen wurden. Regierungsnahe Medien in der Türkei haben Fotos von hochrangigen Dissidenten veröffentlicht, die in Griechenland leben, während türkische Gerichtsakten auf Informationen verweisen, die in Zusammenarbeit mit griechischen Diensten gewonnen wurden.
Der Fall der Familie Acar veranschaulicht das besondere Risiko für Menschenrechtsverteidiger. Obwohl sie in Griechenland als Asylsuchende anerkannt waren, startete die Familie das Projekt HumanPins, um Verstöße in der Türkei zu dokumentieren, und sah sich daraufhin systematischer Überwachung und Schikanen auf griechischem Boden ausgesetzt. Nach einem direkten Angriff auf ihr Haus und unzureichendem Schutz trotz Polizeieinsatz (Bericht Nr. EA-32400 vom 18. April 2023 [40]) waren sie gezwungen, erneut zu fliehen, diesmal nach Deutschland, und wurden so Opfer einer sekundären Vertreibung, die durch transnationale Repression innerhalb der Europäischen Union verursacht wurde. [41]

3. Welche Mechanismen gibt es oder fehlen, um Ermittlungen, Strafverfolgung und gegenseitige Rechtshilfe sicherzustellen?

A. Systematische Straflosigkeit im Herkunftsstaat (Türkei)

In der Türkei werden Vorwürfe des Verschwindenlassens fast nie wirksam untersucht. Die Staatsanwaltschaft schließt Fälle routinemäßig, wie im Fall von Mustafa Yilmaz, der am 19. Februar 2019 in Ankara entführt wurde, trotz Widersprüchen in den von seiner Familie vorgelegten Kameraaufnahmen und Telefondaten. [42] Die Notstandsverordnungen (insbesondere Verordnung Nr. 667, Artikel 9, und Verordnung Nr. 668, Artikel 37) gewähren Beamten, die im Namen der Terrorismusbekämpfung handeln, funktionale Immunität, was in der Praxis Geheimdienstmitarbeiter vor der Haftung schützt. [43] Das Verfassungsgericht hat auch Anträge wie den von Yusuf Bilge Tunc, der seit dem 6. August 2019 vermisst wird, abgelehnt, indem es offizielle Dementis akzeptierte und verfahrensrechtliche Gründe geltend machte, um eine Prüfung des Sachverhalts zu vermeiden. [44]

B. Rechenschaftspflicht in den Aufnahmeländern: Den Kreislauf der Straflosigkeit durchbrechen

Einige Aufnahmeländer haben gezeigt, dass nationale Institutionen die Zusammenarbeit bei rechtswidrigen Überstellungen untersuchen und bestrafen können. Im Kosovo führte die Entführung von sechs türkischen Pädagogen im März 2018 veranlasste den Premierminister, den Innenminister und den Geheimdienstchef zu entlassen, eine parlamentarische Untersuchung [45] festzustellen, dass die Abschiebungen gegen zahlreiche Verfassungsbestimmungen verstießen, und den ehemaligen Geheimdienstdirektor Driton Gashi [46] wegen Amtsmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten zu verurteilen. [47] In Moldawien [48] führte die Festnahme von sieben Lehrern der Orizont-Schulen im September 2018 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einer öffentlichen Entschuldigung des Generalstaatsanwalts und zur strafrechtlichen Verurteilung des ehemaligen Sicherheitschefs Vasile Botnari, der zur Zahlung der vom Gerichtshof zugesprochenen Entschädigung verurteilt wurde. [49]

C. Das Schweizer Modell der präventiven strafrechtlichen Ermittlungen

Die Schweiz ist ein Beispiel für präventive Rechenschaftspflicht, wo ein versuchter Entführungsversuch zu einem Strafverfahren führte, bevor es zu einem Verschwinden kam. Im Jahr 2018 deckte der Nachrichtendienst des Bundes einen Plan zweier türkischer Diplomaten in Bern auf, einen schweizerisch-türkischen Geschäftsmann unter Drogen zu setzen und zu entführen. [50] Die Bundesanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen politischer Spionage und Handlungen im Auftrag eines ausländischen Staates ein, und der Bundesrat genehmigte die Strafverfolgung, wodurch die Türkei gezwungen war, die Diplomaten zurückzurufen, und ein klares Abschreckungssignal gegen künftige Operationen auf Schweizer Territorium gesetzt wurde. [51]

4. Welche Maßnahmen sollten Staaten ergreifen, um wirksamen Schutz, Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewährleisten?

A. Gesetzgeberische Maßnahmen: Staaten sollten jede unbefugte Zusammenarbeit lokaler Beamter mit ausländischen Geheimdiensten zum Zwecke der Überwachung, Festnahme oder Auslieferung unter Strafe stellen. Die Verurteilung des Geheimdienstchefs des Kosovo, Driton Gashi [52], und die Arbeit des kosovarischen Parlamentsausschusses bieten konkrete Modelle für eine solche strafrechtliche und parlamentarische Kontrolle. [53]

B. Verfahrensrechtliche Garantien: Das Gesetz sollte vorschreiben, dass jeder ausländische Staatsangehörige, der zur Abschiebung inhaftiert ist, sofortigen persönlichen Zugang zu einem Anwalt und dem UNHCR erhält. Die mongolischen Behörden, die die Abflug des Flugzeugs blockierten, das Veysel Akcay [54] befördern sollte, zeigen, wie strenge Grenzkontrollen eine Entführung physisch verhindern können. [55]

C. Gerichtliche Maßnahmen: Gerichte müssen Überstellungen in die Türkei als mit einem ernsthaften Folterrisiko verbunden behandeln, angesichts von Fällen wie dem von Orhan Inandi [56], dessen gebrochener Arm nach wochenlanger Isolationshaft in den staatlichen Medien gezeigt wurde, und der geheimen Inhaftierung von Ayten Ozturk [57] und Zabit Kisi [58]. Sie sollten diplomatische Zusicherungen ablehnen und die universelle Gerichtsbarkeit nutzen. [59]

D. Wahrheit und Wiedergutmachung: Unabhängige Stellen sollten vergangene Entführungen überprüfen, Flug- und Flughafenunterlagen freigeben und die Familien proaktiv über das Schicksal und den Verbleib der Opfer informieren.

5. Wie können internationale Organisationen die Schutzmaßnahmen stärken?

Internationale Organisationen, insbesondere INTERPOL, haben durch den Missbrauch von Red Notices und der Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente zeitweise die transnationale Unterdrückung durch die Türkei ermöglicht. Um die Schutzmaßnahmen zu verstärken, sollten internationale Gremien:

  • Den Zugang zu INTERPOL-Systemen an die Achtung von Menschenrechtsentscheidungen knüpfen.
  • Daten automatisch löschen und neue Anfragen blockieren, wenn diese Gremien feststellen, dass die Inhaftierung oder Überstellung einer Person politisch motiviert oder rechtswidrig ist.
  • Die Arbeit der Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien beschleunigen und transparenter gestalten.
  • Wenden Sie eine strenge Überprüfung auf Einträge zu verlorenen oder gestohlenen Pässen an.

6. Gibt es positive Beispiele für nationale oder internationale Zusammenarbeit?

A. Nachträgliche Rechenschaftspflicht (Kosovo): Im Kosovo führte die Entführung von sechs türkischen Pädagogen zu Entlassungen und Verurteilungen von Geheimdienstchefs, was zeigt, dass Rechenschaftspflicht möglich ist. [60] [61]
B. Präventive Verhinderung (Schweiz): In der Schweiz deckte der Bundesnachrichtendienst einen Entführungsplan auf und leitete Strafverfahren ein, was die Türkei zwang, Diplomaten zurückzurufen. [62]
C. Souveräner Widerstand (Mongolei): In der Mongolei blockierten Behörden und Öffentlichkeit physisch den Abflug eines türkischen Entführungsflugzeugs. [63]
D. Gerichtliche Nichtzurückweisung (Italien): Italienische Gerichte haben Auslieferungen in die Türkei aufgrund von Folterrisiken konsequent abgelehnt. [64]

FAZIT: EIN VOM STAAT GEFÖRDERTES VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

Die Beweise zeigen, dass die von der Republik Türkei durchgeführten Verschleppungen keine vereinzelten Exzesse sind, sondern eine bewusste und organisierte staatliche Politik. Wir fordern den Ausschuss für das Verschwindenlassen (CED) und die Arbeitsgruppe (WGEID) nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass die Republik Türkei das Verschwindenlassen als Instrument der transnationalen Unterdrückung institutionalisiert hat. Es handelt sich um ein Regime, das Asylsuchende auf souveränem ausländischem Boden überwacht [65] [66] und seine eigenen Bürger mit Privatjets entführt. [67]


REFERENZEN & FUSSNOTEN

[1] https://www.aa.com.tr/tr/gundem/adalet-bakani-tunc-15-temmuzda-son-darbeyi-vuracaklarini-zannettiler-basaramadilar/

[2] Präsidentschaft der Republik Türkei, Direktion für Strategie und Haushalt (SBB), „Milli İstihbarat Teşkilatı Başkanlığı“, 2022.

[3] Anadolu Ajansı, „Bakan Tunç darbe girişimi gecesini ve FETÖyle mücadeleyi AA’ya anlattı”, 13. Juli 2023.

[4] T.C. Cumhurbaşkanlığı Millî İstihbarat Teşkilâtı Başkanlığı, „2024 Faaliyet Raporu“, Ankara, 2025.

[5] Advocates of Silenced Turkey (AST), „Beyond Turkey’s Borders…“, 26. Mai 2023.

[6] EGMR, Şentürk und andere gegen Aserbaidschan, Antrag Nr. 41326/17, Urteil vom 10. März 2022.

[7] UN-WGAD, Stellungnahme Nr. 84/2020 zu Osman Karaca, 3. März 2021.

[8] UN-WGAD, Stellungnahme Nr. 51/2020 zu Arif Komiş, 2020.

[9] UN-WGAD, Stellungnahme Nr. 8/2022 zu Alettin Duman und Tamer Tıbık, 7. Juni 2022.

[10] UN WGAD, Stellungnahme Nr. 11/2018 zu Mesut Kaçmaz, 25. Mai 2018.

[11] Advocates of Silenced Turkey (AST), „Erdogans lange Arme…“, September 2020, S. 64.

[12] Correctiv, „Black Sites Turkey“, 11. Dezember 2018.

[13] „7 türkische Pädagogen, die in Moldawien entführt wurden…“, 8. September 2018.

[14] AST, „Erdogans lange Arme…“, September 2020, S. 138.

[15] AST, „Globale Säuberungsaktion…“, 23. Juni 2021.

[16] AST, „Erdogans lange Arme…“, S. 29.

[17] AST, „Erdogans lange Arme…“, S. 49.

[18] AST, „Erdogans lange Arme…“, S. 66.

[19] AST, „Jenseits der Grenzen der Türkei…“, 26. Mai 2023.

[20] AST, „Globale Säuberungsaktion…“, 23. Juni 2021.

[21] Human Rights Watch, „Wir werden euch finden“, 22. Februar 2024.

[22] Stockholm Center for Freedom, 14. Oktober 2017.

[23] BBC News, „Britischer Staatsbürger und mehrere türkische Staatsbürger in Kenia entführt“, 19. Oktober 2024.

[24] SCF, „Indonesien deportiert türkischen Geschäftsmann…“, 19. Dezember 2017.

[25] Balkan Insight, „Ehemaliger Geheimdienstchef des Kosovo…“, 19. Juli 2023.

[26] Zeitung Sözcü, 12. August 2016.

[27] UN-WGAD, Stellungnahme Nr. 51/2020 zu Arif Komiş, 2020.

[28] EGMR, Shenturk und andere gegen Aserbaidschan, Urteil vom 10. März 2022.

[29] TR724, 18. Oktober 2019.

[30] Video-Stellungnahme von Assoc. Prof. Dr. Burak Darıcılı auf TVnet.

[31] Human Rights Defenders e.V. (zitiert im Bericht „ENTFÜHRUNGEN…“, S. 162).

[32] Reuters, „Schweizer Ermittlungen…“, 14. März 2018.

[33] Zaman Australia, 25. Mai 2017.

[34] Euronews, „Premierminister von Kosovo…“, 29. März 2018.

[35] Europäisches Parlament, Anfrage E-002447/2019, 24. Juli 2019.

[36] Deutsche Welle, 15. Februar 2017.

[37] BBC Schweiz untersucht Spionagevorwürfe gegen die Türkei.

[38] Nordic Monitor, „Türkische Spionageoperation in Griechenland aufgedeckt“, 16. November 2022.

[39] Middle East Forum, „Türkischer Geheimdienst MIT weitet geheime Operationen in Griechenland aus“, 12. April 2023.

[40] Griechische Polizei (Elliniki Astynomia), Vorfallsbericht Nr. EA-32400, 18. April 2023.

[41] Asylinformationsdatenbank (AIDA), „Länderbericht: Griechenland 2023“, Juni 2024.

[42] Evrensel, 22. Oktober 2019.

[43] Gesetzesdekret Nr. 667, Artikel 9; Gesetzesdekret Nr. 668, Artikel 37.

[44] Verfassungsgericht der Türkei, Antrag von Nuray Tunç und Mustafa Tunç.

[45] Balkan Insight, 19. Juli 2023.

[46] Samanyolu Haber, 19. Juli 2023.

[47] Euronews, 29. März 2018.

[48] TR724, 6. Februar 2020.

[49] Balkan Insight, 9. September 2020.

[50] HRD e.V., (zitiert in dem Bericht „ABDUCTIONS…“, S. 162).

[51] Reuters, 15. März 2018.

[52] Samanyolu Haber, 19. Juli 2023.

[53] UN-WGAD, Stellungnahme Nr. 47/2020.

[54] BBC News, 27. Juli 2018.

[55] EGMR, Ozdil und andere gegen Moldawien, 11. Juni 2019.

[56] Anadolu Agency, 5. Juli 2021.

[57] Bold Medya, 2. September 2023.

[58] Bold Medya, 2. November 2023.

[59] The Guardian, 1. März 2023.

[60] Euronews, 29. März 2018.

[61] Samanyolu Haber, 19. Juli 2023.

[62] Reuters, 15. März 2018.

[63] BBC News, 27. Juli 2018.

[64] ANSA, „Türkei: Italien lehnt Auslieferung…“.

[65] Nordic Monitor, 16. November 2022.

[66] Der Spiegel, 2019.

[67] Untersuchungsbericht über die Flugzeugkennnummer TC-KLE.

Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsausschuss zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkung Nr. 38 (ICCPR Artikel 22)

Sie können diesen Bericht hier herunterladen: WHRD Input for General_Comment_No._38_on_Article_22

Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsausschuss zum

Entwurf der Allgemeinen Bemerkung Nr. 38 (ICCPR Artikel 22)

World Human Rights Defenders e.V. (WHRD)

World Human Rights Defenders e.V. (WHRD) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte und die Unterstützung verfolgter Menschen weltweit einsetzt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Türkei.

WHRD e.V. erstellt Berichte über Menschenrechtsverletzungen, knüpft Kontakte zu anderen Menschenrechts-NGOs und Interessenverbänden, Regierungsbehörden sowie regionalen und internationalen Organisationen. WHRD e.V. bietet betroffenen Personen Rechtsberatung, leitet in ihrem Namen Gerichtsverfahren ein und verfasst offizielle Petitionen und Mitteilungen an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen und die relevanten europäischen Institutionen.

E-Mail: [email protected]

Web: www.humanrights-ev.com

Adresse: Behrenstr. 29, 10117 Berlin, Deutschland

Registerblatt: VR 19921

EU-Transparenzregister-ID: 5517551100955-15

Datum:

Dezember 2025

Zusammenfassung

World Human Rights Defenders e.V. reicht diesen Beitrag ein, um den Menschenrechtsausschuss über die Auslegung von Artikel 22 ICCPR im Zusammenhang mit Notstands- und Sicherheitsrahmen zu informieren. Anhand von seit Juli 2016 in der Türkei dokumentierten Mustern zeigt der Beitrag, wie Notstands- und Nachnotstandsmaßnahmen dazu genutzt werden können, das Vereinsleben durch Massenauflösungen, Beschlagnahmung von Vermögenswerten, Kriminalisierung rechtmäßiger Mitgliedschaft und Unterstützung sowie langfristige administrative Beschränkungen, die auch nach dem formellen Ende des Notstands bestehen bleiben, zu zerstören. Er hebt die Verwendung vager Kriterien wie angebliche „Verbindungen“ oder „Kontakte“ hervor, um die dauerhafte Auflösung von Vereinen, Stiftungen und Gewerkschaften ohne individuelle gerichtliche Feststellungen zu rechtfertigen, sowie die Umwandlung zuvor rechtmäßiger zivilgesellschaftlicher und gewerkschaftlicher Aktivitäten in Indikatoren für strafrechtliche Verantwortlichkeit. Der Beitrag beschreibt ferner, wie finanzielle Maßnahmen, darunter die von der Exekutive veranlasste Einfrierung von Vermögenswerten und die Aufhebung von Bankkonten, zusammen mit intrusiven Inspektionen, Datenerhebungen und Beschränkungen des Zugangs zu Ressourcen zu einer einschüchternden Wirkung beitragen und den zivilgesellschaftlichen Raum einschränken, auch für Organisationen der Diaspora. WHRD fordert den Ausschuss auf, zu bekräftigen, dass extreme Maßnahmen wie die dauerhafte Auflösung und Beschlagnahmung nur unter strengen Bedingungen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, angeordnet durch ein unabhängiges Gericht im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens, mit Artikel 22 vereinbar sind und dass Staaten rechtmäßige Vereinsaktivitäten nicht kriminalisieren oder Notstandsbefugnisse nutzen dürfen, um die Zivilgesellschaft über das erforderliche Maß hinaus umzustrukturieren. Der Beitrag schließt mit gezielten Empfehlungen zu gerichtlichen Garantien, Beschränkungen von Ausnahmeregelungen, Schutz des Zugangs zu Ressourcen und Beseitigung struktureller Hindernisse für Gewerkschaften.

Abschnitte: I Einleitung, II Rahmenbedingungen, III Notfallmaßnahmen, IV Beschränkungen nach dem Notfall, V Gewerkschaften, VI Gezielte Beschränkungen, VII Positive Verpflichtungen, VIII Wichtigste Ergebnisse, IX Empfehlungen

  1. Einleitung
  2. World Human Rights Defenders e.V. reicht diesen Beitrag respektvoll als Antwort auf die Aufforderung des Menschenrechtsausschusses zur Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkung Nr. 38 zu Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) ein.
  3. Dieser Beitrag basiert auf einer umfassenden Auswertung von Berichten und Analysen, die von Mechanismen der Vereinten Nationen, Gremien des Europarates, internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Berufsverbänden und akademischen Experten veröffentlicht wurden. Er konzentriert sich auf die Entwicklungen in der Türkei nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016. Insbesondere werden die Auswirkungen von Notstands- und Nachnotstandsmaßnahmen auf die Ausübung der Vereinigungsfreiheit untersucht.
  4. In Übereinstimmung mit der Konzeptnotiz des Ausschusses befasst sich die Stellungnahme mit: (a) dem geltenden rechtlichen und normativen Rahmen; (b) der Art, dem Umfang und der Vielfalt der Eingriffe in die Vereinigungsfreiheit; (c) der Wechselwirkung zwischen Ausnahmeregelungen, gewöhnlichen Beschränkungen und positiven Verpflichtungen des Staates; und (d) den allgemeinen Trends zur Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums und deren Auswirkungen auf Artikel 22.
  5. Die nachstehend beschriebenen Beispiele und Muster stammen aus dokumentierten Fällen und systematischen Bewertungen. Sie werden vorgelegt, um die Auslegung von Artikel 22 durch den Ausschuss zu informieren und zu veranschaulichen, wie Notstands- und Sicherheitsrahmen, wenn sie nicht streng begrenzt sind, dazu genutzt werden können, das Vereinsleben und den zivilgesellschaftlichen Raum zu zerstören.

II. Rechtlicher und normativer Rahmen für die Vereinigungsfreiheit in der Türkei

  1. Artikel 22 des ICCPR garantiert „jedem“ das Recht auf Vereinigungsfreiheit mit anderen, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Diese Bestimmung muss in Verbindung mit den Artikeln 2, 3 und 26 über Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie mit den Artikeln 19 und 21 über Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung gelesen werden. Die Vertragsstaaten haben sowohl negative Verpflichtungen, sich willkürlicher Eingriffe zu enthalten, als auch positive Verpflichtungen, dieses Recht zu achten, zu schützen, zu fördern und seine wirksame Ausübung zu gewährleisten.
  2. Der Ausschuss hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 29 klargestellt, dass Ausnahmemaßnahmen Ausnahmecharakter haben, unbedingt notwendig und verhältnismäßig sein müssen und den Kern der im Pakt verankerten Rechte achten müssen. Die Staaten müssen nicht nur die Entscheidung zur Ausrufung des Ausnahmezustands, sondern auch jede einzelne im Rahmen des Ausnahmezustands getroffene Maßnahme sorgfältig begründen.
  3. Nach innerstaatlichem Recht erkennt die türkische Verfassung die Türkei als einen demokratischen Rechtsstaat an und garantiert die Vereinigungsfreiheit. Das Gesetz über den Ausnahmezustand von 1983 (Gesetz Nr. 2935) erlaubt in Bezug auf Vereinigungen nur die vorübergehende Aussetzung ihrer Aktivitäten für einen begrenzten Zeitraum und auf individueller Basis. Es erlaubt weder die dauerhafte Auflösung von Vereinigungen noch die Beschlagnahme ihres Vermögens und regelt auch nicht die Stiftungen in dieser Hinsicht. [1]
  4. Nach dem Putschversuch regierte die Regierung in erster Linie durch Notverordnungen (Kanun Hükmünde Kararnameler, KHKs). Diese Maßnahmen basierten auf vagen und unbestimmten Begriffen wie „Zugehörigkeit zu, Verbindung mit oder Kontakt zu“ bestimmten Strukturen und führten zu dauerhaften Schließungen und Vermögensbeschlagnahmungen, die über den im Notstandsgesetz festgelegten Rahmen hinausgingen und ernsthafte Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Vorhersehbarkeit aufwarfen. [2]

III. Systematische Eingriffe in die Vereinigungsfreiheit unter dem Ausnahmezustand

  1. Unmittelbar nach der Ausrufung des Ausnahmezustands im Juli 2016 ordnete das Gesetzesdekret Nr. 667 die Auflösung einer Vielzahl privater juristischer Personen an, denen vorgeworfen wurde, „der Gülen-Bewegung anzugehören, mit ihr in Verbindung zu stehen oder Kontakt zu ihr zu haben”. Zu den in den Anhängen aufgeführten Einrichtungen gehörten 1.125 Vereine, 104 Stiftungen, 19 Gewerkschaften, 15 Universitäten, 934 Privatschulen und 35 Gesundheitseinrichtungen, deren gesamtes Vermögen ohne Entschädigung an das Finanzministerium oder die Generaldirektion für Stiftungen übertragen wurde. [3]
  2. Nachfolgende Dekrete (u. a. Nr. 677, 679, 689, 693, 695 und 701) erweiterten diese Maßnahmen. Bis Anfang 2018 waren weit über tausend Vereine und mehr als hundert Stiftungen endgültig aufgelöst worden. Insgesamt wurden auch 19 Gewerkschaften, darunter zwei Gewerkschaftsverbände, geschlossen. Viele der betroffenen Organisationen engagierten sich in den Bereichen Menschenrechte, Frauen- und Kinderrechte, Rechtshilfe, kulturelle Aktivitäten, Armutsbekämpfung oder Berufsvertretung.[4]
  3. Diese Schließungen beschränkten sich nicht auf Einrichtungen, die direkt in den Putschversuch oder in Gewalttaten verwickelt waren. Organisationen wurden aufgrund angeblicher organisatorischer, finanzieller oder sozialer Verbindungen ins Visier genommen, und juristische Personen wurden ohne vorherige gerichtliche Entscheidung oder individuelle Begründung massenhaft durch Listen aufgelöst, die den Gesetzesdekreten beigefügt waren.
  4. Gleichzeitig begannen die Behörden, zuvor rechtmäßige Vereinsaktivitäten als Anzeichen für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu behandeln. Die rechtmäßige Mitgliedschaft in registrierten Vereinen, Stiftungen und Gewerkschaften, Spenden an Organisationen, die später per Dekret geschlossen wurden, die Führung eines Kontos bei einer rechtmäßig tätigen Bank, die Entsendung von Kindern an rechtmäßig zugelassene Schulen oder die Teilnahme an beruflichen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken wurden sowohl in Verwaltungs- als auch in Strafverfahren als „Beweise” für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung herangezogen. Wie im Urteil des EGMR in der Rechtssache Yalçınkaya hervorgehoben wurde, wurde die Kriminalisierung der rechtmäßigen Mitgliedschaft in Vereinigungen und Gewerkschaften durch die Türkei als unvereinbar mit Artikel 11 der EMRK befunden. [5]
  5. Im Militärbereich wurde ein algorithmisches Profiling-System („FETÖ-Meter“) eingeführt. Dieses Instrument kombinierte mehrere Kriterien, darunter die Mitgliedschaft in oder Spenden an später per Dekret aufgelöste Vereinigungen und Stiftungen sowie die Beteiligung von Verwandten an diesen Einrichtungen, um „Risikobewertungen“ zu vergeben, die eine Überwachung, Entlassung oder strafrechtliche Ermittlungen auslösten. Zuvor rechtmäßige Vereinszugehörigkeiten und Aktivitäten von Familienmitgliedern wurden so zu Faktoren, die zum Verlust des Arbeitsplatzes und anderen Sanktionen führten. [6]
  6. Im weiteren öffentlichen Sektor wurden mehr als 130.000 Beamte, darunter eine große Zahl von Lehrern, Gesundheitspersonal, Richtern, Staatsanwälten und Beamten, durch Gesetzesdekrete namentlich entlassen. Viele der Entlassenen waren Mitglieder von Gewerkschaften oder Berufsverbänden und wurden infolge der Maßnahmen effektiv lebenslang aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Dies hatte insgesamt zur Folge, dass die Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Verbänden stigmatisiert wurde und die Ausübung der Vereinigungsfreiheit erheblich eingeschränkt wurde.
  7. Der Zugang zur Justiz für betroffene Organisationen und Einzelpersonen wurde stark eingeschränkt. Notverordnungen untersagten den Gerichten, in Fällen, die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnungen betrafen, einen Aufschub der Vollstreckung zu gewähren. Die Regierung vertrat die Auffassung, dass Gesetzesdekrete „spezifische Gesetzgebungsakte” seien, die keiner gewöhnlichen gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Das Verfassungsgericht legte seine Zuständigkeit so aus, dass es eine abstrakte Überprüfung von während des Ausnahmezustands erlassenen Gesetzesdekreten ausschloss.[7]
  8. Die Untersuchungskommission zum Ausnahmezustand, die später als einzige Instanz zur Anfechtung von Entlassungen und Schließungen eingerichtet wurde, bestand größtenteils aus von der Exekutive ernannten Mitgliedern, konnte keine aufschiebenden Maßnahmen anordnen, stützte sich stark auf geheime oder unzugängliche Daten und sah sich mit einer enormen Fallzahl bei sehr geringen Wiederaufnahme- oder Wiedereröffnungsquoten konfrontiert. Es wurde allgemein als unzureichend bewertet, um eine zeitnahe und wirksame Abhilfe für die Auflösung von Vereinigungen und andere Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit zu schaffen.[8]

IV. Fortdauernde Einschränkungen nach dem Ende des Ausnahmezustands

  1. Obwohl der Ausnahmezustand im Juli 2018 offiziell beendet wurde, wurden viele der Notstandsmaßnahmen in die normale Gesetzgebung und Verwaltungspraxis übernommen. Die Bestimmungen des Gesetzesdekrets wurden in ein Gesetz umgewandelt, und neue Gesetze, darunter das Gesetz Nr. 7262 zur Verhinderung der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,[9] haben zusätzliche und dauerhaftere Beschränkungen für die Zivilgesellschaft eingeführt.
  2. Insbesondere das Gesetz Nr. 7262 hat zusammen mit dem bereits bestehenden Rahmen des Gesetzes Nr. 6415 zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung die Befugnisse des Staates zur Einfrierung von Vermögenswerten erheblich erweitert. Diese Gesetze ermöglichen es der Exekutive, Personen, Vereinigungen, Stiftungen und im Ausland ansässige zivilgesellschaftliche Organisationen auf der Grundlage weit gefasster und undurchsichtiger Kriterien, darunter „begründeter Verdacht”, und ohne vorherige gerichtliche Überprüfung für die Einfrierung von Vermögenswerten zu benennen. Zivilgesellschaftliche Gruppen berichten, dass diese Befugnisse genutzt wurden, um im Ausland ansässige Vereinigungen, die nach den Gesetzen anderer Staaten rechtmäßig gegründet wurden und beaufsichtigt werden, auf Listen zur Terrorismusfinanzierung zu setzen und damit ihre Aktivitäten erheblich zu beeinträchtigen.
  3. Organisationen, die unter diese Mechanismen fallen, sehen sich mit erheblichen praktischen Hindernissen konfrontiert, darunter die Schließung oder Verweigerung von Bankkonten und die Unmöglichkeit, inländische und grenzüberschreitende Finanztransaktionen durchzuführen. In der Praxis wird den betroffenen Organisationen und Personen der Zugang zu den zugrunde liegenden Berichten der Finanzkriminalitätsermittlungsbehörde (MASAK) verweigert, und sie erhalten nur formelhafte Gerichtsentscheidungen, die die Maßnahmen der Exekutive systematisch bestätigen, sodass ihnen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.
  4. Darüber hinaus werden offizielle Listen mit eingefrorenen Vermögenswerten automatisch in private Compliance- und „Finanzinformations“-Datenbanken übernommen, die von Banken weltweit genutzt werden, sodass die von der Türkei benannten Personen als risikoreich eingestuft und folglich aus dem Bankensystem ausgeschlossen oder ihnen Finanzdienstleistungen verweigert werden, selbst in ihren Wohnsitzländern, was zu einer Form der transnationalen finanziellen Ausgrenzung führt. So haben beispielsweise in EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig registrierte humanitäre Organisationen berichtet, dass sie, nachdem sie von der Türkei gemäß den Gesetzen Nr. 6415 und 7262 gelistet worden waren, mit Kontoschließungen konfrontiert waren und keine Gelder mehr zur Unterstützung ihrer Projekte überweisen konnten, obwohl sie in ihrem Registrierungsstaat nie Gegenstand eines Strafverfahrens gewesen waren.
  5. Zusätzlich zu diesen finanziellen und auflistenden Maßnahmen behalten die Verwaltungsbehörden die Befugnis, Vorstandsmitglieder von Vereinigungen, gegen die wegen weit gefasster terroristischer Straftaten ermittelt oder strafrechtlich verfolgt wird, zu suspendieren und unter ähnlichen Umständen eine gerichtlich angeordnete Aussetzung der Aktivitäten zu beantragen. Diese Befugnisse können auch ohne Verurteilung, allein auf der Grundlage von Anschuldigungen oder laufenden Verfahren ausgeübt werden und bergen daher die Gefahr, als Instrumente zur Ausübung von Druck und Kontrolle über Vereinigungen eingesetzt zu werden. [10]
  6. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichten von häufigen, sich überschneidenden und detaillierten Kontrollen durch verschiedene staatliche Stellen, die mit der Androhung erheblicher Verwaltungsstrafen einhergehen. Durch Gesetzesänderungen müssen nun alle Mitglieder von Vereinen, nicht nur die Vorstandsmitglieder, in staatlich verwalteten elektronischen Systemen erfasst werden. Da es keine klaren Schutzvorkehrungen gibt, wirft dies Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre auf und hält Menschen davon ab, sich Organisationen anzuschließen, insbesondere solchen, die sich mit Menschenrechten oder sensiblen Themen befassen. [11]
  7. Der Zugang zu Ressourcen ist ebenfalls zu einem wichtigen Bereich der Einmischung geworden. Das Sammeln von Spenden unterliegt strengen Vorschriften durch Vorabgenehmigungssysteme. Online-Spendenkampagnen können blockiert oder sanktioniert werden. Ausländische Finanzmittel unterliegen aufwändigen Melde- und Dokumentationspflichten und werden in bestimmten Fällen selektiv oder diskriminierend angewendet. Risikobasierte Prüfungssysteme, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt wurden, haben in der Praxis ausländisch finanzierte und auf Rechten basierende Organisationen als „risikoreiche“ Einrichtungen stigmatisiert und sie einer intensiven Kontrolle und administrativen Druck ausgesetzt.
  8. Diese Maßnahmen wurden in einem Kontext eingeführt und umgesetzt, in dem die Exekutive kritische Akteure der Zivilgesellschaft wiederholt als „ausländische Agenten”, „Feinde” oder Bedrohungen für die nationale Sicherheit und die öffentliche Moral dargestellt hat, wodurch der zivilgesellschaftliche Raum weiter eingeschränkt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in unabhängige Vereinigungen und Gewerkschaften untergraben wurde. [12]

V. Vereinigungsfreiheit im Gewerkschaftssektor

  1. Der Gewerkschaftssektor ist sowohl von Notfallmaßnahmen als auch von regulären Maßnahmen besonders betroffen. Neunzehn Gewerkschaften, darunter zwei Gewerkschaftsverbände, wurden aufgrund von Vorwürfen der Verbindungen zu terroristischen Organisationen oder der Gefährdung der nationalen Sicherheit per Dekret geschlossen und ihre Vermögenswerte wurden an öffentliche Einrichtungen übertragen. Diese Schließungen umgingen die reguläre Anforderung einer gerichtlichen Auflösung gemäß der nationalen Arbeitsgesetzgebung. [13]
  2. Über die Schließungen hinaus sind strukturelle Hindernisse für die gewerkschaftliche Organisation und Tarifverhandlungen nach wie vor tief verwurzelt. Um als Verhandlungspartner anerkannt zu werden, muss eine Gewerkschaft sowohl eine Mehrheit am Arbeitsplatz als auch eine branchenweite Mindestmitgliederzahl erreichen. Selbst nach der formellen Senkung dieser Schwelle werden in der Praxis weiterhin viele Gewerkschaften, insbesondere neu gegründete und unabhängige, ausgeschlossen. [14]
  3. Arbeitgeber fechten die Repräsentativität von Gewerkschaften häufig vor Gericht an. Solche Anfechtungen setzen den Zulassungsprozess aus und können mehrere Jahre dauern, in denen Gewerkschaften keine Tarifverhandlungen führen oder rechtmäßige Streiks ausrufen können. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Arbeitgeber in den allermeisten Fällen diese Verzögerung nutzen, um Gewerkschaftsmitglieder und -führer zu entlassen oder einzuschüchtern, und dass Gewerkschaften ihre Repräsentativität verlieren, bevor die Gerichte endgültig entscheiden.[15]
  4. Der Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ist unzureichend. Die gesetzlichen Sanktionen sind oft zu schwach, um abschreckend zu wirken, und sehen nicht systematisch die Wiedereinstellung als Rechtsbehelf vor. Viele Arbeitnehmer, insbesondere in kleinen Unternehmen und in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sind praktisch ungeschützt vor Entlassung oder anderen Vergeltungsmaßnahmen aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder ihrer gewerkschaftlichen Aktivitäten.[16]
  5. Das Streikrecht ist eng definiert und unterliegt einer weitreichenden Einmischung der Exekutive. Nur Streiks, die in direktem Zusammenhang mit einer Pattsituation in Tarifverhandlungen stehen, sind rechtmäßig; allgemeine Streiks, Solidaritätsstreiks und viele andere Formen kollektiver Maßnahmen bleiben verboten. Die Regierung kann Streiks aus Gründen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität aussetzen oder verbieten – Gründe, die wiederholt angeführt wurden, um Arbeitskampfmaßnahmen in wichtigen Sektoren zu unterbinden.[17]
  6. Während und nach dem Ausnahmezustand wurden zahlreiche Streiks – insgesamt 227, von denen mehr als 170.000 Arbeitnehmer betroffen waren – verschoben oder verboten, darunter in Sektoren wie Metall, Glas und Banken. Von Gewerkschaften dokumentierte Beweise deuten darauf hin, dass viele Verbote auf Veranlassung der Arbeitgeber verhängt und mit weit gefassten Begründungen wie „nationaler Sicherheit” gerechtfertigt wurden, was auf eine Absprache zwischen Arbeitgebern und Regierung zur Verhinderung von Arbeitskämpfen hindeutet. Gewerkschaftsdemonstrationen und Arbeitsproteste wurden ebenfalls verboten, aufgelöst und von der Polizei unterbunden. Gewerkschaftsmitglieder und -führer berichteten von Festnahmen, Strafverfahren und Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit friedlichen Arbeitsprotesten, darunter Aktionen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit. [18]

VI. Gezielte Einschränkungen und abschreckende Wirkung

  1. Menschenrechtsverteidiger, darunter auch solche, die in Vereinen und Stiftungen tätig sind, waren Ziel von strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfolgungen und Inhaftierungen. Aufsehenerregende Prozesse, wie beispielsweise gegen Teilnehmer der Gezi-Park-Proteste und Menschenrechtsverteidiger, die während einer Fortbildungsveranstaltung in Büyükada festgenommen wurden, sind Beispiele für die Verwendung von Terrorismusvorwürfen zur Kriminalisierung friedlicher zivilgesellschaftlicher Aktivitäten. [19]
  2. Führungskräfte und Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen, darunter auch nationale Zweigstellen internationaler Nichtregierungsorganisationen und prominente nationale Vereinigungen, waren wiederholt Ermittlungen und Gerichtsverfahren ausgesetzt. Einige Organisationen waren gezwungen, ihre Büros zu schließen, ihre Aktivitäten einzuschränken oder Selbstzensur zu betreiben, um das Risiko einer Strafverfolgung oder Schließung zu mindern.[20]
  3. Frauenrechts- und LGBTI+-Organisationen sind zunehmend politischem Druck und Delegitimierung ausgesetzt. Kritische feministische und LGBTI+-Gruppen wurden öffentlich von Regierungsbeamten und regierungsnahen Akteuren ins Visier genommen, während einige mit administrativen Hindernissen und Gerichtsverfahren konfrontiert waren, darunter auch Schließungsverfahren wie das gegen die Plattform „We Will Stop Femicides“ (Wir werden Femiziden ein Ende setzen). Gleichzeitig haben Frauenorganisationen, die mit der Exekutive verbündet sind, deutlich an Sichtbarkeit, Zugang und öffentlicher Unterstützung gewonnen, was zu einem stark ungleichen und polarisierten zivilgesellschaftlichen Umfeld im Bereich der Geschlechtergleichstellung beigetragen hat. [21]
  4. Vereine und Medien, die im überwiegend kurdischen Südosten tätig sind, sind besonders von Schließungen, Ausgangssperren, Sicherheitsmaßnahmen und der umfassenden Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen betroffen. Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Aktivisten in der Region sind Schikanen, Inhaftierungen und Strafverfahren ausgesetzt, wodurch die Fähigkeit der kurdischen und anderen Minderheitengemeinschaften, ihre Vereinigungsfreiheit auszuüben und am öffentlichen Leben teilzunehmen, erheblich eingeschränkt wurde.[22]
  5. Die Auswirkungen dieser Politik reichen über die Grenzen der Türkei hinaus. Im Ausland ansässige Vereinigungen, Solidaritätsgruppen und Plattformen berichten, dass sie von den türkischen Behörden überwacht werden, und Personen, die sich im Ausland an friedlichen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten beteiligen, wurden in einigen Fällen aufgrund dieser Beteiligung in der Türkei wegen Terrorismusverdachts untersucht oder strafrechtlich verfolgt. Diese transnationale Dimension verstärkt das Klima der Angst, das das Vereinsleben umgibt, noch weiter.

VII. Auswirkungen der Maßnahmen auf die positiven Verpflichtungen des Staates gemäß Artikel 22

  1. Angesichts des Vorstehenden wird geltend gemacht, dass die seit 2016 von der Türkei ergriffenen und aufrechterhaltenen Maßnahmen nicht auf vereinzelte Fälle von Einmischung beschränkt sind, sondern eine strukturelle Umgestaltung der Vereinslandschaft darstellen, die tiefgreifende Auswirkungen auf die positiven Verpflichtungen des Staates gemäß Artikel 22 hat.
  2. Anstatt ein günstiges Umfeld zu schaffen, in dem Einzelpersonen und Gruppen frei Vereine und Gewerkschaften gründen, ihnen beitreten und sie betreiben können, hat der rechtliche und administrative Rahmen ein Klima der Angst und Unsicherheit geschaffen. Die Gefahr der Schließung, Entlassung, Kriminalisierung, des Verlusts der Lebensgrundlage und der sozialen Stigmatisierung hält Menschen davon ab, Organisationen beizutreten, Führungsrollen zu übernehmen oder sich für bestimmte Anliegen einzusetzen. Diese abschreckende Wirkung beschränkt sich nicht nur auf die Türkei. Berichten zufolge überwachen die Behörden Vereinigungen und Plattformen der Diaspora genau, und die legitime Teilnahme an solchen Organisationen oder Veranstaltungen im Ausland wurde in einigen Fällen als Beweismittel in Strafverfahren wegen Terrorismus gegen Einzelpersonen verwendet.
  3. Die Schließung einer großen Anzahl von Vereinen, Stiftungen und Gewerkschaften, die Kriminalisierung der rechtmäßigen Mitgliedschaft und Unterstützung, die Beibehaltung von Entlassungen und Inspektionen im Notfallstil sowie die weitreichenden Beschränkungen des Zugangs zu Ressourcen untergraben die Fähigkeit der Zivilgesellschaft, als Verteidigerin der Menschenrechte, Partnerin in der öffentlichen Politik und Kanal für demokratische Teilhabe zu agieren.
  4. Diese Situation steht im Widerspruch zum Verständnis des Ausschusses von Vereinigungsfreiheit als einem Recht, das nicht nur die Abwesenheit ungerechtfertigter Eingriffe erfordert, sondern auch verlangt, dass der Staat positive Maßnahmen ergreift, um das Vereinsleben ohne Diskriminierung zu erleichtern, zu fördern und zu schützen.

VIII. Wichtigste Feststellungen

  1. Erstens ist die Anforderung der Rechtmäßigkeit nicht erfüllt, wenn Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit auf vagen Formulierungen wie „Zugehörigkeit zu, Verbindung mit oder Kontakt zu” einer unklar definierten Einrichtung beruhen. Solche Formulierungen bieten keine zugänglichen und vorhersehbaren Leitlinien für verbotenes Verhalten und ermöglichen eine willkürliche Durchsetzung.
  2. Zweitens sind selbst dann, wenn der Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung als legitimes Ziel geltend gemacht werden kann, die Anforderungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt, wenn Vereinigungen, Stiftungen und Gewerkschaften auf der Grundlage von Verwaltungslisten ohne vorherige gerichtliche Feststellungen und ohne Berücksichtigung weniger eingreifender Maßnahmen wie vorübergehende Suspendierung oder gezielte Sanktionen dauerhaft aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt werden.
  1. [23]
  2. Drittens geben Maßnahmen, die bestimmte Gruppen wie Menschenrechtsverteidiger, Frauen- und LGBTI+-Organisationen, kurdische und Minderheitenverbände, unabhängige Gewerkschaften und kritische Berufsverbände unverhältnismäßig stark betreffen, Anlass zur Sorge im Hinblick auf die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichheit vor dem Gesetz, insbesondere wenn regierungsnahe Organisationen privilegierten Zugang zu Ressourcen und öffentlichen Foren genießen.Viertens müssen Ausnahmen gemäß Artikel 4 des ICCPR außergewöhnlich, zeitlich begrenzt und aufgrund der Dringlichkeit der Lage unbedingt erforderlich sein. Der Umfang, die Dauer und die Dauerhaftigkeit der in der Türkei getroffenen Maßnahmen deuten darauf hin, dass die Notstandsbefugnisse nicht nur zur Reaktion auf eine unmittelbare Bedrohung genutzt wurden, sondern auch zur Umstrukturierung des zivilgesellschaftlichen Bereichs in einer Weise, die über den Notstand hinausgeht und mit Artikel 22 unvereinbar ist.

  3. Fünftens zeigt die kumulative Wirkung dieser Maßnahmen, dass die mit der Vereinigungsfreiheit verbundenen positiven Verpflichtungen, nämlich die Ausübung dieses Rechts ohne Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz zu achten, zu erleichtern und zu gewährleisten, nicht erfüllt wurden.

IX. Empfehlungen

  1. World Human Rights Defenders e.V. ersucht den Menschenrechtsausschuss in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 38, Folgendes zu bekräftigen:

(a) Die dauerhafte Auflösung von Vereinen, Stiftungen, Gewerkschaften und anderen gemeinnützigen Einrichtungen sowie die Beschlagnahme ihres Vermögens sollte nur dann als eine mit Artikel 22 vereinbare extreme Maßnahme angesehen werden, wenn sie von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht nach einem ordnungsgemäßen Verfahren auf der Grundlage präziser rechtlicher Kriterien und individueller Beweise angeordnet wird und wenn weniger einschränkende Maßnahmen eindeutig unzureichend wären.

(b) Beschränkungen, die auf vagen oder unbestimmten Formulierungen beruhen, einschließlich Begriffen wie „Verbindung“ oder „Kontakt“ zu bestimmten Gruppen, entsprechen nicht dem in Artikel 22 geforderten Legalitätsstandard.

(c) Staaten dürfen rechtmäßige Vereinsaktivitäten wie Mitgliedschaft, Spenden oder Mitwirkung an der Leitung registrierter Organisationen nicht allein deshalb unter Strafe stellen, weil diese Organisationen später für rechtswidrig oder politisch unerwünscht erklärt werden.

  1. Der Ausschuss möchte betonen, dass Ausnahmen, die die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigen, folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

(a) Sie müssen zeitlich und vom Umfang her begrenzt sein.

(b) Sie müssen aufgrund der Dringlichkeit der Lage unbedingt erforderlich sein.

(c) Sie müssen den Kern von Artikel 22 wahren.

(d) Sie müssen einer wirksamen, unverzüglichen und unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen, einschließlich des Zugangs zu Gerichten für Organisationen und Einzelpersonen, deren Rechte betroffen sind.

  1. Der Ausschuss wird außerdem gebeten, zu betonen, dass die Staaten folgende Maßnahmen ergreifen sollten:

(a) Notstandsgesetze, die Notstandsbefugnisse zur Auflösung von Organisationen, zur Absetzung von Führungskräften oder zur Aussetzung von Aktivitäten allein auf der Grundlage von Ermittlungen oder allgemeinen Sicherheitsvorwürfen beibehalten, aufzuheben oder wesentlich zu ändern.

(b) sicherzustellen, dass risikobasierte Prüfungen und Finanzüberwachungssysteme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus Vereinigungen und Stiftungen, insbesondere solche, die ausländische Finanzmittel erhalten oder sich mit sensiblen Themen befassen, nicht stigmatisieren oder übermäßig belasten;

(c) strukturelle Hindernisse für die Gründung von Gewerkschaften und Tarifverhandlungen beseitigen, darunter überhöhte Repräsentativitätsschwellen, weitreichende Befugnisse zum Streikverbot und unzureichender Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung; und

(d) gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer, einschließlich öffentlicher Angestellter, die nicht in der staatlichen Verwaltung tätig sind, Gewerkschaften ihrer Wahl gründen und ihnen beitreten sowie Tarifverhandlungen führen können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

  1. Schließlich fordert WHRD den Ausschuss auf, erneut zu bekräftigen, dass die Vereinigungsfreiheit eine positive Verpflichtung zur Förderung eines für die Zivilgesellschaft günstigen Umfelds mit sich bringt. Dazu gehören transparente, nichtdiskriminierende Registrierungsverfahren, verhältnismäßige und nicht willkürliche Kontrollen, sicherer und unabhängiger Zugang zu in- und ausländischen Ressourcen, Schutz vor Verleumdungskampagnen und Schikanen sowie eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft an Gesetzgebungs- und Politikgestaltungsprozessen.
  2. WHRD ist bereit, dem Ausschuss alle weiteren Informationen oder Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausarbeitung seiner Allgemeinen Bemerkung nützlich sein könnten.

 

[1] Venice Commission (2016), Draft Opinion on Emergency Decree Laws in Turkey, pp. 17-20.

[2] Venice Commission (2016), Draft Opinion on Emergency Decree Laws in Turkey, pp. 18-20, 39.

[3] Expert Council on NGO Law (2017), Opinion on the Impact of the State of Emergency on Freedom of Association in Turkey, pp. 17-18.

[4] DİSK (2017), OHAL ve Çalışma Yaşamı: OHAL Emeğe Zararlıdır, pp. 18-19; FES – Friedrich Ebert Stiftung (2018) Trade Unions in Turkey, pp. 8-10; İHD – İnsan Hakları Derneği (2017), OHAL KHK’ları Raporu, pp. 20-21; ICJ – International Commission of Jurists (2018), Justice Suspended: Access to Justice and the State of Emergency in Turkey, p. 37-38.

[5] Human Rights Watch (2024), Submission to the Human Rights Committee: Review of Turkey, pp. 3-4.

[6] Algorithmic Persecution in Turkey (2021/2022), FETÖ-Meter / Algorithmic Profiling Report, pp. 10-15.

[7] Expert Council on NGO Law (2017), Opinion on the Impact of the State of Emergency on Freedom of Association in Turkey, pp. 23-26.

[8] Expert Council on NGO Law (2017), Opinion on the Impact of the State of Emergency on Freedom of Association in Turkey, pp. 27-29; ICJ – International Commission of Jurists (2018), Justice Suspended: Access to Justice and the State of Emergency in Turkey, p. 23-25.

[9] See Law No. 7262

[10] ILO CEACR (2023/2024), Observation on Turkey concerning Freedom of Association and Protection of the Right to Organise Convention (No. 87), pp. 3-4.

[11] TÜSEV (2024), Monitoring Matrix on Enabling Environment for Civil Society 2022–2023, p. 51; STGM – Civil Society Development Center (2023), Civil Society Organisations in Turkey: Freedom of Association, pp. 50-56.

[12] STGM (2022), Outlook of Freedom of Association in Turkey II, pp. 51-56.

[13] DİSK (2017), OHAL ve Çalışma Yaşamı: OHAL Emeğe Zararlıdır, pp. 18-19.

[14] FES – Friedrich Ebert Stiftung (2018) Trade Unions in Turkey, pp. 8-10.

[15] TUC – Trades Union Congress (2023), Turkey’s Trade Union Crisis: Repression, Dismissals and Denial of Rights, pp. 4-5.

[16] ILO CEACR (2023/2024), Observation on Turkey concerning Freedom of Association and Protection of the Right to Organise Convention (No. 87), pp. 4-5.

[17] DİSK (2017), OHAL ve Çalışma Yaşamı: OHAL Emeğe Zararlıdır, pp. 20-22; FES – Friedrich Ebert Stiftung (2018) Trade Unions in Turkey, pp. 7-8.

[18] TUC – Trades Union Congress (2023), Turkey’s Trade Union Crisis: Repression, Dismissals and Denial of Rights, p. 6.

[19] Human Rights Watch (2024), Submission to the Human Rights Committee: Review of Turkey, pp. 2-3.

[20] ICJ – International Commission of Jurists (2018), Justice Suspended: Access to Justice and the State of Emergency in Turkey, p. 37-38; U.S. Department of State (2018), Country Human Rights Report: Turkey, pp. 45-46.

[21] OMCT – World Organisation Against Torture (2022), The Legacy of Emergency Decrees in Turkey, pp. 42-43; Ülker Sözen (2022), Civil Society under Siege in Turkey: Authoritarianism, Polarisation and Counterstrategies, pp. 4-5; U.S. Department of State (2018), Country Human Rights Report: Turkey, p. 34.

[22] European Commission (2018), Turkey 2018 Report, p. 18.

[23] Venice Commission (2016), Draft Opinion on Emergency Decree Laws in Turkey, p. 39.

PRESSEMITTEILUNG: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Strafverfahren gegen Mitglieder der Gülen-Bewegung in der Türkei sind politisch motiviert und rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 24.11.2025 einen Beschluss im Asylverfahren eines Gülen-Anhängers gefasst, der einen wichtigen Präzedenzfall für weitere Fälle darstellen kann.

Hintergrund und Ablehnung durch das Bundesamt:

Der Antragsteller wurde in der Türkei aufgrund „Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung“ zu acht Jahren und vier Monaten verurteilt und hat seine Haftstrafe abgesessen. Nach seiner Freilassung entschloss er sich die Türkei zu verlassen, reiste folglich mit seinem Reisepass aus und stellte in Deutschland am 22.11.2023 einen Asylantrag.

Am 30.08.2024 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag mit folgenden Argumenten ab:

  1. Keine aktive Verfolgung mehr
    Die Haftstrafe ist bereits abgegessen, es gibt kein weiteres Verfahren und der Antragsteller verließ das Land mit dem eigenen Reisepass ohne Probleme.
  2. Erneute Verfolgung lediglich abstrakte Möglichkeit
    Die vom Antragsteller beschriebene Sorge einer weiteren Verfolgung „reiche diese lediglich abstrakt bestehende Möglichkeit einer erneuten Verfolgung … eindeutig nicht aus.“

Inwiefern stellt die Entscheidung des Gerichts, dem Bundesamt zu widersprechen und den Flüchtlingstatus des Antragstellers anzuerkennen, eine Besonderheit dar?
Obwohl der Kläger seine ursprüngliche Strafe bereits abgesessen habe, stimmt das Gericht ihm zu, dass gemäß den Standards der türkischen Justiz weitere Verfolgungsmöglichkeiten sogar wahrscheinlich sind. Somit hält das Gericht die Sorge des Klägers, dass im ursprünglichen Verfahren nicht beinhaltete Vorwürfe zu neuen Verfahren führen können, für begründet. Dieses Urteil ist also deshalb besonders, da es einen Präzedenzfall für zukünftige Asylverfahren mit ähnlichem Sachverhalt zur Verfügung stellt.

„NE BIS IN IDEM“
Mit Bezug auf das Urteil Demirhan und andere / Türkei (2025) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellt das Gericht fest, dass Anhänger der Gülen-Bewegung grundsätzlich politisch motivierten und diskriminierenden Urteilen ausgesetzt sind. In diesem Zusammenhang betont das Gericht der Grundsatz ne bis in idem – eine Person nicht zweimal in derselben Sache anzuklagen – wird nicht von der türkischen Justiz respektiert. Schlussendlich besteht auch in Zukunft die konkrete Gefahr einer wiederholten und willkürlichen Verfolgung, die in eine unverhältnismäßige Bestrafung aller Gülen-Anhänger mit ähnlichem Sachverhalt mündet.

 

Wir haben an der Podiumsdiskussion zum Thema „Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei” teilgenommen.

In Berlin haben wir an dem vom Deutscher Anwaltverein e.V. in Kooperation mit Amnesty International veranstalteten Panel „Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei“ teilgenommen und dort sowohl die Stimme unserer Organisation als auch die der im Exil lebenden Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger unmittelbar in die deutsche rechtswissenschaftliche Öffentlichkeit getragen. Bei der im DAV Haus stattfindenden Veranstaltung wurden die Krise des Rechtsstaats in der Türkei, der Druck auf die Anwaltschaft und die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Strafrecht den ganzen Tag über intensiv diskutiert, während wir insbesondere auf die Menschenrechtsverletzungen im Kontext von Diaspora und Exil mit konkreten Fallbeispielen aufmerksam gemacht haben.

Zu Beginn hielten der Präsident des Deutscher Anwaltvereins, Stefan von Raumer, und die Vertreterin von Amnesty International, Amke Dietert, einleitende Beiträge, in denen sie auf die zunehmende Erosion des Rechtsstaats in der Türkei hinwiesen. Im Anschluss daran wurde der verstorbene Präsident der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir und Menschenrechtsverteidiger Tahir Elçi gewürdigt. Zu seinem Gedenken setzte seine Ehefrau, Rechtsanwältin, Gründerin der Tahir Elçi Menschenrechtsstiftung und CHP Abgeordnete für Istanbul, Türkan Elçi, mit einer sehr bewegenden und zugleich ausgesprochen kraftvollen Keynote die inhaltlichen Akzente des Programms.

Dieser Teil der Veranstaltung war für uns nicht nur ein emotionaler Moment, sondern auch eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der historischen und persönlichen Dimension des Kampfes um Gerechtigkeit in der Türkei, die Erinnerung und die Kosten dieses Kampfes in den Mittelpunkt stellt. In den Pausen zwischen den Panels hatten wir die Möglichkeit zu einem persönlichen Austausch mit Türkan Elçi. Dabei sprachen wir ausführlich über den aktuellen Zustand der türkischen Rechtspraxis, den Einsatz des Strafrechts zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit und über die Bedürfnisse derjenigen Anwältinnen und Anwälte sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, die ihren Kampf für Gerechtigkeit im Exil fortsetzen. In diesen Gesprächen stellten wir sowohl konkrete Fälle aus unserer Arbeit vor als auch unsere Dokumentations und Unterstützungsangebote für Exilgemeinschaften.

Wir konnten zwei zentrale Punkte besonders hervorheben. Erstens betonten wir, dass die seit langem diskutierten Amnestie und Justizreformvorhaben in der Türkei nur dann wirklich transformatives Potenzial entfalten können, wenn eine mögliche Amnestie alle Gruppen einbezieht und niemanden von vornherein ausschließt. Modelle, die auf Ausnahmen und Ausschlüssen beruhen, schaffen neue Ungerechtigkeiten und vertiefen bestehende Gräben. Zweitens machten wir deutlich, dass eng gefasste rechtliche Regelungen, die sich lediglich an aktuellen politischen Konjunkturen und kurzfristigen machtpolitischen Bedürfnissen orientieren, keine dauerhafte Lösung bieten und weder zu einem echten gesellschaftlichen Frieden noch zu einer tragfähigen Gerechtigkeitsperspektive führen können. Wir unterstrichen, dass die Rechtsordnung nicht durch einzelne punktuelle Korrekturen, sondern auf Grundlage eines umfassenden und menschenrechtsbasierten Paradigmas neu aufgebaut werden muss.

Insgesamt beschränkte sich unsere Teilnahme an diesem Panel keineswegs auf eine passive Rolle als Publikum. Mit unserer inklusiven Gerechtigkeitsperspektive in der Amnestiedebatte, mit den konkreten Erfahrungen der Exilgemeinschaft sowie mit unserer fachlichen Kompetenz im Bereich digitaler Menschenrechtsbeobachtung waren wir sowohl in den Panels als auch in den Gesprächen am Rande der Veranstaltung als aktive gestaltende Akteurinnen und Akteure präsent. Auf diese Weise trugen wir dazu bei, dass die Stimme all jener, die in der Türkei für den Rechtsstaat kämpfen, bei diesem Treffen in Berlin sichtbarer und hörbarer wurde und wir konnten als Organisation eine prägende Rolle bei der inhaltlichen Ausrichtung dieser Diskussion einnehmen.